31.01.2020 - Abou-Chaker Clan und TUI
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TUI wurde vertreten vom Kölner Rechtsanwalt [[Lehr, Gernot|Gernot Lehr]], eine tiefen Christen, der sogar den Papst vertrat. Dieser Anwalt beobachtete auch die Abou-Chaker-Sache, die kurz und bündig erledigt war. | TUI wurde vertreten vom Kölner Rechtsanwalt [[Lehr, Gernot|Gernot Lehr]], eine tiefen Christen, der sogar den Papst vertrat. Dieser Anwalt beobachtete auch die Abou-Chaker-Sache, die kurz und bündig erledigt war. | ||
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==Verhandlungsnotizen Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH== | ==Verhandlungsnotizen Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH== | ||
- | '''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' | + | '''Vorsitzende Richterin Simone Käfer:''' Die Richtigstellung geht ein bisschen weiter. Wie weisen den Geldentschädigungsantrag zurück. Das Einzige, was wir haben, ist der Vorname. Ist mit Yasser verheiratet, er floh in die Wohnung nach Dänemark, hat Kinder … . Eine Unterlassung wird nicht beantragt. |
- | =TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG <font color="#800000">'''324 O 371/19'''</font>= | + | Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. Anträge werden gestellt. |
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+ | Das war’s. Mehr wurde nicht verhandelt. Offenbar lief alles ab außerhalb der Gerichtsverhandlung. | ||
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+ | Im Spiegel stand, „haben mehr als einen Fall, dass ein Mann über Bord geht.“ | ||
+ | Gestritten wird, welche Überbordgänge zu TUI gehören, denn TUI hat Tochterunternehmen, dürfen die dortigen Überbordgänge mitgezählt werden. Bei TUI Deutschland ist nur ein Überbordgehen bekannt. | ||
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Justiziar Dr. Jürgens | Justiziar Dr. Jürgens | ||
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+ | Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 04.09.2019 | ||
==Corpus Delicti== | ==Corpus Delicti== | ||
+ | Verhandelt werden mehrere Äußerung, bei denen Spiegel für die Print-Ausgabe eine UVE abgegeben hat. | ||
+ | In der UVE wurde aber nur Bezug auf Print genommen, weil nur Print abgemahnt wurde. Unabhängig davon hat Spiegel auch in Spiegel Online alles entfernen lasse und entfernt. | ||
+ | Verhandelt wird, ob die angegebene UVE und ein Mail an die Klägerin die Widerholungsgefahr von Spiegel Online beseitigen oder nicht. | ||
==Richter== | ==Richter== | ||
'''Vorsitzende Richterin:''' Simone Käfer <br> | '''Vorsitzende Richterin:''' Simone Käfer <br> | ||
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Justiziar Dr. Jürgens | Justiziar Dr. Jürgens | ||
- | ==Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. Der Spiegel GmbH== | + | ==Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein== |
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| Arabische Clans an der Macht - Miri, Abou Chaker, Alzein [Doku HD] |
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Was war heute los?
Zwei Verkündigungen, eine Verhandlung zu dem Abou-Chaker Clan und zwei Verhandlungen zu TUI.
TUI wurde vertreten vom Kölner Rechtsanwalt Gernot Lehr, eine tiefen Christen, der sogar den Papst vertrat. Dieser Anwalt beobachtete auch die Abou-Chaker-Sache, die kurz und bündig erledigt war.
Auf die Frage des nach der Abau-Chaker Verhandlungen gekommenen Hamburger Rechtsanwalts Michael Fricke, au. war in der Verhandlung Abou-Chaker was los?, antwortete Gernot Lehr, nichts Interessantes, war nur kurz.
Erstaunlich wie ein überzeugter Christ zu einer um ihr Leben bangenden Zeugin gegen den kriminellen Abou-Chaker Clan steht. Ihn hat es nicht beeindruckt, dass die Vorsitzende Richterin Simone Käfer einer Aussteigerin nicht Recht geben möchte. Egal ist es Gernot Lehr, dass die Justiz in den Auseinandersetzungen mit den Kriminellen in den arabischen Clans de facto versagt.
Meine Beobachtungen in den Äußerungsprozessen in Hamburg und Berlin:
Klagen die Kriminellen aus dem Clan, gewinnen diese äußerungsrechtlich gegen die Presse. Klagen Aussteiger, so verlieren diese gegen die Presse und werden von der Justiz allein gelassen.
Wir haben Prozesse in Berlin und Hamburg beobachtet. Die Clan-Mitglieder wurden konsequent vertreten von der medienrechtlich sehr erfahrenen Rechtsanwältin Julia Bezzenberger unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichketen.
Wir fragen uns, was treibt diese Rechtsanwältin an. Geld allein, dürfte es nicht sein. Offenbar haben die Clan-Männer eine besondere Anziehungskraft bei viel Frauen. Bushido.“Ich ärgere mich so immer, dass ich nicht Buch geführt hatte, über all die Mädchens, die ich hatte. So mit Foto und bla, wähst‘de.“ „Wieviel waren es?“ „Ich weiß es nicht. Abgesehen davon So, dass ich nie gezählt habe, ich fand es nur nicht cool, so ..ich habe auch noch nie im meinem Leben, meinen Schwanz nachgemessen … entweder die Frauen sind cool damit … aber .. !“. Das muss offenbar vielen Frauen gefallen, solch ein Typ, das ist ein Mann.
Die Juristen in Robe fürchten sich
Zu einer Widerspruchsverhandlung erschien der Presseanwalt nicht. Von kompetenter Stelle wurde auf meine Frage, ab bei die Richter bedroht würden und Angst herrscht, mit „möglich“ beantwortet.
Als das scheint dem Papst-Wulff-Anwalt Gernot Lehr egal zu sein, als Anwalt ist und muss offenbar dafür blind sein. Die äußerungsrechtlichen
Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH 324 O 439/19
Gefordert wir Geldentschädigung
Corpus Delicti
Dürfte der Stern-Artikel "Arabische Clans: Familiensache: Wie Zeugen im Fall von Arafat Abou-Chaker ihre Aussage zurückzogen" vom 15. Februar 2019 16:31 von Hannes Roß Nora Gantenbrink Andreas Mönnich Jonas Breng, sein.
Hier die Textpassagen:
Am Tag nachdem Deutschlands bekanntester Clan-Chef die Justizvollzugsanstalt in Berlin-Moabit verlassen hat, sitzt 520 Kilometer entfernt im dänischen Arhus ein Mann namens Simon El-Zeinab in seinem Büro und blickt nachdenklich aus dem Fenster. El-Zeinab ist knapp zwei Meter groß, und wer seine Oberarme sieht, kann sich gut vorstellen, warum er früher einer der Bodyguards des Palästinenserführers Yassir Arafat war. El-Zeinab ist seit 22 Jahren Sozialarbeiter im vor allem von Muslimen bewohnten Arhuser Problemstadtteil Gellerup. Es scheint gut für ihn zu laufen. Im Hof parkt ein Porsche Cayenne.
…..
AMALS AUSSAGE
Die junge Frau, wir wollen sie Amal nennen, ist Arafats und Yassers Cousine. Wie der stern erfuhr, erfolgte die Hochzeit angeblich gegen den Willen ihrer Eltern. Das Paar bekam zwei Kinder, aber immer wieder soll es Streit gegeben haben. Yasser soll oft gegenüber seiner Frau ausgerastet sein. Als sie ein drittes Mal schwanger von ihm wurde, wollte sie das Kind abtreiben. Daraufhin drohte man ihr angeblich mit dem Satz: "Einen Abou-Chaker treibt man nicht ab!" Sie floh nach Hause, nach Dänemark. Und nahm die Kinder mit.
Im November 2018 ist Amal wieder in Berlin - und belastet ihren Mann und Arafat Abou-Chaker. Woher sie den Mut nimmt, weiß man nicht. Amal selbst möchte nichts dazu sagen. Aber zwei ihrer Brüder bezeugen ihre Vorwürfe gegenüber der Polizei. Sie soll den Abou-Chakers Kindesentführung vorgeworfen haben: Nachdem sie mit ihren Kindern nach Dänemark geflüchtet war, soll Yasser die zwei zurück nach Berlin geholt haben. Außerdem gibt sie zu Protokoll, dass ein Säureanschlag auf die Ehefrau des Rappers Bushido geplant gewesen sei.
"Die Polizei ist jetzt dein Team" – Rapper Capital Bra wirft Bushido Verrat vor
Es sind die Vorwürfe, die dazu führten, dass Arafat Abou-Chaker, der noch niemals gesessen hatte, von Staatsanwältin Leister in Moabit festgesetzt wurde und zum ersten Mal in eine Zelle kam. Dass viele sich fragten, wie es weitergehen soll mit diesem Clan, dessen Chef nun ausgerechnet von einem eigenen Familienmitglied unter Druck gesetzt wurde. Und dann auch noch von einem weiblichen.
Und es blieb nicht bei der Verhaftung. Kurz nach Amals Aussage stürmten schwer bewaffnete Polizeibeamte die Villa von Arafat Abou-Chaker in Kleinmachnow am Rande von Berlin. Einst hatte Bushido geplant, in einer der Villen auf dem Grundstück zu wohnen, aber diese Zeiten sind vorbei. Laut Staatsanwaltschaft lautete der Vorwurf auf illegalen Waffenbesitz. Aber bei der Razzia wurden keine Waffen gefunden. Dafür machten die Beamten eine seltsame Entdeckung. In der Tiefgarage stießen sie auf einen zugemauerten Tunnel. Dahinter befindet sich nach stern-Informationen ein riesiger unterirdischer Pool- und Wellnessbereich. Arafat Abou-Chaker legte ihn offenbar ohne Wissen und Genehmigung des Bauamts an.
DIE FREILASSUNG
Für alle, die gehofft hatten, Arafat Abou-Chaker längere Zeit nicht in Berlin zu sehen, war der 31. Januar ein schlechter Tag. Der Clan-Chef wurde zur Haftprüfung gebracht - und danach in die Freiheit entlassen. Amals Brüder hatten sich plötzlich auf Paragraf 52 berufen, das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen. "Wir wissen nicht, was wirklich hinter den Kulissen lief zwischen den beteiligten Familien in Berlin und Arhus", sagt ein Insider aus dem Berliner Justizapparat. "Jedenfalls sind die ursprünglichen Aussagen der Zeugin und ihrer Brüder in ihrer rechtlichen Wirkung nun praktisch wertlos."
Gestritten wurde über die Erkennbarkeit, die Gefährdung der Klägerin
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Erb
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin xxxx
Beklagtenseite: RA Michael Fricke
Verhandlungsnotizen Amal Abou-Chaker vs. Gruner + Jahr GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Richtigstellung geht ein bisschen weiter. Wie weisen den Geldentschädigungsantrag zurück. Das Einzige, was wir haben, ist der Vorname. Ist mit Yasser verheiratet, er floh in die Wohnung nach Dänemark, hat Kinder … . Eine Unterlassung wird nicht beantragt.
Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. Anträge werden gestellt.
Gruner + Jahr-Anwalt Michael Fricke: Die Klägerin ist angesprochen worden, ist sie es.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Sie das Original. Das ist die Abschrift des Schreibens vom 07.01.20m. Es wird dem Gericht und dem Gegner übergeben.
Die Antragsgegnerin bestreitet, dass es sich um die im Schreiben vom 07.01.20 genannte Amal handelt.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag den 13.03.2020.
Kommentar RS
Das war’s. Mehr wurde nicht verhandelt. Offenbar lief alles ab außerhalb der Gerichtsverhandlung.
TUI Cruises GmbH vs. DER SPIEGEL GmbH & Co. KG 324 O 374/19
Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 01.10.2019
Corpus Delicti
Im Spiegel stand, „haben mehr als einen Fall, dass ein Mann über Bord geht.“
Gestritten wird, welche Überbordgänge zu TUI gehören, denn TUI hat Tochterunternehmen, dürfen die dortigen Überbordgänge mitgezählt werden. Bei TUI Deutschland ist nur ein Überbordgehen bekannt.
Gestritten wird, ob Suizide, auch ein zu Überbordgehen gehört.
Der Spiegelartikel könnte äußerungsrechtlich wertneutral sein.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr
Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens
Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. DER SPIEGEL GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Wird noch ergänzt.
TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 371/19
Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 04.09.2019
Corpus Delicti
Verhandelt werden mehrere Äußerung, bei denen Spiegel für die Print-Ausgabe eine UVE abgegeben hat.
In der UVE wurde aber nur Bezug auf Print genommen, weil nur Print abgemahnt wurde. Unabhängig davon hat Spiegel auch in Spiegel Online alles entfernen lasse und entfernt.
Verhandelt wird, ob die angegebene UVE und ein Mail an die Klägerin die Widerholungsgefahr von Spiegel Online beseitigen oder nicht.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittlöer
Richter: Julius Kemper
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Gernot Lehr
Beklagtenseite: RA Dr. Marc-Oliver Srocke
Justiziar Dr. Jürgens
Notizen zu TUI Cruises GmbH vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Wird noch ergänzt
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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