Betrug - erlaubt
Aus Buskeismus
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Aus den Gründen | Aus den Gründen |
Version vom 20:18, 8. Sep. 2019
Betrug ist eine Meinungsäußerung, wenn dargestellt wird, weshalb aus Sicht des Äußernde Betrug erfolgte. (VorsRi'in Simone Käfer, 01.02.2019 in Sachen 324 O 358/18)
Betrug wird als Äußerung verboten, nur wenn es keine Grundlage gibt, diese Meinung zu haben.
Urteile
- LG Berlin 27 O 324/04 vom 17.06.2004
Aus den Gründen
- Hinsichtlich der Überschrift „Betrug, Betrüger." war das Untersagungsgebot nicht aufrechtzuerhalten, weil der Antragsgegner nunmehr substantiiert, nachvollziehbar dargelegt hat, dass der Antragsteller mehrere Handlungen begangen hat, die als Betrug . zu werten wären und dass gegen den Antragsteller wegen Insolvenzverschleppung ermittelt wird