Landgericht Hamburg - Pressekammer
Aus Buskeismus
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Presselkammer Hamburg
Für Prominente ist das Hamburger Landgericht seit Jahren eine der ersten Adressen. Boris Becker, Caroline von Monaco, Haus von Hannover, Gerhard Schröder, Hera Lind, Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe, Günher Jauch, Gregor Gysi, Königshaus von Schweden, Ferdinand Piëch, Dieter Zetsche, Oliver Kahn, Helene Fischer - alles Namen, welche in Hamburg klagten. Dass das hohe Gericht bei Stars und Sternchen, Politikern und Wirtschaftsbossen so hoch angesehen ist, dürfte mit den Urteilen zusammenhängen: Die werden nicht nur im Namen des Volkes verkündet, sondern meist auch im Geschätfsinteresse der Prominenten, deren Anwälte und zur Sicherung des Arbeitspaltzes der Richter und Richterinnen.
Siehe auch Hamburger Landrecht.
Geschichte
1969 gegründet, war die Pressekammer im Hamburger Landgericht die bundesweit erste Institution, in der sich Richter ausschließlich mit Mediensachen befassten.
Dien Urteile dieser Kammer mit dem Az. "324 O". Bis zum 01.01.1990 gehörte das Az."74 O" zur Zivilkammer 24,
Vorsitzende
- Manfred Engelschall - 1967-1977
- Harald Ficus <1984-1995
- Dieter Krause 1996-1997 (?) - geht zum OLG 7. Senat (Pressesenat)
- Wolfgang Neuschild - 1998-1999 (?)
- Andreas Buske - 06.04.2000-19.12.2011 - übernimt 2012 den Vorsitz des 7.Senats, des OLG-Pressesenats
- Simone Käfer - 2012-heute
Heute gibt es in vielen Zivilgerichten eigene Kammern für Presserecht, so in Berlin, Köln, München, Nürnberg-Führt u.a.
Verhandlungstage, Verkündungen
Verhandelt wird so gut wie immer Freitags, sehr selten an anderen Tagen oder auswärts.
Einstweilige Vefügungen werden in Form von Beschlüssen jeden Wochentag ohne Anhöhrung der Antragsgegner erlassen. Schutzschriften finden selten Beachtung. Sind die Anträge juristisch für ein Verbot nicht optimal formuliert, telefoniren die Richter mit den Antragstellern und helfen nach, eine juristische sichere einstweilige Verfügung im Namen des Volkes hinzubekommen.
Verkündet wird meist am Freitag vor der ersten Verhandlungen um 9:45 in der Geschäftsstelle (früher 9:55 im Gerichtssaal) bzw. am Schluss der Sitzungbeie bei den an dem jeweiligen Freitag verhandelten Widerspüchen gegen erlassene eintwwilige Verfügungen.
Manschmal werden die Widerspruchs-Urteile mit Einverständnis den Beteiligten am Montag, Dienstag oder Mittwoch in den nächsten Woche verkündet.