Mahnbescheid

Aus Buskeismus

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Der Mahnbescheide - für die Zensoren ein einfacher Weg, Geld mit geringen Kosten einzutreiben - ist in dem Zensurgeschehen eher ein selteter Weg, den die Zensoren begehen.

Sinn kann dieser bei der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn die Abgemahnten ohne Anerkennung des Rechtsanaspruchs und der Kosten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Der Zensor wird zunächst Mal abmahnen.

Die Betroffenen sollten wissen, dass die die Falle in dem gerichtlichen Mahnverfahrens darin liegt, dass das Gericht nicht prüft, ob die abgemahnte Forderung zu Recht besteht. Das Gericht prüft lediglich formal, und erlässt einen Mahnbescheid, der dem Abgemahnten von Amts wegen zugestellt wird.

Damit ist ein gerichtlicher Vorgang eingeleitet nd der Schriftverkehr hat mit dem Gericht zu erefolgen. Schreibt man lediglich dem Abmahner, so hat man schon fast verloren.

Alle Betroffenen sollten wissen: Ist die Abmahnung unberechtigt oder werden zu hohe Kosten für die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt, so muss der Abgemahnte innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist kann das duster werden. Bei "einfach nicht reagieren" erhält der Abmahnerohne Anhörung des Abgemahnten einen gerichtlichen Titel in der Hand, mit dem der Abmahner auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen kann. Man muss zunächst zahlen. Das Geld wiederzubekommen ist wesentlich schwiweriger als durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Nach dem Widerspruch liegt es in der Hand des Abmahners, das Verfahren weiter zu betreiben und eine Klage einzureichen.

Besonderheiten

War man im Urlaub, krank etc. und konnmte man die zweiwöchige Frist objektiv nicht einhalten, dann gibt es die Möglichkeit die Sache in den früheren Stand zu bringen.

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