19.06.2015 - Moderne Lohnsklaverei und Legehennenhaltung
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Deutsches Tierschutzbüro rettet Hühner aus der Bodenhaltung | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
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[bearbeiten] Was war heute los?
Zwei Verkündungen, genauer zwei Aussetzungsbeschlüsse.
Zwei klassische RA Walter Scheuerl-Sachen.
Die erste Sache betraf die BIRGROUP und deren billige ausländische Arbeitskräfte. SPIEGEL TV berichtete, nannte dabei BIGFOOD, ohne beweisen und zeigen zu können, dass auch dieses Unternehmen der BIRGROUP für die billigen. protestierenden ausländischen Arbeitskräfte zuständig ist. Solche Fehler müssen betraft werden. Gott sei dank, dass wir den Rechtsstaat haben.
In der zweiten Sache ging es um die Hühnerhaltung und die Eierproduktion. Aktivisten des Deutsches Tierschutzbüro machten unerlaubte Filmaufnahmen im Hönig-Hog. Chrsiotoph Höniog war heute dabei und empört, dass flsch berichtet wurde, wo er sich doch so sehr für die würdige Hühnerhaltung einsetzt. Die Deutschen wollen billige Eier, da geht es halt nicht anders. Anstelle ihn an den Pranger zu stellen, sollte man alternative Vorschläge machen und Alternativen durchsetzen. Er wäre dabei.
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24.04.2015
[bearbeiten] Die heutigen Termine
[bearbeiten] VerkündungEs gab sechs Verkündungen. Verkündet wurde im Gerichtssaal. Die Verkündung von zwei Sebastian Schweinsteiger-Verfahren wurde verschoben um fst zwei Monate. Wahrscheinlich nicht so leicht, den Zensurwünschen dieses Fussballers und seiner Kanzlei Nesselhauf nachzukommen, obwohl gegen die SUPERIllu der Schweinsteiger-Wunsch nach Verbot heute befriedigt wurde, Az. 324 O 669/14. Genaus befriedigt wurde der Mandant der Kanzlei Schertz-Bwergmann, die Karstadt Warenhaus GmbH gegen SPIEGEL 324 O 451/13. Wir berichteten. Christopher O`Neill (Ehemann von Madeline von Schweden) mus bis 08.05.2015 warten, um zu erfahren, dass er obsieget hat. Az. 324 O 523/14 Mehr Nerven muss Dr. Wolfgang Auffermann aufweisen, denn es erging ein Beweisbeschluss, Az. 324 O 800/14. Die Richterinnen und der Richter waren fleißig. [bearbeiten] Aus dem Munde der Vorsitzenden
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[bearbeiten] Verhandlungen
10:00
[bearbeiten] T. Schreiter vs. H. Treu 324 O 689/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Offenbar irgendeine Beleidigung bzw. unwahre oder wahre aber unzulässiger Behauptung im Internet.
Die Pseudoöffentlichkeit bekam nur Fetzen mit: Der Kläger sei der Erfahrung und der Meinung des Beklagten nach ein Verbrecher. … Stundenlohn … , um Bericht zu schreiben.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 689/14
24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Nach zehn Minuten Waftezeit:
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Klägervertreter stellt sodann den Antrag aus der Klage zu Ziff. 1 mit der Maßgabe, dass es …wie folgt heißen soll … : …. .
Es wird festgestellt, dass der Beklagtenvertreter zum heutigen Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung bis 10:10 nicht erschienen ist. Der Klägervertreter beantragt den Erlass eines Versäumnisurteile.
Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung der Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.04.15, 10:15 im Raum B 334.
[bearbeiten] MPC Münchmeier Petersen Capital AG vs. DVV Media Group GmbH 324 O 376/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Media Group ist einer der führenden Fachverlage im Bereich Verkehr, Transport, Logistik, maritime Technik, Bahntechnik und Travel. In irgendeiner deren Zeitschriften wurde Unangenehmes über den Kläger geschrieben. Der Kläger habe Wichtiges verschwiegen und damit Entscheidungen zu Ungunsten der Vertragspartner beigetragen.
Ein Streit unter Geschäftsleuten. An wen gehen die Gewinne, an die Beteiligten oder an die Anleger? Auf wessen Kosten?
Der Kläger möchte den Anlegern mehr auszahlen. Beteiligte am Geschäft klagen dagegen.
Finanzpolitik im Konkreten. Undurchsichtig. Das Äußerungsrecht muss mitrichten.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel | Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann |
[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 376/14
24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Beklagte berichtete über den Streit, den der Kläger mit ihrer Reederei-Betreibergesellschaft führt. Dabei gibt es andere Schiffe, für die die Betreibergesellschaft tätig ist. Der Kläger hat empfohlen, die Reederverträge etc. aufzukündigen. Es wurde nicht mitgeteilt, dass die Reederei selbst dagegen vorgegangen sie. Der Reeder hat eine Presseerklärung abgegeben. Die Beklagte hat das veröffentlicht. Die Klägerin wurde angeschrieben und um Antwort gebeten. Die Klägerin sagte, die Fragen wären zu allgemein. Dann wurde neue Fragen gestellt. Die Klägerin macht Ansprüche gegen zwei Aussagen geltend. Erzeugen den falschen Verdacht. Klo… hat sich Vorteile verschafft. Es wurde verhindert, Millionen abzuschreiben. Der Kläger meint, das ist nicht zulässig, man kann nicht von einer Verdachtsberichterstattung ausgehen. Es wurde mit den Journalisten nicht noch mal gesprochen. Der Mindestbestand an Tatsachen fehle. Die Beklagte sagt, der Mindestbestand an Tatsachen war vorhanden. …. Geld … Man streutet, ob es eine schwere wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft gab. Ein Gutachten von K…. wird erwähnt. Die Anhörung sei ausreichend gewesen. Wir meinen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. … Es wurde eine Vereinbarung getroffen mit der Chartergesellschaft Maerck, Dass es ein Vorteil gegeben hat, ist unstreitig. Es ist eine Frage der Bewertung, ob davor oder danach. …. Trotz zulässiger Verdacht5sberichterstattung darf man Meinungen Dritter nicht verbreiten, weil konkurrierende Interessen bestehen. Das öffentliche Interesse ist zu bejahen, Ein Mindestbestand an Tatsachen gibt es. Die Provision von 4,5 Millionen wird ebenfalls nicht erwähnt.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel erwidert.
Die Vorsitzende: Es bleibt aber, dass im ersten Schreiben das nicht mitgeteilt wurde … Das würde uns alleine ausreichen. …. Dass mit der Journalistin noch mal ein Treffen vereinbart wurde, erkennen wir nicht. Ausgewogenheit? Der Antrag zu 2 müssen wir auch zurückweisen.,
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: …. Der Kontext der Äußerung ist zu Grunde zu legen. … Es ist ein verdacht, dem ein möglicher Nachweis zu Grunde zu legen ist.
Die Vorsitzende: Wie überprüfe ich, dass zu lasten der Anleger? Es gab andere Möglichkeiten. … Gleichzeitig verdiente die Klägerin.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Welche anderen Vorschläge?
Die Vorsitzende: Die der Anleger. Darf man eine andere Meinung wiedergeben? Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind eingehalten worden.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Auch der Strafvorwurf ist eine Wertung. …. Haben uns gestern kurz unterhalten. …Vorschlag: Klage zurücknehmen. Und Sie stellen keinen Kostenantrag.
Rechtsanwalt Dr. Roger Mann: Wenn Sie das nicht vorgeschlagen hätten, hätte ich das vorgeschlagen. Dazu die nächste Verhandlung. Wir sitzen am Ende der Nahrungskette. Dunckel wirft den Brocken hin, … .
Die Vorsitzende: Wir eröffnen wieder.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Das Problem. Es gibt eine Journalistin, die sich zum Werkzeug missbrauchen ließ. Sie hat einfach alles blind übernommen für die spezielle Leserschaft. Das ist das Problem. Deswegen führen wir diesen draufgesetzten Rechtsstreit. Sie sitzen tatsächlich am Ende der Nahrungskette und Ihnen fehlen die Informationen.
Rechtsanwalt Dr. Roger Mann: Wir sagen, gebt uns mehr Informationen, wir werden berichten. … Er macht sich das nicht zu Eigen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Wenn er sich distanziert hätte.
Die Vorsitzende: Na gut. Das ist die Verärgerung Ihres Mandanten.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: In der Tat ist es eine Nebenkriegsschauplatz. … Die Behauptung der Kausalität … Notverkauf der Schiffe, Verhinderung der Abschreibung. Diese Kausalitätskette gibt es nicht. Es gab eine schwierige Lage. … Man ging von wesentlich höheren Chartapreisen aus. Der Markt war eingebrochen. … Die Banken konnten verzichten oder stunden oder die Anlegen mussten nachschießen. Die schwierige Situation hatte ein ganz andere Kausalität. … Diese Kausalität gibt es nicht. … hätten gechartert werden müssen.
Rechtsanwalt Dr. Roger Mann: Erstens, beides ist ein Zitat. Die Journalistin hat sich das nicht zu Eigen gemacht. .. ansonsten müssen Sie erläutern, was in den Klammern steht. Gehe davon aus, was dort steht, ist unstreitig. Die Zeugen Reuter, Nebenbauer … haben profitiert. Was Sie vorgetragen haben, stimmt schlicht nicht. Mit der Verwaltung der Fonds sind 1,1 Millionen verdient worden. Für mich als anerkannter Schiffsexperte ….
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Es sind Fonds, bei denen ausgegangen wird, dass die Schiffe mittelfristig eingesetzt werden. …. Weil die Banken keine Zugeständnisse machten.
Richterin Barbara Mittler: Zwei Banken … zwei andere Banken …ändert nichts daran.
Die Vorsitzende: Können wir wieder in presserechtlichen Kategorien sprechen! Was geklammert ist, ist unstrittig.
Es wird diskutiert, gestritten
Die Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht gibt zu erkennen, dass nach den jetzigen Stand der Sach- und Rechtslage die Aussichten des Klägers zweifelhaft sind. Ihnen, Herr Dunckel, ist nicht der Kausalverlauf … . Gut, wir lassen es so stehen. Wir wissen um was es geht. Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt den Antrags mit der Maßgabe, dass im Antrag zu 2 die Klammer entfällt. Und dass hinter "die" eingegeben wird, sc. Die mit Maerck im Herbst 2013 vereinbart. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Die Kammer regt an, dass der Kläger die Klage zurücknimmt und die Beklagte im Gegenzug auf den Kostenantrag verzichtet.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Klägervertreter kann bis zum 05.06.15 auf den Schriftsatz des Beklagten Stellung nehmen
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.07.15, 9:55, Saal B 335.
12:42 – Verhandlung beendet.
12:45
[bearbeiten] MPC Flottenfonds III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vs. E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG 324 O 362/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es ist die zweite Verhandlung nach dem 24.10.2014. Der Kammer fielen damals keine Vergleichsvorschläge ein.
Es streiten Fondbetreiber, Anleger, Verwalter. Typischer Streit zwischen Geschäftsleuten.
Gerichte werden bemüht, auch die Zensurkammer. Im Internet gibt es allerhand über den Streitgegenstand:
So berichtet das manager-magazin relativ ausführlich. Was stimmt oder nicht stimmt, entzieht sich unserer Kenntnis und unseren Recherche-Möglichkeiten:
Es heißt, die Seiten streiten sich der 720-Millionen-Dollar-Fonds "Star Flotte" von MPC Capital und die Reederei E.R. Schiffahrt um 50 Millionen Dollar aus dem Verkauf von 14 Frachtern.
Das Landgericht Hamburg hat im Mai 2014 eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, mit der die im Fonds engagierte Reederei E.R. Schiffahrt die Ausschüttung von 50 Millionen Dollar an die Anleger verhindert hatte. Das Urteil des Gerichts (Az. 401 HKO 3/14) war allerdings nicht rechtskräftig. Das OLG hat mit Fristsetzung zum 25.07.2014 den Streitparteien eine außergerichtliche Einigung zur Auflage (Az.: 11 U 146/14) gemacht, widrigenfalls eine gerichtliche Entscheidung gefällt werde. Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Das OLG Hamburg hat dann entschieden (Az. 11 U 146/14), dass nach Ansicht des OLG Hamburg der Reederei vertragliche Ansprüche gegen den MPC Flottenfonds III zustehen. Daher hat das OLG verfügt, dass die Gelder an die Anleger nicht ausgezahlt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Involviert ins Ganze war auch die weltgrößte Container Linienreederei Maersk.
Es wird auch äußerungsrechtlich gestritten. E ging offenbar um die folgenden zwei Äußerungen:
- nicht wahrheitsgemäß und nicht vollständig informiert.
- Notverkauf von zwei Schiffen, um Insolvenz abzuwenden
Es ging darum, ob eine nicht wahrheitsgemäße und/oder nicht vollständige Information, eine unwahre Information sein und so auch genannt werden kann.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel | Beklagtenseite: |
[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 362/14
24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Man hat sich schon mal getroffen. Es ist die zweite Verhandlung. Bei der ersten Äußerung fragt sich, wie ist das zu verstehen: sowohl als auch nicht wahrheitsgemäß und nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß, weil nicht vollständig. Es wurden Informationen verschwiegen, die relevant waren, dann ist es eine Meinungsäußerung, dass es eine unwahre Information war.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Verschweigen von Informationen … ist unwahr. Aber hier nach Stolpe unwahr.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann sich darüber unterhalten, ob das zulässig war..
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Der Vorwurf lautet, habe Anleger angelogen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Beklagte hat nicht sicher schrieben dürfen, wurden belogen. Wir müssen aber im Kontext sehen, weil nicht alles dargelegt wurde.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Jedenfalls nach Stolpe … Wiese fern liegendes Verständnis?
Die Vorsitzende liest vor: Es sind alles Beispiele für nicht vollständig,.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Das wahr >Motiv ist ein anderes.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Meinungsäußerung.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: … Das wahre Motiv, weshalb verschwiegen …
Richter Dr. Thomas Linke: Das "wahre" Motiv kann heißen, das "eigentliche" Motiv. Das heißt nicht, dass das andere unwahr wäre.
Richterin Barbara Mittler: Das "Haupt"motiv, das sachliche.
Die Vorsitzende: …Ob man selber dieser Meinung folgt, brauchen wir nicht zu sagen. Aber untersagen?
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Nebenabreden wurden verschwiegen. Das ist ein erheblicher Vorwurf. Was wurde verschwiegen? …. Schiffe werde verchartert zum geringeren Preis. Was wurde verschwiegen? Dass nicht zum Marktpreis?
Beklagtenanwalt: Hat man auch anders verhandelt? … Konkurrierende Angebote? Die wirtschaftlichen Vorteile der Nebenabreden werden nicht erläutert.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Wurde dieser Vorteil verschwiegen?
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Bewertet wird der Sachverhalt. Das konnte sein. Steht nicht drin, aber ich glaube. Es wäre für uns viel leichter, auf innere Tatsachenbehauptung abzustellen. Der Beklagte hätte die Beweislast, Wir würden verbieten. Der Kern nist, wie bewerte wir das. Bei 1b sehen wir auch eine Meinungsäußerung. Verstehe nicht, Insolvenz wäre sonst eingetreten. War eben nur ein No9tverkauf, der abgewendet wurde. Eine Einführung … Sind auch nur Worthülsen, diese Ändern nichts an der Entscheidung Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Zwei Schiffe sind verkauft worden. Da konnte der Notverkauf nicht verhandelt werden.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Wir schauen uns das noch mal an, ob das Tatsachenbehauptungen sind.. … Würden beschränken auf zwei Personen. Angegriffen wird das Aktivverhalten. Es heißt, sie selbst haben diese Vereinbarung aktiv herbeigeführt.
Es wird diskutiert, inwieweit die Geschäftsführung die Vereinbarungen aktiv herbeigeführt hat.
Die Vorsitzende: Uns reicht das gesellschaftsrechtliche Mitwirken. Ist es anders, tragen Sie es vor. Wir gehen davon aus, dass man die organrechtliche Tätigkeit auch wahrnimmt. Sonst müssen Sie vortragen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Werde ich vortragen
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Da zeugt sich der Presserechtler, der sich auf innere Tatsachen beruft. Dem wollen wir nicht folgen. Haben sich für den Spatz in der Hand als für die Taube auf dem Dach entscheiden. Es ist nicht das bestmögliche Ergebnis. Das können wir dem Beklagten nicht verwehren. Das hat MPC … verheimlicht. Nicht für …. Anleger. … Die eine Passage haben Sie nicht angegriffen. Wir haben nicht darüber zu entscheiden, ob die einzelnen Äußerungen zu untersagen seien wegen dem falschen Eindruck. Gut. Wir gucken uns das noch mal an. …. Das Zusammenspiel wahrer Äußerungen kann unterlassen werden, weil ein falscher Eindruck entsteht. "Bestmöglich" heißt nicht "tatsächlich".
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Das ist verhandelt worden, das andere wäre Untreue.
Die Vorsitzende: Vielleicht innere Tatsache. Wir müssen ins schriftliche Verfahren gehen. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Mim Einverständnis mit den >Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
- 2. Die Klägerseite kann bis zum 05.06.15 zu .. vortragen.
- Die Beklagtenseite kann bis zum 19.06.15 erwidern.
- 3. Der 19.06.15 wird als Schluss der mündlichen Verhandlung festgelegt.
- 4. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.07.15, 9:55, Saal B335.
14:30
[bearbeiten] V. Chesnokova vs. Elena Suhno und Lilija Fehl 324 O 702/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Di8e Klägerin war oder ist nicht mit der Beklagten befreundet. Die Beklagten betreiben einen Kosmetiksalon in Osnabrück. Die Klägerin ließ sich fotografieren. Die Beklagten stellten die beiden Bilder "vorher" und "nachher" ins Netz, u.a. bei Facebook.
Eine Einwilligung dazu soll es nicht gegeben haben. Die Beklagten behaupten das Gegenteil.
Das Verfahren ein Musterbeispiel für solche lächerlichen Prozesse.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseitexxxx Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx |
[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sache 324 O 702/14
24.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 25.04.2015 (?) für Gericht und Gegner. Es geht um ein Bild auf Ihrer web-Page des Kosmetik-Salons, vorher-nachher. Sie (Klägerin) behaupten, Sie wäre es. Es wird gestritten, ob erkennbar. Auch über die Einwilligung wird gestritten. Die beklagte bietet Zeugen an. Eingeklagt werden Abmahnkosten, Die Beklagte sagt, sie habe keine Abmahnung bekommen. Wir hatten Vergleich vorgeschlagen. Angabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Die Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung. Habe vergessen, die Abmahnkostne wurden nicht bezahlt, weil der Zugang immer noch strittig nist. Deswegen Kostenaufhebung. Die Erkennbarkeit muss bejaht werden. Sie müssen die Einwilligung beweisen. Sie haben zwei zeugen. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit nicht mehr als fünfzig Prozent. Sie rechen mit 70:30.
Klägerinanwalt: Einwilligung … per Facebook angeschrieben. Spätestens ab da bekannt, dass die (strittige) Einwilligung widerrufen wurde.
Die Vorsitzende: Zu einem stellt sich die Frage, kann eine Einwilligung widerrufen werden. Es müssen besondere Gründe vorliegen. Es war bezüglich Facebook, nicht zum Interview.
Klägerinanwalt: Damals wusste sie nicht, … .
Die Vorsitzende: Es gab den Mediator. Das bedeutet, man habe versucht sich zu einigen. Ich selber kenne das, eine Freund schreibt, komme nicht an. Die Post bringt das Scheiben nicht. Prozessual müssen wir davon ausgehen, dass (die Abmahnung) nicht erhalten wurde
Klägerinanwalt: Sie kann nicht einfach bestreiten. Ich habe mich als Zeuge angeboten.
Die Vorsitzende: Sie können nicht sagen, die Post hat das weiter transportiert. Wir sind nicht im Wettbewerbsrecht, dass der Gegner beweisen muss, dass er die Post nicht erhalten hat. Das ist nicht unsere Streit, ob die Abmahnng berechtigt und begründet war.
Klägerinanwalt: Die Kosten entstehen mit der Tätigkeit.
Richter Dr. Thomas Linke: Bei Ihnen entstehen die Kosten. Die Frage ist, wer bezahlt.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Ihre Kosten zahlt so und so die Rechtsschutzversicherung.
Klägerin: …
Klägerinanwalt: Wenn jeder kommt und sagt,. Habe die Abmahnung nicht erhalten, wäre die Welt schön. Wie würde die Kostenentscheidung ausfallen?
Die Vorsitzende: Abmahnkosten würden wir zurückweisen.
Richter Dr. Thomas Linke: Bekommen Sie nicht.
Klägerinanwalt: Die Abmahnkosten sind vor dem Einspringen der Rechtsschutzversicherung entstanden. Deswegen ist der Mediator eingeschaltet worden. Weil es mit dem Mediator nichts wurde, habe ich die Abmahnung geschrieben.
Es wird gerechnet. Die Vorsitzende schlägt vor, die Klage umzustellen auf 0,65 Anmahngebühr. Es geht um 450,- Euro.
Beklagtenanwalt: Ich bin bereit, ich gerichtlich zu einigen. Bin überhaupt nicht bereit, über die Abmahnkosten zu streiten. Wir geben eine UVE ab, das Giricht entscheiden nach 91a. Die Vorsitzende weist auf das Prozessrisiko, auch wegen der 2. Instanz, hin:
Die Klägerseite berät außerhalb des Gerichtssaal: Nur 70:30, ansonsten Entscheidung.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.05.2015, 9:55, Saal B 335.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.