Abbildung eines Hauses
Aus Buskeismus
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== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 14:05, 19. Apr. 2010
Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
Urteile
Urteilssammlung bzgl. der Abbildungn von Häusern