Ausnahmen vom Anwaltszwang
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Version vom 13:01, 14. Mai. 2009
Ab Landgericht besteht bei den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Juristisch heißt das Anwaltsprozess.
Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln.