19.12.2014 - Simone Käfers neue "Fenstertheorie"
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Was war heute los?
19.12.2014
An diesem Feitag hörten wir zum ersten mal etwas von der „Febnstertheorie“. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, bekannt für formales Denken, benötigt offenbar Hilfskonstruktionen, um zu entscheiden, wie sie zu urteilen hat. Die Fenster eignen soich dazu besrtens. Diese können geöffnet sein, geschlossen werden, regel durchlassen, dicht sein, zerborsten, zu groß, zu klein sein, hässlich wirken, ins paradies führen. Man kann durchs Fenster springen, sich a Fenster den Kopf einhauen, man aus dem Fenster im 8. Stock durch Sturz sein eigenes Leben oder das Leben eines anderen beenden. Man kann Fenster putzen, oft oder selten. Fenster können aus Holz, aus Aluminium, aus Kunststoff etc. sein. Es gibt schalldichte Fenster aber auch welche, die den Straßenlärm durchlassen. Fenster können auch schimmeln. Außerdem besitzen viele Elemente: einen Rahmen, eine Wärmeschutzverglasung, eine Regenschutzschiene und einiges mehr. Es gibt Drehfenster, Kippfenster, Dreh- und Kippfenster, Wendefenster, Schwingflügelfenster Schiebefenster horizontal und vertikal, Bogenfenster, Wechselrahmenfenster, Drehfenster, Schwingflügel und Schiebefenster speziell für den Einsatz im Dach, Falt-/Schiebefenster Kastenfenster Somit hat sich die Vorsitzende Richterin beim Landgericht Hamburg, Simone Käfer, ein gutes Objekt gefunden, mit dem sie ihre Willkürentscheidungen begründen kann. |
12:00
Bastian Schweinssteiger vs. Axel Springer SE 324 O 578/14
19.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer (re), Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau (Berichterstatterin), Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, von der Kanzlei Neselhauf
Corpus Delicti
Notizen der Pseudoöffentlichkeit Bastian Schweinssteiger vs. Axel Springer SE
19.12.2014: Notizen von Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.