Medienanwälte / Medienkanzleien
Aus Buskeismus
Das gegenwärtige Medienrecht wird entscheidend von ca. 20 spezialisierten, zumeist in Hamburg ansässigen Kanzleien beeinflusst und mitbestimmt. Die meisten Rechtsstreite werden durch Vergleiche beigelegt, die im Gegensatz zu Gerichtsurteilen nicht veröffentlicht werden. Die Kenntnis der Rechtspraxis der lokal entscheidenden Richter ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor, zumal die Rechtsprechung zum Medienrecht mit seinen Unwägbarkeiten selbst von Experten nicht zuverlässig beurteilt werden kann.
Da diese Kanzleien meistens hohe Honorare veranschlagen, wird das Medienrecht durch betuchte Klientel bestimmt. Oft machen sich Medienkanzleien die asymmetrischen Kriegskassen der Parteien zunutze und klagen auch bei geringsten Erfolgsaussichten so lange, bis der Gegner aufgibt.
Auf Beklagtenseite agieren die etablierten Medienanwälte jedoch nur unwesentlich glücklicher als konventionelle Anwälte.
Seit einigen Jahren können sich Anwälte zum "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" weiterbilden lassen. Hierzu müssen Klausuren bestanden und 80 praktische Fälle vorgewiesen werden.
Solchen Fachanwälten wird die Fachkenntnis in ihrem Gebiet bescheinigt, mehr nicht. Sind die Karten schlecht gemischt, dann verlieren auch Fachanwälte, wenn auch auf höherem Niveau - Honorarniveau.