31.01.2020 - Abou-Chaker Clan und TUI

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Die Sache mit dem Abou-Chaker Clan schenll erledigt


Inhaltsverzeichnis



Arabische Clans an der Macht - Miri, Abou Chaker, Alzein [Doku HD]



Mein Schiff Herz: Morr-Rundgang (2019)
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FREITAGSBERICHT

31.01.2020

Rolf Schälike



Verhaftung von Arafat Abou-Chaker: Die Rachepläne des Clan-Chefs

Was war heute los?

Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH 324 O 439/19

Corpus Delicti

Dürfte der Stern-Artikel "Arabische Clans: Familiensache: Wie Zeugen im Fall von Arafat Abou-Chaker ihre Aussage zurückzogen" vom 15. Februar 2019 16:31 von Hannes Roß Nora Gantenbrink Andreas Mönnich Jonas Breng, sein

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Erb
Richter: Julius Kemper

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin xxxx

Beklagtenseite: RA Michael Fricke

Verhandlungsnotizen Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 371/19

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittlöer
Richter: Julius Kemper

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr

Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens

Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

TUI Cruises GmbH vs. Der Spiegel GmbH & Co. KG 324 O 374/19

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittlöer
Richter: Julius Kemper

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr

Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens

Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. Der Spiegel GmbH

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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