Abbildung eines Hauses
Aus Buskeismus
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Version vom 09:22, 6. Dez. 2008
Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
Urteile
Urteilssammlung bzgl. entsprechender Abbildungen von Häusern