03.03.2017 - Eingebundene Nacktheit führt zur Geldentschädigung

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Eigebundene Nacktheit von Ruby.O.Fee führt zur Geldentschädigung

Schriftliche Verfahren sind beliebt

Inhaltsverzeichnis


Tatort Kartenhaus, Trailer


Schlechte Nachricht für Airport Kassel-Calden
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

17.02.2017


Chef Flughafen Kassel-Calden: Interview über Zukunft des Airport

Was war diese Woche los?

Eine Verkündung und drei Verhandlungen.

Die Verkündung darf man als eine Verhandlung sehen, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Die Parteien stritten Schriftlich.

Verkündungen

In der Sache 324 O 20/17 Ralf Schusterreder und Frank Thunike vs. Verlag Dierichs GmbH & Co.KG (hna.de) und Flughafen GmbH Kassel verkündetet die Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die einstweilige Verfügung vom 16.01.17 wird im Kostenpunkt bestätigt. Die Antragsgegner haben die Kosten des Rechtsstreits jeweils hälftig bei einem Streitwert von 80.000,-€ zu tragen.

Um was es ging können wir nur erahnen.

Verhandlungen

Die drei Verhandlungen waren in der Hinsicht interessant,

324 O 311/16 Andreas Rudolph vs. Rechtsanwalt André van de Velde

In der Sache 324 O 311/16 Andreas Rudolph vs. Rechtsanwalt André van de Velde, der sich selbst vertrat, ist es zu einem sportlichen Vergleich zwischen den beiden Sportlern gekommen:

1. Der Beklagte erkennt die einstweilige Verfügung der Kammer vom 26.02.16 unter Verzicht auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO an.
2. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Vergleichs, werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert der einstweiligen Verfügung 10.000,-€. Der Wert der Hauptsache übersteigt im Einvernehmen der Parteien nicht den Wert der Verfügungsverfahrens.

Gewinner sind wie fast immer die Rechtsanwälte

der Beklagte Rechtsanwalt André van de Velde, der lediglich die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat. Anwaltskosten fielen bei ihm nicht an. Vertrat sich ja selbst.
der Klägeranwalt, der sogar noch eine Vergleichsgebühr “erstritten“ hat.

324 O 409/16 Ruby Oppermann (Ruby.O.Fee) vs. U. Hardegen

Die Schauspielerin Ruby Oppermann (Ruby.O.Fee) fand ihre Nacktaufnahmen aus dem Tatort „Kartenhaus“ auf den Pornosites des Beklagten, U. Hardegen

Die Pornosites des Beklagten werden automatisch erzeugt aus denen von xHmaster bzw. vom Nutzer hochgeladen, erfuhren wir heute. Die Einteilung nach Gruppen etc. erfolgt ebenfalls automatisch.

Juristisch stellte sich die Frage, ist der Beklagten nun Täter oder nur Störer. Für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer klar, er ist Täter. Nacktheit zu zeigen ohne Einwilligung ist eine Sauerei, da kann man nur Täter sein. Dass es nur 400 bis 600 Viewer waren, spielt keine Rolle, ebenso wenig dass nach der Kenntniserlangung das Video aus der web-Site entfern wurde.

Ein anderer Pornosite-Betreiber zahlte freiwillig 8.000,- Euro Schmerzensgeld erfuhr die Pseudoöffentlichkeit. U. Hardegen muss mehr zahlen, weil er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen ließ. Die angebotenen 3.000,-€ sind merklich zu wenig, so wie die eingeklagten 20.000,-fürdie Vorsitzende Richterin Simone Käfer zu viel waren.

Es wurde diskutiert, was sich die Porno-Video-Szene erlauben darf, was nicht. Wie weit muss sie recherchiere. Schwierig, weil es alles Einzelfälle sind. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer drängte auf einen Vergleich, wies auf die Möglichkeit einer Ordnungsmittelstrafe hon.

Der Rechtsanwalt Stefan Schimkat, der den Beklagten vertrat, erwies sich, obwohl kein Medienfachanwalt, als clever und seinem Mandanten gegenüber korrekt. Einen Vergleich ließ er nicht zu. Außerdem bestritt die Beklagtenseite, dass die Klägerin auf dem Bild zu sehen ist.

Geklagt wurde auf Auskunft, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abmahnkosten.

Die Entscheidung der Kammer wird verkündet am 21.04.17, 9:45 in der Geschäftsstelle, Raum B334.

324 O 292/16 Andreas Brandl vs. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

In der[ https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Brandl+MDR+Plus+Minus&* Plus Minus-Sendung] des MDR ging es um das Thema „Neckermann Neue Energien“ und die des Antragstellers Andreas Brandl.


Interview mit Herrn Brandl

Aus dem Interview von Thomas Bremer mit Andreas Brandl kann man erahnen, um was es in der Verhandlung ging: drei umstrittene Äußerungen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer versuchte, einen Vergleich zu erreichen. Der MDR-Anwalt Daniel Heymann war dazu bereit. Die Klägeranwältin Seemann (?) war dazu nicht bereit.

Die Verkündung einer Entscheidung fand am Schluss der Sitzung ohne Öffentlichkeit statt.

Zitate der Vorsitzenden Richterin SimoneKäfer

  • Ja, war mein Fehler
  • Da sind Sie in der Hinsicht doch zu weit vorgeprescht.
  • Ist ins Blau hinein#
  • Wie soll sich das in der (Porno)Szene rumsprechen? Jeder Fall ist anders.
  • Ihr Mandant hat das Risiko. Es kann auch mehr werden.
  • Sieht nicht nach nackt aus. Würden wir nicht als nackt bezeichnen.
  • Wir sind von einem ganz anderen Vertrag ausgegangen. Ist unglücklich gelaufen.
  • Sieht das OLG vielleicht anders.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|324 O 20/17]

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