Anwaltszwang
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Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen. | Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen. | ||
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Version vom 11:48, 14. Mai. 2009
Begriff
Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen.
Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen.
Kritik
Damit haben es Kläger in der Hand, den Beklagten weitere Kosten aufzubürden.