Kachelmann-Verfahren
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- | *15.05.2010 - <font color="#800000">'''28 O 175/10'''</font>; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. [[28 O 175/10 - 12.05.2010 - Kachelmann vs. Focus|'''Urteil''']] | + | *15.05.2010 - <font color="#800000">'''28 O 175/10'''</font>; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. [[28 O 175/10 - 12.05.2010 - Kachelmann vs. Focus|'''Urteil''']] |
*16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 215/10'''</font>, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen. | *16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 215/10'''</font>, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen. |
Version vom 18:16, 11. Aug. 2010
Bekannte äußerungsrechtlichen Klagen von Jörg Kachelmann
Landgericht Köln
- 15.05.2010 - 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. Urteil
- 16.04.2010 - 28 O 215/10, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
- 16.04.2010 - 28 O 216/10; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
- 16.06.2010 - 28 O 318/10, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag) ; Es wird dem Antragsggener verboten, Lichtbilder gemäß Anlagenkonvolut AS 0A, dort mit einem Kreuz gekennzeichnet, die den Verfügungskläger beim Hofgang in der JVA N zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Urteil
- 04.08.2010 - 28 O xxx/10, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau.