Zensur-Quartett
Aus Buskeismus
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Zensur-Quartett
Bein einigen Land- und Oberlandesgerichten haben sich Presekammern bzw. Pressesenate aus mindestens vier Richterinnen/Richtern gebildet.
Vier Richterinnen/Richter bilden ein Quartett, welches eine höhere Sicherheit gegen Befangenheitsanträge, bei der Kontinuität der Arbeit im Falle des Ausfalls eines Richters bzw. einer Richterin besitzt.
Das Quartett wird von einem Vorsitzendem bzw. einer Vorsitzenden geführt. Die Mitglieder wechseln.
Gibt es im Bezirs