Landgericht Hamburg - Pressekammer
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Kurzer Prozess für Prominente
- Berlin - Es gibt weder Champagner noch Haute-Couture, auch die harten Besucherbänke sind weit entfernt von jedem Luxus. Für Prominente ist das Hamburger Landgericht dennoch eine der ersten Adressen. Boris Becker, Caroline von Monaco, Gerhard Schröder, Hera Lind, Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe - alle Namen waren hier schon vertreten. Dass das hohe Gericht bei Stars und Sternchen so hoch angesehen ist, dürfte mit den Urteilen zusammenhängen: Die werden nicht nur im Namen des Volkes verkündet, sondern häufig auch im Interesse der Prominenten.
1969 gegründet, war die Pressekammer im Hamburger Landgericht die bundesweit erste Institution, in der sich Richter ausschließlich mit Mediensachen befassten. Heute gibt es in vielen Zivilgerichten eigene Gremien für Presserecht, doch Hamburg hat einen Sonderstatus behalten: als erste Adresse für Menschen, die sich von Medien ungerecht behandelt fühlen, sich im "Persönlichkeitsrecht" verletzt sehen.
Immer wieder freitags wird in Hamburg verhandelt. Dann ist "Pressetag" - und Aufsehen garantiert. Die VIP-Urteile des Landgerichts würden für ein Jahr sämtliche Klatschspalten der Weltpresse füllen: Tagesschau-Sprecherin Eva Herman und ihr Kollege Jens Riewa erwirken Einstweilige Verfügungen gegen ein Bohlen-Buch. Die Nachrichtenagentur ddp darf auf Betreiben des Kanzlers nicht mehr ein Zitat über "graue Schläfen" verbreiten. Der Schriftstellerin Hera Lind wird die Rekordsumme von knapp 77 000 Euro zugesprochen, weil eine Illustrierte Fotos vom Umkleiden am Strand veröffentlicht hat.
Dass prominente Kläger bevorzugt in Hamburg vorstellig werden, hat einen Grund: Weil Radio- und Fernsehsender bundesweit zu empfangen sind, weil das Gros der Zeitungen und Zeitschriften in jeder deutschen Stadt erhältlich ist, sind auch in jeder Stadt Prozesse gegen die Veröffentlichungen möglich. Der "fliegende Gerichtsstand" erlaubt es dem Kläger, sich an eine beliebige Zivilkammer zu wenden - oder gezielt an jene, die Personen des öffentlichen Lebens gewogen erscheint.
Untrennbar verbunden mit den jüngsten Klagewellen ist der Name Matthias Prinz: Seit der Rechtsanwalt einer Frauenzeitschrift für die Veröffentlichung mehrerer Caroline-Fotos 200 000 Mark Schmerzensgeld abknöpfte, gilt Prinz als der König der Kläger. Dass seine Kanzlei in Hamburg sitzt, ist ein Standortvorteil. "Ich kenne keine einzige Entscheidung über prominente Fälle, die Prinz nicht in Hamburg oder Berlin vor Gericht gebracht hätte", sagt Burkhard Schaffelt vom Deutschen Zeitungsverlegerverband.
Auch auffallend viele Bayern suchen ihr Glück in der Ferne, wenn es Ärger mit Münchner Medien gibt. Haufenweise hagelt es Einstweilige Verfügungen. "Es ist einfach so, dass die in Hamburg und Berlin am leichtesten zu bekommen sind", sagt ein Medien-Justitiar, der die wechselnden Gerichtsstände für ein "Ärgernis" hält: "Die Richter kennen meist die örtlichen Gegebenheiten nicht, können deshalb nicht sachgerecht entscheiden. Erklären Sie mal einem Berliner, wie es in München auf dem Oktoberfest zugeht."
Als besonders skurril gilt der Fall Peter Porsch: Mitte September beauftragte der Leipziger PDS-Spitzenkandidat seinen Potsdamer Anwalt damit, vor dem Hamburger Landgericht gegen Zeitungen in Sachsen zu klagen. Mit Erfolg: Laut Urteil darf Porsch nicht mehr als Inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit bezeichnet werden - obwohl amtliche Dokumente ganz andere Schlüsse zulassen. Das Gericht ging noch weiter: Es untersagte nicht nur die bereits veröffentlichten Inhalte - es unterband auch die künftige Berichterstattung.
"Ich fühle mich ziemlich auf den Arm genommen."
Richter Wolfgang Neuschild
"Ein Versuch, in die Freiheit der Presse einzugreifen", kritisiert der Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tilmanns. Auch ihm fällt auf, "dass in letzter Zeit aus der Perspektive der Betroffenen bestimmte Gerichte eine größere Rolle spielen", darunter auch das Landgericht Berlin. Die Pressekammer der Hauptstadt genießt längst einen ähnlichen Ruf wie Hamburg.
Kritiker sprechen von "Klage-Tourismus", doch die renommierte Medienanwältin Dorothee Bölke verteidigt die freie Gerichtswahl: "Das Prinzip ist fair. Wer sich zum Beispiel in München durch den Bericht einer Hamburger Zeitschrift betroffen fühlt, muss die Möglichkeit haben, an seinem Wohnort zu klagen. Alles andere wäre unzumutbar." Obwohl Bölke selbst acht Jahre lang als "Spiegel"-Justitiarin mit den Richtern rang, nimmt sie die Hamburger Pressekammer gegen Kritik in Schutz: Sie sei "über jeden Zweifel erhaben" und arbeite "absolut professionell".
Was die Expertin mehr verunsichert, ist die Rechtsprechung auf europäischer Ebene: Zwar beziehe sich das umstrittene "Caroline-Urteil" des Gerichtshofs für Menschenrechte nur auf Fotos von Prominenten, doch bestehe die Gefahr, dass deutsche Gerichte in "vorauseilendem Gehorsam" künftig auch die Wortberichterstattung einschränken. "Prominenten-Anwälte beginnen den Straßburger Spruch schon jetzt zu instrumentalisieren", warnt Bölke. Dabei sei die "Symbiose zwischen Prominenz und Presse" unübersehbar: "Prominenz entsteht erst durch massenhaft provozierte Aufmerksamkeit."
Nicht selten werden die Gerichte von Prominenten hemmungslos instrumentalisiert. So ließ RTL-Moderator Hans Meiser mit Hilfe der Hamburger Pressekammer verbieten, dass Bilder mit seiner neuen Freundin veröffentlicht wurden. Ein paar Wochen später offenbarte Meiser sein Privatleben nebst Fotos exklusiv im "Stern". Dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg, Wolfgang Neuschild, platzte der Kragen: "Woher soll ich wissen, dass er die Geschichte kurze Zeit später selbst vermarkten wird? Ich fühle mich ziemlich auf den Arm genommen."