Ausnahmen vom Anwaltszwang

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 12:00, 14. Mai. 2009

Ab Landgericht besteht Anwaltszwang.



Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen.


[bearbeiten] Kritik

Damit haben es Kläger in der Hand, den Beklagten weitere Kosten aufzubürden.

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