Urheberrecht
Aus Buskeismus
Werke im Sinne von § 2 UrhG genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch Knippsbilder, die manche Leute ins Internet stellen und sich hinterher beschweren, dass andere sie "geklaut" haben.
Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden Abmahnungen hingegen lohnt sich der Spaß.
Bagatellregelung seit 1.September 2008
Seit dem 01.09.2008 können für urheberrechtliche Abmahnungen in "einfach gelagerten Fällen" nur 100,- Euro verlangt werden, § 97a UrhG.