15.07.2016 - Lange verhandelt, aber langweilig
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Rechtsanwälte: Prof. Dr. Roger Mann, Michael Fricke, Köster, Höbit, Prinz
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Was war heute los?
Zwei Verkündungen, zwei Verbotsurteile. Zalando AG darf weiter neoliberal die Welt verändern und genießt Schutz vor unerwünschten Einblicken eines Günther Wallraff. Der Chef deren Kanzlei Schertz Bergmann kann sich vor Freude in ….machen. Persönlichkeitsrechte gehen vor Aufdeckung von Fehlentwicklungen. Gibt es deswegen in Zukunft Katastrophen, so hat der Zensurguru Prof. Dr. Christian Schertz damit nichts zu tun. Hat ja nur seine kleinkarierten, verquerten Ansichten rechtsstaatlich durchgesetzt und der neoliberalen Diktatur á la Orwell1984 zum Durchbruch verholfen..
Im zweiten Verbot wirkte auf der Beklagtenseite der Prof. Dr. Ralf Höcker mit. Diese aufstrebenden Zensor dürfte es nicht besonders weh getan haben, dass sein Mandant das Deutsches Tierschutzbüro e.V. und Jan Peiper verloren haben.
10:30
primaholding GmbH, Voxpark (Callcenter), Telefonfirma Freefon vs. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, Zweigniederlassung SFR Schweizer Radio und Fernsehen 324 O 474/15
Corpus Delicti
In der Sendung „Kassensturz“ - „Undercover-Einsatz: Wie deutsche Callcenter Schweizer anlügen.“ - des Schweizerisches Radio wurde berichtet, das viele sich über den Tisch gezogen wurden.
Hinter primaholding GmbH versteckt sich, wird behauptet, die Firma Primacall, welcher Abzocke vorgeworfen wird.
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Köster
Beklagtenseite: Kanzlei CMS HS PG v. RA u. StB mbB; Rechtsanwalt Michael Fricke
Notizen zu den Sachen 324 O 474/15
15.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Denke, wir berichtigen zunächst das Passivrubrum in SRG SSR Schweizer Radio-und Fernsehgesellschaft, Zweigniederlassung, Fernsehstraße 1-4, 8052 Zürich Die Klägerin ist Muttergesellschaft der Klägerin zu 2. Es gibt noch das Callcenter. Es ist in der Schweiz tätig. Macht die Anrufe oder die Klägerin zu 2?
Klägeranwalt Köster: Klägerin zu 2. … abgewickelt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Klägerin zu 2. Die Beklagte hat sich mit der Tätigkeit der Klägerin befasst. Undercover-Interview im Callcenter als Mitarbeiter. Erfolgte unstreitig ohne Einwilligung der Klägerin. Es wird gezeigt im Saal. Ausbildung. Streitig ist, was in der Ausbildung gesagt wurde. Wenn aus der Schweiz angerufen wird, weiß der Angerufene nicht, dass der Anruf aus Deutschland kommt. Sollte sich auch als Schweizer ausgeben. Die Beklagte sagt, es ist Sozialsphäre, die Mitarbeiter sind unkenntlich gemacht worden. Wir haben schon gestern mit Herrn Köster telefoniert. Wenn es streitig wird, dann wird es zu einer Beweisaufnahme kommen. Die Zuständigkeit bejahen wir. EGMR-Entscheidung zu …. .Die örtliche Zuständigkeit bejahen wir ebenfalls.- Die Aktivlegitimation der Klägerin zu 1.können wir nicht erkennen. Die Aufnahmen waren in den Räumlichkeiten der Klägerin zu 2. Frage, werden Missstände vom erheblichen Gewicht dargestellt. Wir können nicht Hausfriedensbruch erkennen, aber Verstoß gegen das Hausrecht. Der Bericht bezieht sich eindeutig auf Anruf aus dem Inland….das allein würde uns nicht reichen. Wenn sich aber beim Beweis herausstellt, dass eine Legende aufgebaut wurde, dann reicht das. Nicht alle Mitarbeiter sind gepixelt worden, einige sind von hinten nicht gepixelt. Es kommt sehr auf das Gespräch bei der Ausbildung an. Wernn ja, dann werden wir die Klage abweisen. Wir haben den Beiztrag.Er ist schwer zu verstehen. Brauchen eine Übersetzung, was der Bauer sagt.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Der Bauer wird am Ende immer schneller.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kommt zu einer Beweisaufnahme. Frag an Herrn Köster. …. Vielleicht die Klage zurücknehmen und Sie (Beklgate) stellen keinen Kostenantrag.
Klägeranwalt Köster: Schlecht. Es ist nicht der erste Bericht. Wir sind schon Kritik gewöhnt. Aber mit einer versteckten Kamera? Man muss eine Grenze ziehen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Verbot betrifft die Bundesrepublik, nicht die Schweiz. Reicht es nicht, wenn die Kammer zu Protokoll gibt, es ist rechtwidrig.
Klägeranwalt Köster: Reicht uns nicht
Beklagtenanwalt Michael Fricke: Uns auch nicht…..Habe keine Zweifel, dass das stimmt, was mir gesagt wurde. Ich kann es mitnehmen, befürchte aber, mein Mandant wird ablehnen.
Klägeranwalt Köster: … Es ist überzogen … …..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, verständlich. Bei uns würde es um die Legende gehen.
Beklagtenanwalt Michael Fricke: „Kassensturz“ würde der BGH für zulässig halten. Es war auch eine Situation, wo man nicht rechnen konnte, beobachtet zu werden..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Machen Beweisbeschluss. Stellen jetzt keine Anträge. In der Tat müsste man die Anträge anders fassen. Man hat immer gesagt primacall. Voxpark, die Klägerin zu 2., kommt gar nicht vor.
Beklagtenanwalt Michael Fricke: Wäre neuer Streitgegenstrand.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei der eine Äußerung. Bei den anderen, den Bildaufnahmen….
Beschlossen und verkündet: …prozessleitende Maßnahmen. Nicht in den nächsten zwei Monaten.
11:30
Akif Pririncci vs. B.Z. Ullstein GmbH 324 O 12/16
Corpus Delicti
Es ist das Hauptsacheverfahren mit Forderung nach Geldentschädigung.
Akif Princci erreichte am 04.11.2015 gegen B.Z. das einstweilige Verbot, zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen: „Gastredner Akif Pirincci rief sogar nach KZs“. Darüber wird berichtet. Es geht um die Interpretation des Satzes (min 4:12) in Video (li) „Es gebe natürlich auch andere Alternativen - aber die KZs sind derzeit leider außer Betrieb“, welcher der Aussage folgte, man empfehle Leuten, welche mit den Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden wären, auszureisen. |
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Höbit
Beklagtenseite: Kanzlei RAUE LLP; Rechtsanwalt Dr. Jan Sorge
Notizen zu den Sachen 324 O 12/16
15.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herrn Höbit kennen wir. Wie heißen Sie?
Beklagtenanwalt: Dr. Sorge.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Rede des Klägers bei Pegida im Oktober 2015. Der Kläger war Gastredner. Die Beklagte meint, er habe sogar nach KZs gerufen. Es wird auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt. Der Unterlassung werden wir stattgeben. Man kann es möglicherweise anders verstehen, weil der Rest der Rede nicht im Kontexts gesehen wurde…. Interpretationsvorbehalt. …. Fremdenfeindliche, rassistische Parolen …KZ s. Hat nicht KZs … Geldentschädigung wollen wir nicht geben. Der Kläger hätte sich eindeutiger äußern könne.
Kommentar RS: Die Vorsitzende Richterin meint doch nicht etwa, dass es tatsächlich schon KZs-ähnliche Verhältnisse in den Flüchtlingslagern in der Türkei und den angrenzenden Ländern gibt. Der Kläger sprach eindeutig nicht von den KZs für Flüchtlinge, sondern für Protestierer in Deutschland, welche manche Politiker durchaus gern hätten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir können nicht erkennen, wenn die Berichterstattung zulässig gewesen wäre, dass dann das Bild über den Kläger in der Öffentlichkeit ein wesentlich anderes wäre.
Beklagtenanwalt Dr. Jan Sorge: Es gab eine Redemanuskript. Es war seine eigene Äußerung, es gebe keine anderen Alternativen. Forderung von Lübke nach Ausreise. Dann äußert sich der Kläger, knüpft an die Äußerung von Lübke an ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Lübke hat nur Ausreise empfohlen. Es ist jedenfalls nicht eindeutig.
Beklagtenanwalt Dr. Jan Sorge: Wenn es eine Spontanäußerung wäre.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer zitiert: … Die Äußerung bezieht sich nicht auf Ausländer.
Es wird diskutiert.
Beklagtenanwalt Dr. Jan Sorge: Der Durchschnittsleser …brauner Mob.
Es wird über die Rede diskutiert, deren Bewertung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was ist mit dem Geld?
Klägeranwalt Höbit: Kann och nicht verstehen. Die Medien haben sich nicht mit den anderen Äußerungen beschäftigt, sie haben sich sondern nur auf diese eine konzentriert. Man kann nicht sagen, wenn andere Äußerungen diskutiert worden wären, dann ist diese unerheblich. … Man will ihn totmachen.
Richter Dr. Thomas Linke: Gibt es beim Beklagten die Bereitschaft?
Beklagtenanwalt Dr. Jan Sorge: Der Kläger wird nicht zerrissen. Hat … als Vergewaltiger, Mörder dargestellt. Mehrdeutigkeit spricht auch gegen Verschulden. Die Kündigung des Vertrages seitens des Verlages ist einen Tag vor dem Beitrag erfolgt. Amazon sagt, ist nicht lieferbar, weil der Verlag gestrichen hat. Wenn es nicht neu auf den Markt kommt, dann liegt das am Verlag, nicht an Amazon. Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine Richtigstellung gefordert. Gleich Geldentschädigung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom16.ß06.16.Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 19.ß08.2016, 9:45, Saal B 334.,
12:00
Bernd Diel vs. Gruner + Jahr GmbH& Co.KG 324 O 58/16
Corpus Delicti
Widerspruchsverhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom23.02.2016.
Der Hintergrund des heutigen Verfahrens dürfte in dem folgenden Bericht der SVZ erkennbar sein: Staatsanwaltschaften Schwerin und Darmstadt ermitteln gegen Manager von Acrylicon Neustadt-Glewe
Wurde mit 3,6 Millionen Euro vom Steuerzahler unterstützt: das Acrylicon-Werk
MV droht ein neuer Beihilfe-Skandal: Nur knapp eineinhalb Jahre nach Eröffnung seines neuen, mithilfe von Steuergeldern errichteten Werkes steht der Kunstharzproduzent Acrylicon in Neustadt-Glewe unter Betrugs- und Spionageverdacht. So hat die Firma mit öffentlicher Landeshilfe von 3,6 Millionen Euro in ein neues Unternehmen investiert, aber offenbar Rechnungen eines Anlagenbauers nicht bezahlt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte gegenüber unserer Redaktion, es werde gegen einen Geschäftsführer einer Firma in Neustadt-Glewe wegen Betruges ermittelt. Die Ermittlungen dauerten an. Im Unternehmensumfeld hieß es, dass Acrylicon bei einem Anlagenbauer mit 400 000 Euro in der Kreide stehe. Werksleiter Bernd Diel bestätigte das Verfahren, wollte sich aber wegen des schwebenden Verfahrens nicht weiter äußern.
Noch schwerer wiegt indes ein weiteres Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Az. 600 JS 14838/15). Verantwortliche der Firma Acrylicon Polymers GmbH sollen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Darmstadt mit. Nach einer entsprechenden Strafanzeige hatten die Beamten in der vergangenen Woche ihre Ermittlungen ausgeweitet und Geschäftsräume und Wohnungen in verschiedenen Bundesländern durchsucht. Dabei seien auch Sicherstellungen erfolgt, so die Staatsanwaltschaft. Da die Ermittlungen noch andauerten und ein Ende der Ermittlungen nicht absehbar sei, könnten keine weiteren Einzelheiten genannt werden.
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Der Vorwurf geht an die Substanz des Werkes. Dabei soll die Produktion von Kunstharzen für Industriefußböden und Harz-Bodensysteme in Neustadt-Glewe u. a. auf einer Technologie und Rezepturen beruhen, die von einem Wettbewerber stammen sollen, bei dem Manager von Acrylicon zuvor angestellt gewesen sein sollen. Das Unternehmen wollte sich dazu nicht äußern. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass fremde Technologien eingesetzt wurden, dürften auch auf das Land und das Landesförderinstitut Fragen zur Fördermittelvergabe zukommen. 3,6 Millionen Euro Förderung hatte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) für das neue Werk in Neustadt-Glewe bewilligt. Bedingung: 18 neue Jobs. Bis auf einen kleinen Restbetrag sei die Fördersumme ausgezahlt, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Über einen zweiten Förderantrag sei noch nicht entschieden. Wie es heißt, hat Acrylicon weitere 400 000 Euro Förderung beantragt. Dem Ministerium zufolge seien inzwischen 18 Arbeitsplätze geschaffen worden. Werksleiter Diel gibt indes weniger an. Im August erklärte er öffentlich, das fünf Mitarbeiter beschäftigt seien, in dieser Woche sprach er von zwölf.
Dabei hatte Kommunal- und Landespolitik das Unternehmen noch 2014 als gelungenes Beispiel einer erfolgreichen Firmenansiedlung in MV hofiert. Vor eineinhalb Jahren ließ es sich Wirtschaftsminister Glawe nicht nehmen, gemeinsam mit dem norwegischen Investor und Acrylicon-Gründer Björn Hegstad das neue Werk einzuweihen. Noch vor wenigen Wochen zeichnete die Wirtschaftsfördergesellschaft Acrylicon als eines von 18 familienfreundlichen Unternehmen in Westmecklenburg aus – mit Lob auch von Ludwigslusts Landrat Rolf Christiansen (SPD).
Unruhige Zeiten für die Kleinstadt Neustadt-Glewe: Die Stadt hatte vor Jahren schon auf die Investition einer Berliner Aktiengesellschaft in eine Algen-Fabrik gehofft. Davon ist nicht viel geblieben. Die Hallen stehen, aber die Investition liegt seit Jahren auf Eis.
Das Ermittlungsverfahren 600 JS 14838/15 ist offenbar eingestellt.
Die heutigen Richterinnen müssen nun entscheiden, ob der Betrugs-und Spionageverdacht mit den der Beklagten zum Berichtszeitpunkt zur Verfügung stehenden Unterlagen berechtigt war, d.h. den Zensurregeln der Verdachtsberichterstattung genügte.
Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Prinz (aus Köln)
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Roger Mann
Notizen zu den Sachen 324 O 58/16
15.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfernach Unterbrechung der mündlichen Verhandlung wg. Vorlage neuer eidesstattlicher Versicherungen: Ja. Die Antragsgegnerin hat über den Antragsteller berichtet. Ausmacher war Industriespionage bei Silikal GmbH. Es ging um Acvryl-Kunstharz-Produktionsanlagen. ….Es gab ein New Yorker Verfahren. Der Antragsteller war Produktionsleiter bei Silikal GmbH. Danach hat er bei S&H Flooring Consult GmbH gearbeitet. Erhat Kontakt aufgenommen mit seinem neuen Arbeitsgeber der AcryliCon Polymers GmbH. Das ist unstreitig. Der Antragsteller hat Unterlagen kopiert und zu Hause im Homeoffice aufbewahrt.. Der Antragsteller sagt nicht, welche Unterlagen er aus dem Homeoffice in das neue Büro bei AcryliCon gebracht hat. Streitig ist, ob Unterlagen von Silikal dabei waren.#
Antragstelleanwalt Prinz: ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Vortrag lautet anders. Hatte kein geeignete private Unterkunft gefunden. Hat seine Kartons ins Büro von Silikal gebracht.
Antragstelleanwalt Prinz: Er hat sein Büro bei Silikal leer gemacht, in Kartons. Hat das Zimmer geräumt, was da war eingepackt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Einige Unterlagen nicht sichtbar gelagert.
Antragstelleanwalt Prinz: Hat das Zimmer einfach leer gemacht
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er ist 2012 AcryliCon als zukünftiger Angestellter vorgestellt worden, obwohl er erst 2014 dort zu arbeiten begann. Es gab Gespräche mit Herrn Fischer und Herrn Reichel. Wollte 50.000 haben, bezahlt wurden 25.000. Er hat dazu vorgetragen. Er war Produktionsleiter bei Silikal. Hatte Kontakt zu AcrylCon. Hat Geld von Reichel bekommen.
Antragstelleanwalt Prinz: Hat gesagt, bin Produktionsleiter, werde mich dafür einsetzen. Die brauchten einen Produktionsleiter. Er wollte einen neuen Deal.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es war eine Art Belohnung. …Wir haben weiterhin …Haben damals die einstweilige Verfügung erlassen. Es ist eine Fall, bei dem der Arbeitnehmer seine Job wechselt. Nimmt Kontakt zum neuen Arbeitgeber auf. Es ist nichts Ungewöhnliches. Reichte für den Erlass, weil es ein schwerwiegender Verdacht ist. Deswegen haben wir diese Äußerung verboten. Jetzt wurde ausführlicher vorgetragen, wir wissen wiedermehr. Wir fragen nicht, gab es tatsächlich Industriespionage. Wir reden nur darüber, durfte man berichten. New York.. zwei kleine Klitschen, die sich streiten. Wir meinen, man darf identifizierbar berichten. Der Vorname wird genannt. Wir haben jetzt beraten, auch die eidesstattlichen Versicherungen angesehen. Unser Bild vom Antragsteller hat sich geändert. Die Ermittlung reicht nicht aus. Hat aber unstreitig Dokumente kopiert. Sagt nicht, welche. Frage, wozu braucht er zu Hause im Homeoffice Dokumente, wenn alles über das Internet geht. Er hat nicht alles weggeworfen, hat mitgenommen. Wir haben die Besonderheit, hat schon 2012 mit dem neuen Arbeitgeber Kontakte gehabt. Dann …. Finden wir merkwürdig. Es gab mehrere Treffen, das ist unstreitig. AcrykCon nimmt die gleichen Aufgaben wahr, wie Silikal. Was uns nicht klar ist… Er sagt, hier ist es ein bisschen anders. Unklar, die Geheimhaltungsvereinbarung. Die klingt so, dass das, was er neu erfährt, er nicht erzählen darf. Ja, warum auch nicht. Die Geheimvereinbarung ist für …. Betrifft den Arbeitgeber. Meinen, dass momentan die Waage zu Gunsten des Antragsgegners neigt. Wir neigen dazu,….Sie(Antragsteller)können gerade rücken. Wir würden die einstweilige Verfügung wahrscheinlich aufheben bis auf zwei Sätze, die unstreitig unwahr sind. Dass er schon 2011 an den Anlagenbauer herangetreten ist. Zur Relevanz. Macht schon was aus, wer an wen zugetreten ist. Diese beiden Punkte werden wir bestätigen, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird.
Es entfacht sich eine langwierige Diskussion mit Übergabe vieler eidesstattlichen Versicherungen und Unterlagen. Anträge werden gestellt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt im Einverständnis mit den Parteien am Dienstag, den 19.07.16, 12:00, Saal B 334.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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