Hauptseite, 27 O 840/08 - 11.12.08 - Unterlassung eines Software Erfahrungsberichts (Klage 2 Jahre nach Veröffentlichung)
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- | Siehe auch die justizkritische Site [http://www.buskeismus.de www.buskeismus.de] | + | '''11.12.08, 12:00 <font color="#800000">27 O 840/08'''</font> Andre Koppel Software GmbH ./. RAin Mai<br> |
+ | In der Sache <font color="#800000">27 O 840/08</font> ging es um eine (Anwalts/Buchhaltungs?) Software, mit welcher die Beklagte nicht zurechtkam bzw. welche nicht richtig lief... Der Kläger wehrte sich gegen einen Erfahrungsbericht der Angeklagten, in welcher diese die Software kritisiert hatte. | ||
- | '''<font face="Arial" size="4" color="#FF0000">Thema des Tages: [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_873/08_Salter_vs._Moll_-_Schadensersatz_nach_8_Jahren#Kommentar LG Berlin 18.12.2008]<br><br> | + | [http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Dezember_2008 Terminrolle Berlin] |
- | In der Berliner Zensurkammer wird Englisch verhandelt - ohne Dolmetscher, versteht sich!'''</font> | + | |
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- | <table width='100%' border='0' cellspacing='0' cellpadding='8'> | + | '''Vorsitzender Richter am Landgericht''' Herr Michael Mauck<br> |
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- | [[:Kategorie:Juristensprache|So schreiben Juristen]]<br> | + | '''Klägerseite:''' Kanzlei: Oehme & Claus ; vertreten durch GF Herr Koppel, RA Herr Qehme <br> |
+ | '''Beklagtenseite:''' Kanzlei: Knorz, Schütz, Laywers; vertreten durch RA Herr Hofmann <br><br> | ||
- | [[:Kategorie:Sprache Missverständnis|Justistendeutsch contra Umgangssprache]]<br> | + | == Bericht der Pseudoöffentlichkeit == |
+ | '''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' E Schälike | ||
- | [[:Kategorie:Verbotener Ausdruck|Verbotene Ausdrücke]]<br> | + | '''Richter Mauck Zusammenfassung:''' ...hier geht es... Erfahrungsbericht der Angeklagten... Software... Klägerin nicht gut weggekommen... 2/2006 erschienen... Zeitschrift... [[Widerruf]] muss zeitnah erfolgen... 2 Jahre... etwas spät... Unterlassung... eine Weile her... vielleicht unwahre [[Tatsachenbehauptung]]en... Frage... ob jetzt nochmal einen Artikel so veröffentlichen... Empfehlung... vielleicht einfach [[Ohne_Präjudiz|ohne Anerkennung Rechtspflicht]]... Äußerung in Zukunft nicht mehr tätigen... lange Zeit... kein Mensch darauf zurückgekommen... andere Computerzeitschriften nicht aufgegriffen... |
- | [[:Kategorie:Anwaltslogik]] | + | '''Kläger GF Herr Koppel:''' ....es kommt ständig... mehrere Anwälte geraten, einfach auszusitzen... aber es kommt ständig... |
- | </p> | + | '''Richter Mauck:''' ....wenn wir ins Protokoll reinkriegen, dass Äußerung so nicht mehr gesagt werden darf... |
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- | Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der [[Zensurkammer]]n, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als [[Pseudoöffentlichkeit]] nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der [[Pseudoöffentlichkeit]] nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien. | + | |
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+ | '''Richter Mauck:''' ....Bericht... Gemisch aus Tatsachenbehauptungen und Werturteilen... dann sehen... was sind falsche Tatsachenbehauptungen in Bericht... Beklagte muss [[beweislast|beweisen]], was [[Unterlassung]] betrifft.... Frag, ob ausreicht... Schnittstelle... in jedem Windowsprogramm... | ||
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- | [[:Kategorie:Zensurkammer Hamburg aufgehoben|aufgehobene Zensururteile]] | + | '''Richter Mauck:''' ....das ist ja eine Treibersoftware... nur weil es mit Datenübertragung nicht geklappt hat, zu behaupten, hier sei keine Schnittstelle vorhanden... |
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- | [[:Kategorie:Kanzlei|Medienkanzleien]], welche an der Erarbeitung von Zensurregeln aktiv beteiligt sind<br> | + | '''Klägeranwalt Herr Oehme:''' ...Dinge im Hintergrund gelaufen... können nicht von Mandanten verlangen, dass er verschiedene Insolvenzverfahren abklappert und entscheidet, welche davon zu übernehmen... |
- | [[:Kategorie:Anwalt|Medienanwälte]], welche an der Erarbeitung der Zensurregeln aktiv beteiligt sind<br> | + | '''Richter Mauck:''' ....lange her... es gibt meistens Probleme, wenn man neues Programm... Klägervertreter nimmt Bezug... Antrag... Beklagtenvertreter... Antrag vom 15.10.2008... Erklärungsfrist zum Schriftsatz vom 22.11.2008... Klägervertreter beantragt Erklärungsfrist zum richterlichen Hinweis, wonach Geltendmachung des Widerrufs verspätet sein dürfte... denken darüber nach... |
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- | <div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;"> | + | '''Am Schluss der Sitzung:''' Unterlassungsantrag stattgegeben, Widerruf abgelehnt, Kosten 3/5 Kläger, 2/5 Beklagter |
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- | <div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;"> | + | Beide Anwälte (Kläger und Beklagter) schienen unerfahren im Äußerungsrecht. Ein mehr erfahrener Anwalt hätte für den Kläger wahrscheinlich einen klareren Sieg davongetragen und vielleicht aus ein bisschen [[Schadensersatz]]. Die Argumente der Beklagtenseite machten insgesamt einen sehr schwachen Eindruck. |
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+ | [[Kategorie:Bericht|Unterlassung eines Software Erfahrungsberichts (Klage 2 Jahre nach Veröffentlichung) 27 O 840/08]] | ||
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+ | [[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 840/08]] | ||
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Version vom 18:23, 21. Dez. 2008
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Inhaltsverzeichnis |
Andre Koppel Software GmbH ./. RAin Mai
11.12.08, 12:00 27 O 840/08 Andre Koppel Software GmbH ./. RAin Mai
In der Sache 27 O 840/08 ging es um eine (Anwalts/Buchhaltungs?) Software, mit welcher die Beklagte nicht zurechtkam bzw. welche nicht richtig lief... Der Kläger wehrte sich gegen einen Erfahrungsbericht der Angeklagten, in welcher diese die Software kritisiert hatte.
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Oehme & Claus ; vertreten durch GF Herr Koppel, RA Herr Qehme
Beklagtenseite: Kanzlei: Knorz, Schütz, Laywers; vertreten durch RA Herr Hofmann
Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: E Schälike
Richter Mauck Zusammenfassung: ...hier geht es... Erfahrungsbericht der Angeklagten... Software... Klägerin nicht gut weggekommen... 2/2006 erschienen... Zeitschrift... Widerruf muss zeitnah erfolgen... 2 Jahre... etwas spät... Unterlassung... eine Weile her... vielleicht unwahre Tatsachenbehauptungen... Frage... ob jetzt nochmal einen Artikel so veröffentlichen... Empfehlung... vielleicht einfach ohne Anerkennung Rechtspflicht... Äußerung in Zukunft nicht mehr tätigen... lange Zeit... kein Mensch darauf zurückgekommen... andere Computerzeitschriften nicht aufgegriffen...
Kläger GF Herr Koppel: ....es kommt ständig... mehrere Anwälte geraten, einfach auszusitzen... aber es kommt ständig...
Richter Mauck: ....wenn wir ins Protokoll reinkriegen, dass Äußerung so nicht mehr gesagt werden darf...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ... [sehr leise, kaum zu verstehen]....
Richter Mauck: ....Beklagte hat künftig kein Interesse mehr, über ihre Erfahrungen zu berichten...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ...das würde schon bedeuten... Anerkennung... problematisch...
Richter Mauck: ....Bericht... Gemisch aus Tatsachenbehauptungen und Werturteilen... dann sehen... was sind falsche Tatsachenbehauptungen in Bericht... Beklagte muss beweisen, was Unterlassung betrifft.... Frag, ob ausreicht... Schnittstelle... in jedem Windowsprogramm...
Kläger GF Herr Koppel: ....Linux kann man außen vorlassen... Produkt... Mechanismen hier auch eingesetzt... zu behaupten, dass nicht vorhanden, ist absurd...
Richter Mauck: ....das ist ja eine Treibersoftware... nur weil es mit Datenübertragung nicht geklappt hat, zu behaupten, hier sei keine Schnittstelle vorhanden...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ...einfacher Datenexport...
Kläger GF Herr Koppel: ....Sie haben recht... nicht geliefert... Kontenrahmen wurde von Kanzlei nicht geliefert...
Klägeranwalt Herr Oehme: ...Standardkontenrahmen kann man sich überall herunterladen... aber jeder Anwender hat seine eigenen Anforderungen... eigene „Karteikästchen“... man muss die kennen...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ...durch Datenexport... Kontenrahmen... Datenstruktur so konkret braucht... es gibt keine Datenschnittstelle...
Kläger GF Herr Koppel: ....Kontenrahmen wurde nicht geliefert... jeder wird Ihnen sagen... wenn Kontenrahmen nicht da ist... Bestätigung... im ganzen Schriftverkehr... nicht in der Lage Kontenrahmen zu liefern...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ...DATEV muss ja exportieren... ein Produkt.. Probleme gegeben.. ist unstreitig...
Kläger GF Herr Koppel: ....mehrere Mitarbeiter... es waren 4 Arbeitsplätze vorhanden... hin und herkopiert... Chaos... Aufräumvorgang... nicht Sache...
Beklagtenanwalt Herr Hofmann: ...irgendein Rechtsanwalt, der keine Ahnung von Software hat... Aufgabe des Dienstleisters...
Klägeranwalt Herr Oehme: ...Dinge im Hintergrund gelaufen... können nicht von Mandanten verlangen, dass er verschiedene Insolvenzverfahren abklappert und entscheidet, welche davon zu übernehmen...
Richter Mauck: ....lange her... es gibt meistens Probleme, wenn man neues Programm... Klägervertreter nimmt Bezug... Antrag... Beklagtenvertreter... Antrag vom 15.10.2008... Erklärungsfrist zum Schriftsatz vom 22.11.2008... Klägervertreter beantragt Erklärungsfrist zum richterlichen Hinweis, wonach Geltendmachung des Widerrufs verspätet sein dürfte... denken darüber nach...
Am Schluss der Sitzung: Unterlassungsantrag stattgegeben, Widerruf abgelehnt, Kosten 3/5 Kläger, 2/5 Beklagter
Kommentar
Beide Anwälte (Kläger und Beklagter) schienen unerfahren im Äußerungsrecht. Ein mehr erfahrener Anwalt hätte für den Kläger wahrscheinlich einen klareren Sieg davongetragen und vielleicht aus ein bisschen Schadensersatz. Die Argumente der Beklagtenseite machten insgesamt einen sehr schwachen Eindruck.
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Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.