Das habe ich so wörtlich nicht gesagt

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 22:23, 16. Okt. 2009 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (05:18, 29. Jan. 2013) (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)

 
Zeile 1: Zeile 1:
-'''Glaubhaftmachung positibver Kenntnis'''+'''Glaubhaftmachung positiver Kenntnis'''
-'''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.+'''Der Richter im Verfügungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.
'''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br> '''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br>

Aktuelle Version

Glaubhaftmachung positiver Kenntnis

Der Richter im Verfügungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.

Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.

Zensurguru bei Buske, 2008

Persönliche Werkzeuge