Abbildung eines Hauses
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 16:24, 22. Feb. 2010 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 16:24, 22. Feb. 2010 (bearbeiten) (Entfernen) Rolf (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] | ||
- | |||
- | Test |
Version vom 16:24, 22. Feb. 2010
Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
Urteile
Urteilssammlung bzgl. entsprechender Abbildungen von Häusern