28 O 444/10 - 24.11.10 - Spannende Urheberrechtsverletzung
Aus Buskeismus
Corpus Delicti
Die Pseudoöffentlichkeit hat nicht mitbekommen, um was gestritten wurde. Geheimjustiz eben.
Irgendwelche Urheberrechte wurden von irgendjemanden verletzt.
| BUSKEISMUS Bericht |
Wohlf vs. Pollinger
Landgericht Köln Az. 28 0 444/10 Wohlf vs. Pollinger
Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richter; Müller
Parteien
Klägerseite: Kanzlei von Groll u. Korte
Beklagtenseite: Kanzlei Rick Rechtsanwalts GmbH
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
24.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike.
Beklagtenanwalt überreicht dem Gericht vor Beginn des Verfahrens einen Schriftsatz.
Richterin Reske ruft die Parteien auf.
Richterin Reske: ... überreicht der Prozessbevollmächtigte der Beklagten ... einen Schriftsatz vom 23.10.10 Gegenseite erhält Kopie.
Beklagtenanwalt: ... Animation ...
„Richterin Reske: Welche Animation?
Beklatenanwalt: Sagen wir Präsentation ...
Richterin Reske: Wo steht das denn?
Beklagtenanwalt: ... müssen Sie öffnen ... Impressum, maßgeblich ist ...
Richterin Reske: ... Copyright ... das Copyright dem amerikanischen Recht entnommen ... verweist niemals auf den Urheber ...
Beklagtenanwalt: ... wäre immer schuldhafter Verstoß ...
Richterin Reske: ... in diesem Falle unglückliche Konstellation ... urheberrechtlich ...
Richter Büch: ... unabhängig ... na gut ... Schadenersatzanspruch ...
Beklagtenanwalt: ... dass Sie sehr urheberrechtfreundlich sind ... ich unterstelle einfach Sie kennen ihn ... natürlich um Bruchteile davon ...
Richterin Reske: ...
Klägeranwalt: ... werden Sie auch von meinem Mandanten Unterstützung erhalten ...
Beklagtenanwalt: Sie wissen doch, dass es die nicht mehr gibt ... GmbH ... Insolvenz ...
Richterin Reske: ... ersten Schritt den wir gehen müssen ... vom finanziellen ... kann man sich in irgendeiner Weise gütlich einigen ...
Beklagtenanwalt: ... da liegt der Hase im Pfeffer ...
Klägeranwalt: ... durchaus denkbar ...
Beklagtenanwalt: ... die 99 € sind ja für die ganze Lizenz ...
Klägeranwalt: ... haben doch gar nichts miteinander zu tun. Sie hatten ...
Richterin Reske: ... Schriftsatz übersandt ...
Beklagtenanwalt: ... was für Programme die Leute kaufen. Er musste sich klar darüber sein ... kam nicht ... in Größenordnungen liegt ...
Richterin Reske: ... daran aufhängen ... konkret für dieses Verfahren ...
„Beklagtenanwalt: ... wenn es insgesamt erledigt würde.
Richterin Reske: ... dass Herr Wohlf auch mal kommt ...
Klägeranwalt: ... was wir so’n bisschen andeuten ... nach unserer Auffassung ... höherer Betrag sein ...
Richterin Reske: Als Produkt meine ich eine gewisse Leistung ... angemessen ... Lizenz ... unermesslich hohe Menge ... es muss hier eben so bleiben ... umgekehrt kann man nicht sagen ... hoher Menge produziert. ... Inhalt nach, da sehen wir uns mal wieder ...
Beklagtenanwalt: ...
Richterin Reske: ... soll ohne Zweifel auch dafür ...
Beklagtenanwalt: ... Wertungswiderspruch ... Geschäftsmodell ... Schneeballsystem aufgesessen ... was steht jemandem zu ... blöder Umstand ... Insolvenz ... jemanden habhaft werden.
Klägeranwalt: ... ernsthaft um die Urheberrecht ...
Richterin Reske: ... könnten folgendes tun ... Gebührenvorschuss ... dann überlegen wir, ob nochmals verhandelt werden soll.
Beklagtenanwalt weist als Beispiel auf seine Erfahrungen aus der Baubranche hin:... Bauprominenz ... darüber diskutieren ... wenn ich das alles sehe kommt mir das Kotzen ... Entschuldigung ...
Richterin Reske: ... für den Gütetermin nutzen ...
Beklagtenanwalt: ... Abschrift ... Vervielfältigung ...
Richter Büch: ... wir kopieren ...
Richterin Reske: ... es gibt hier im Hause irgendwo einen ... wir haben niemanden der dafür zuständig ist ...
Beklagtenanwalt an die Klägerseite gewandt: ... Sie müssen trotzdem nochmals mit Herrn ... reden ...
Richterin Reske: ... Anzahl der Mandanten die hier ... (diktiert) ... der Prozessbevollmächtigte des ... Rechtslage wird erörtert ... Notwendigkeit eines Beweisverfahrens ... gütliche Einigung ... ... es ergibt sich, dass zunächst Beweis erhoben werden soll ... der Prozessbevollmächtigte ... stellt den Antrag aus der Klageschrift ... eingereichte CD ... der Prozessbevollmächtigte des Beklagten beantragt ... Abweisung.
Kommentar
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.