Das habe ich so wörtlich nicht gesagt
Aus Buskeismus
Glaubhaftmachung positiver Kenntnis
Der Richter im Verfügungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.
Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.
Zensurguru bei Buske, 2008