Das habe ich so wörtlich nicht gesagt

Aus Buskeismus

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Glaubhaftmachung positiver Kenntnis

Der Richter im Verfügungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. Das habe ich nicht gesagt.

Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.

Zensurguru bei Buske, 2008

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