19.06.2015 - Moderne Lohnsklaverei und Legehennenhaltung
Aus Buskeismus
Version vom 16:07, 20. Jun. 2015 (bearbeiten) Test (Diskussion | Beiträge) (→Notizen zu der Sache 324 O 191/15) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 16:08, 20. Jun. 2015 (bearbeiten) (Entfernen) Test (Diskussion | Beiträge) (→=Mitteilung des Hönig-Hofes) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 134: | Zeile 134: | ||
- | ===Mitteilung des Hönig-Hofes== | + | ===Mitteilung des Hönig-Hofes=== |
Hamburg/Mühlingen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das unbekannte Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien. | Hamburg/Mühlingen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das unbekannte Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien. |
Version vom 16:08, 20. Jun. 2015
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
| BIRFOOD Industrieservice; KABOCKLEAN Gebäudeservice; BIRPEWRSONAL Personalservice; BIRSafety Sicherheitsservice |
Deutsches Tierschutzbüro rettet Hühner aus der Bodenhaltung | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
|
Was war heute los?
Zwei Schumacher-Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.
Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen.
Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV berichtete, nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei Dank, dass wir den Rechtsstaat haben.
In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chrsiotoph Höniog war heute dabei und empört, dass flsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.
Moderne Lohnsklaverei: Dubiose Arbeitsvermittler in der Fleischindustrie |
|
19.06.2015
Die heutigen Termine
VerkündungAus dem Munde der Richterinnen und des Richters |
Verhandlungen
10:00
BIRFOOD GmbH & Co. KG vs. Spiegel TV GmbH324 O 64/15
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler |
Notizen zu den Sachen 324 64/15
19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:
Beschlossen und verkündet:
Hönig-Hof GmbH vs. Deutsches Tierschutzbüro e,V., Jan Peiper 324 O 191/15
Corpus Delicti
Wir lesen die Mitteilung des Hönig-Hofs und die Stellungnhame des Tierschutzbüros bezüglich des Erlasses der einstweiligen Verfügung
Richter
Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl Christoph Hönig, Geschäftsführer des Hönig-Hofs Beklagtenseite: xxxx |
Notizen zu der Sache 324 O 191/15
19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:
Mitteilung des Hönig-Hofes
Hamburg/Mühlingen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das unbekannte Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien.
Die selbsternannte Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihr Gründer Jan Peifer dürfen die Foto- und Videoaufnahmen, die sie in einer rufschädigenden Kampagne Anfang April verbreitet hatten, ab sofort nicht weiter verbreiten und müssen diese umgehend aus dem Internet entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot, das die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg am Dienstag erlassen hat, drohen dem Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. und seinem Gründer Jan Peifer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 28.4.2015, Aktenzeichen: 324 O 191/15).
Der Halter der Legehennen und sein Rechtsanwalt, der Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, konnten durch Auswertung der Meta-Daten in den Bilddateien der Tierrechtler belegen, dass ein Huhn, dessen Tod die selbsternannten Tierschützer für ihre Kampagne als angeblichen Beleg für eine vermeintlich qualvolle Hühnerhaltung präsentiert hatten, erst nach dem Eindringen der unbekannten Aktivisten verunglückt ist. Das Huhn hatte sich tatsächlich erst bei seinem Versuch, vor den Scheinwerfern der unbekannten Aktivisten zu fliehen, mit dem Fuß verfangen. Die bisher nicht bekannten Aktivisten filmten daraufhin das Huhn minutenlang kopfüber hängend bei seinem Leiden, statt es aus seiner für ein Huhn tödlichen Lage zu befreien. Die Dokumentation der Bilddateien kann unter w.scheuerl@gvw.com angefordert werden.
Für Christoph Hönig, den betroffenen Landwirt, ist klar: "Dies sind für mich keine Tierschützer. Jemand der sich für das Wohl der Tiere einsetzt, würde nie nachts mit einem hellen Scheinwerfer in einen Stall gehen, schlafende Tiere aufschrecken und zusammentreiben. Ausserdem würden Tierschützer das verunglückte Tier nicht 2 Minuten hängenlassen, um erst mal Skandalbilder zu machen". Hönig weiter: "Es ist mir seit langem ein zentrales Anliegen, dass wir in Sachen Tierschutz auch bei der Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen Wunschvorstellung und Preiskampf im Lebensmittel-Discount einen neuen Dialog zwischen Landwirten, Handelsunternehmen und Kunden führen mit dem Ziel die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern." Aus diesem Grund arbeitet Christoph Hönig unter anderem auch aktiv an den Kriterien des Deutschen Tierschutzlabels mit.
"Wichtig ist mir, dass jetzt die Menschen nicht aufhören, seriösen Organisationen wie z. B. dem deutschen Tierschutzbund, Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtige Arbeit im Sinne der Tiere, weiter fortsetzen können und das Geld wirklich auch bei den Tieren ankommt." so Christoph Hönig weiter.
"Die von den selbsternannten Tierrechtlern im Internet verbreitete Kampagne gegen den vorbildlichen Legehennenbetrieb war eine grobe Rechtsverletzung. Wir freuen uns deshalb über die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts, die uns Recht gibt", kommentiert Rechtsanwalt Scheuerl den Stand des gerichtlichen Verfahrens. "Der Verein und Herr Peifer können zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand haben wird", so Scheuerl weiter.
Zum Hintergrund:
Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e. V.", als dessen Gründer sich der selbsternannte Tierrechtsaktivist Jan Peifer bezeichnet, hat mit seiner Spendenwerbung das Spenden- und Beitragsaufkommen des Vereins in den zurückliegenden drei Jahren von rund 12.000 Euro im Jahr 2011 auf mehr als 182.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Nur 3.900 Euro (2,1 %) davon werden jedoch nach dem Finanzbericht tatsächlich an Tierschutzeinrichtungen weitergegeben. Mehr als 129.000 Euro (71 %) fließen in die eigenen Internetkampagnen und "Aktionen", in Gerichts- und Anwaltskosten, an "Hilfspersonen" oder in sog. "Tierrettungen", wie der Verein z. B. das Entwenden von Tieren aus Ställen nennt. Anschließend vermarktet der Verein die gestohlenen Tiere mittels sog. "Tierpatenschaften", bei denen gutgläubige Verbraucher zu Spenden an den Verein per Dauerauftrag veranlasst werden sollen. Das ergibt sich aus den Finanzberichten und Jahresberichten des Vereins:
Finazbericht 2013; Finanzbericht 2012; Finanzbericht 2011
Zur Hönig-Hof GmbH:
Die Hönig-Hof GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Mühlingen, Baden-Württemberg. Sie ist unter anderem auf die Produktion von frischen Eiern spezialisiert. Die frischen Eier aus Boden- und Freilandhaltung der Hönig-Hof GmbH erfüllen die Kriterien von QZ (Qualitätszeichen Baden-Württemberg) und KAT e.V., dem Verein für kotrolliert alternative Tierhaltungsformen. Auf der "EuroTier" wurde die Hönig-Hof GmbH beim "BMELV-Bundeswettbewerb Landwirtschaftliches Bauen 2011/2012" für den "Gläsernen Legehennenstall" ausgezeichnet
Pressekontakt: Dr. Walter Scheuerl Graf von Westphalen Rechtsanwälte, Poststraße 9 - Alte Post, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 35922-270, Fax: +49 40 35922-224, Mobil: +49 172 4353741 E-Mail: w.scheuerl@gvw.com
Aktualisierung vom 28.05.2015 um 15.49 Uhr
Stellungnahme des Tiershutzbüros
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.