Ulrich Marseille - Klägerismus
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Ulrich Marseille ist eine schillernde Person
In Wikipedia lesen wir:
- Biografie
- Theo und Ilse Marseille bauten nach dem Krieg mit Filmtheatern ein florierendes Unternehmen auf. Theo Marseille entstammt einer Seidenweberfamilie aus Krefeld. Ulrich Hansel wurde nach dem Tod von Theo Marseille von dessen Frau Ilse adoptiert. Nach dem Abitur studierte Marseille an der Universität Bremen Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, ohne den Abschluss zu erreichen.
- Politiker
- 2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Die Partei scheiterte damals mit 4,5 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde. Im gleichen Jahr kam er in die Schlagzeilen, weil er den Hamburger Parteivorsitzenden Ronald Schill in seinem Privatflugzeug von Hamburg nach München geflogen hatte, damit dieser dort eine Haarprobe zur Entkräftung von Gerüchten des Kokainmissbrauchs abgeben konnte. 2003 trat Marseille aus der Partei aus.
- Gerichtsverfahren
- Ein Verfahren Marseilles durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Zulassung zum Staatsexamen ging zu seinen Ungunsten aus. Nachdem er 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte, hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war [4] [5] [6]. Trotzdem wird Marseille in den Medien gelegentlich fälschlich als Jurist bezeichnet.
- 2009 wurde Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6 Mio. € an die Staatskasse zu zahlen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies Marseilles Revision gegen das Urteil zurück, änderte jedoch die Geldauflage ab.
- In einem anderen Verfahren wurde Marseille 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit Abschluss des Revisionsverfahrens beim Oberlandesgericht Naumburg ist das Urteil seit Juli 2011 endgültig rechtskräftig. Ulrich Marseille bestreitet das.
- Marseille erklärte wenige Tage nach dem Urteil gegenüber dem Magazin Wirtschaftswoche zunächst nur seine Bereitschaft zum Rücktritt von seinem Posten, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Nur sechs Tage später teilt das Manager Magazin die Demission Marseilles mit.
Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikepedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaven falsch sein, z.B. ob tatsächlich 6. Millionen € Strafe gezahlt werden musste. Es ist auch strittig, ob alle beiden Strafverfahren rechtkräftig sind. Das Landgericht Hamburg hat am 08.08.2012 in den hier beschriebenen Äußerungsverfahren lediglich bestätigt, dass ein Strafverfahren rechtkräftig ist. Wahrscheinlich das mit der Bestechung einer Krankenkassengutachterin.
Ulrich Marseille als Zensor
Als Zensor bzw. Streithansel haben wir Ulrich Marseille bzw. die Marseille Kliniken AG und deren Firmen in Hamburg nicht selten erlebt.
August 2006: LG Hamburg Az. 324 O 265/05 - Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG. Kurzer Verhandlungsbericht.
01.12.2006: LG Hamburg Az. 324 O 393/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Streit mit einem Kontrolleur am Flughafen Hamburg
- Die Beklagte wird verurteilt, unter ein bestimmtes Foto nicht "Privatjet" zu schreiben und auch nicht zu behaupten, Ulrich Marseille hätte einen Grenzschutzbeamten "... und Sie wissen nicht wer ich bin?" gefragt [kein wörtliches Zitat]. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 3/5 der Kosten, die Beklagte 2/5. Kurzer Verhandlungsbericht und Bericht zur Beweisaufnahme
03.08.2007: LG Hamburg Az. 324 O 227/07 Ulrich Marseille vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH Kurzer Verhandungsbericht. Ein Vergleich wurde getroffen.
03.08.2007: LG Hamburg Az. 324 O 228/07 Marseille-Kliniken AG vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH. Kurzer Verhandungsbericht
23.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 552/11 Ulrich Marseille vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH. Der Klage wurde stattgegeben. Urteil. Berufungsvefahren 7 U 34/12 am 21.08.2012.
30.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 627/11 Marseille-Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Springer. Urteil I. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.11 wird zur Ziffer I. b) aufgehoben und der ihr insoweit zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Antragsteller zu 2) 3/8, die Antragsgegnerin 5/8 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller zu 2) zu tragen und zwar nach einem Streitwert von € 15.000.
08.06.2012: LG Hamburg Az. 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin new media GmbH. Verhandungsbericht. Urteil. Die Klage wurde abgewiesen. Berichterstattung kann im Internet-Archiv verbleiben.
Juni 2012: 324 O 159/12 Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht
Juni 2012: LG Hamburg Az. 323 O 288/11 Marseille Kliniken AG vs. Axel Hölzer
06.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 438/11 Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. Verhandlungsbericht - Gadaffi-Prozess - Klage auf Richtigstellung (?) wurde abgewiesen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Verlag abgegeben
Sonstige Marseille-Verfahren
- Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30.11.2011:
- Naumburg, den 30. November 2011
- (OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen
- In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
- Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
- Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
- Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11; Landgericht Halle: 2 Ns 42/07
- gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin
- Impressum: Oberlandesgericht Naumburg, Pressestelle, Domplatz 10, 06618 Naumburg, Tel: (03445) 28 23 23, Fax: (03445) 28 20 00, Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de