31.01.2020 - Abou-Chaker Clan und TUI
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Was war heute los?
Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH 324 O 439/19
Corpus Delicti
Dürfte der Stern-Artikel "Arabische Clans: Familiensache: Wie Zeugen im Fall von Arafat Abou-Chaker ihre Aussage zurückzogen" vom 15. Februar 2019 16:31 von Hannes Roß Nora Gantenbrink Andreas Mönnich Jonas Breng, sein
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Erb
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin xxxx
Beklagtenseite: RA Michael Fricke
Verhandlungsnotizen Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 371/19
Corpus Delicti
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittlöer
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr
Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens
Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
TUI Cruises GmbH vs. Der Spiegel GmbH & Co. KG 324 O 374/19
Corpus Delicti
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittlöer
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr
Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens
Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. Der Spiegel GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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