19.06.2015 - Moderne Lohnsklaverei und Legehennenhaltung
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BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
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Deutsches Tierschutzbüro rettet Hühner aus der Bodenhaltung | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
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Was war heute los?
Zwei Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.
Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen.
Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV berichtete, nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei dank, dass wir den Rechtsstaat haben.
In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chrsiotoph Höniog war heute dabei und empört, dass flsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.
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19.06.2015
Die heutigen Termine
VerkündungAus dem Munde der Richterinne und des Richters
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Verhandlungen
10:00
BIRFOOD GmbH & Co. KG vs. Spiegel TV GmbH324 O 64/15
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler |
Notizen zu den Sachen 324 64/15
19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:
Beschlossen und verkündet:
Hönig-Hof GmbH vs. Deutsches Tierschutzbüro e,V., Jan Peiper 324 O 191/15
Corpus Delicti
Richter
Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Graf von WSestphale; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl | Beklagtenseite: K</center> |
Notizen zu der Sache 324 O 191/15
19.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.