Hamburger Landrecht
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Hamburger Landrecht
Hamburger Landrecht bedeutet, dass Zensurkammern in Hamburg nicht an die Rechtsprechung von anderen Oberlandesgerichten, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht gebunden sind. Das Hamburger Landrecht beansprucht wegen dem fliegenden Gerichtsstand Geltung auf dem gesamten Kontinent.
Doch Hamburg hatte und hat immer einen Sonderstatus: es ist die erste Adresse für Menschen, die Chancen wg. Verletzung ihrer Persönlichkweitsrechte sehen, gegen Medien zu klagen, aus welchen Gründen auch immer. Meist sind es reine kommerzielle Interessen.
Verhandlungstage,Verkündungen
Verhandelt wird immer Freitags, sehr selten an anderen Tagen oder auswärts.
Einstweilige Vefügungen,in Form von Beschlüssen, werden jeden Tag ohne Anhöhrung der Antragsgegner erlassen. Schutzschriften finden selten Beachtung. Sind die Anträge juristisch nicht optimal formuliert, telefoniren die Richter mit den Antragstellern und helfen nach, eine juristische sichere einstweilige Verfügung im Namen des Volkes zu erlassen.
Verkündet wird meist am Freitag vor den Verhandluungen bzw. am Schluss der Sitzung.
Manschmal werden die Widerspruchs-Urteile mit Einverständnis den Beteiligten am Montag, Dienstag oder Mittwoch nächste Woche verkündet.
VIP-Urteile
Die VIP-Urteile des Landgerichts füllen für ein Jahr sämtliche Klatschspalten der Weltpresse: Tagesschau-Sprecherin Eva Herman und ihr Kollege Jens Riewa erwirken Einstweilige Verfügungen gegen ein Bohlen-Buch. Die Nachrichtenagentur ddp darf auf Betreiben des Kanzlers nicht mehr ein Zitat über "graue Schläfen" verbreiten. Der Schriftstellerin Hera Lind wird die Rekordsumme von knapp 77.000 Euro zugesprochen, weil eine Illustrierte Fotos vom Umkleiden am Strand veröffentlicht hat.
Das verbotene "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann kennt fast jeder in Deutschland.
Prominete Kläger
Dass prominente Kläger und andere in Hamburg klagen dürfen, basiert auf dem s.g. "fliegenden Gerichtsstand.
Bekannte Urteile
Untrennbar verbunden mit den Klagewellen ist der Name des Prof. Matthias Prinz. Eine Frauenzeitschrift musste für die Veröffentlichung mehrerer Caroline-Fotos 200.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Prof. Prinz ist damit König der Kläger seinerzeit geworden. Für das Königshaus Schweden erstritt seine Kanzlei mehr als 500.000 € Geldentschädigung. Die Kanzlei des Prof. Prinz sitzt in Hamburg, ein Standortvorteil.
Bewertung
Auch viele Bayern suchen ihr Glück in Hamburg, wenn es Ärger mit Münchner Medien gibt. Haufenweise hagelt es Einstweilige Verfügungen. "Es ist einfach so, dass die in Hamburg und Berlin am leichtesten zu bekommen sind", sagt ein Medien-Justitiar, der die wechselnden Gerichtsstände für ein "Ärgernis" hält: "Die Richter kennen meist die örtlichen Gegebenheiten nicht, können deshalb nicht sachgerecht entscheiden. Erklären Sie mal einem Berliner, wie es in München auf dem Oktoberfest zugeht."
Als besonders skurril gilt der Fall Peter Porsch: Mitte September beauftragte der Leipziger PDS-Spitzenkandidat seinen Potsdamer Anwalt damit, vor dem Hamburger Landgericht gegen Zeitungen in Sachsen zu klagen. Mit Erfolg: Laut Urteil darf Porsch nicht mehr als Inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit bezeichnet werden - obwohl amtliche Dokumente ganz andere Schlüsse zulassen. Das Gericht ging noch weiter: Es untersagte nicht nur die bereits veröffentlichten Inhalte - es unterband auch die künftige Berichterstattung.
Nicht selten werden die Gerichte von Prominenten hemmungslos instrumentalisiert. So ließ RTL-Moderator Hans Meiser mit Hilfe der Hamburger Pressekammer verbieten, dass Bilder mit seiner neuen Freundin veröffentlicht wurden. Ein paar Wochen später offenbarte Meiser sein Privatleben nebst Fotos exklusiv im "Stern". Dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg, Wolfgang Neuschild, platzte der Kragen: "Woher soll ich wissen, dass er die Geschichte kurze Zeit später selbst vermarkten wird? Ich fühle mich ziemlich auf den Arm genommen."
faktisch keine Bindung an höhere Gerichte
Normalerweise müssen sich Gerichte an der Rechtsprechung höherer Gerichte orientieren und insbesondere den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. In der Praxis wird jedoch nicht beobachtet, dass etwa Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte gleichrangig nebeneinander stehen und gegeneinander abgewogen werden. Vielmehr gilt bei den hanseatischen Richtern der Grundsatz, dass im Zweifel zu verbieten ist, während beim Bundesgerichtshof hingegen sogar von einer Vermutung für die freie Rede die Rede ist.
In Hamburg werden oft fiktive Lizenzgebühren und aberwitzige Beträge als Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen, die dann in Karlsruhe abgewiesen oder zumindest deutlich reduziert werden.
Da der Rechtsweg nach Karlsruhe jedoch teuer und zeitraubend ist, das Pressegeschäft jedoch kurzlebig ist, findet die Hamburger Zensur kein effektives Korrektiv.
aufhebende Entscheidungen
Entscheidungen, welche den Unfug der Hamburger Zensurkammern korrigieren