Anführungsstriche im Verbotstenor
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 07:31, 10. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Beispiel) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 07:14, 18. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Beispiel) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Wird z.B. verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen: | Wird z.B. verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen: | ||
- | ::::''(Anwalt Herkules Joppalino) "Arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus"'' | + | ::::''(Anwalt Herkules Joppalino) "arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus"'' |
so bedeutet das, dass die Äußerung, Anwalt Herkules Joppalino ''"arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus''" verboten ist, erlaubt ist jedoch die Äußerung, dieser Anwalt ''"arbeitet als Einzelanwalt"''. | so bedeutet das, dass die Äußerung, Anwalt Herkules Joppalino ''"arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus''" verboten ist, erlaubt ist jedoch die Äußerung, dieser Anwalt ''"arbeitet als Einzelanwalt"''. |
Version vom 07:14, 18. Nov. 2008
Begriff
Die im Verbotstenor in Anführungstriche gesetzten Wörter bedeuten, dass die Äußerung als Ganzes verboten ist. Einzelne Passagen dürfen durchaus geäußert werden.
Beispiel
Wird z.B. verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen:
- (Anwalt Herkules Joppalino) "arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus"
so bedeutet das, dass die Äußerung, Anwalt Herkules Joppalino "arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus" verboten ist, erlaubt ist jedoch die Äußerung, dieser Anwalt "arbeitet als Einzelanwalt".