Zensur-Quartett
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Zensur-Quartett
Bein einigen Land- und Oberlandesgerichten haben sich Presekammern bzw. Pressesenate aus mindestens vier Richterinnen/Richtern gebildet.
Vier Richterinnen/Richter bilden ein Quartett, welches eine höhere Sicherheit gegen Befangenheitsanträge, für Kontinuität der Arbeit im Falle des Ausfalls eines Richters bzw. einer Richterin gewährleisten.
Das Quartett wird von einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden geführt. Die Mitglieder wechseln.
Zensur-Doppel-Quartett
Gibt es im Bezirsgericht (Sprengel) solche Quartettes beim Landgericht und dem Oberlandesgericht, die gut zusammenarbeiten, wie z.B. in Hamburg, Berlin und Köln, dann müssen die Beklagten, um zu ihrem Recht zu kommen, die Hürde des Zensur-Doppel-Quartetts überwinden. Diese Hürde ist jursitsich und finanzielle sehr hoch, stark Risiko behaftet, und kann in der Regel nur von finanzstarken Beklagten überwunden wurden.