Wissenschaftsfreiheit
Aus Buskeismus
Wissenschaftsfreiheit ist ein weiterer Unterfall des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG.
Wissenschaft ist das halbwegs systematische Streben nach Wahrheit und Erkenntnis.
Die Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG wie Ehrenschutz scheint dem Wortlaut nach für die Wissenschaftsfreiheit nicht zu gelten. Trotzdem hält auch hier die Zensur in Form des Persönlichlichkeitsrechts fröhlich Einzug.