Zensur-Quartett
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Zensur-Quartett
Bein einigen Land- und Oberlandesgerichten haben sich Presekammern bzw. Pressesenate aus mindestens vier Richterinnen/Richtern gebildet.
Vier Richterinnen/Richter bilden ein Quartett, welches eine höhere Sicherheit gegen Befangenheitsanträge, bei der Kontinuität der Arbeit im Falle des Ausfalls eines Richters bzw. einer Richterin besitzt.
Das Quartett wird von einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden geführt. Die Mitglieder wechseln.
Gibt es im Bezirsgericht (Sprengel) solche QWuartettes beim landgericht und dem Oberlandesgericht, die gutb zusammenarbeiten, wie z.B. in Hambugr, Bwerlin und Köln, dann müssen ndie Bekalgten.um zu ihrem Recht zu kommen, die Hürde des Zensur-Doppel-Quartetts überwinden. Diese Hürde ist enorm und kann in der Regel nur von finanzstzartken Beklagten überwunden wurden.