17.05.2019 - LG HH Peinlicher Soziologe
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Zwei Zensur-Triaden Vendt-Käfer, Gorski-Käfer
| Interview mit Gerhard Amendt - 2009 |
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Was war heute los?
Drei Urteilsverkündungen und vier – de facto drei – Verhandlungen.
In zwei Sachen wurden Äußerungen- bzw. Fotoverbote erlassen, in einer Sache wurde die Klage abgewiesen.
Als Kläger waren es heute keine Prominenten, keinen Politiker. Man könnte sagen, ganz normale Fälle einfach gestrickter Leute, welche bei Gerichten Unterstützung erwarten. Diese gab es heute eigentlich nicht.
BG Verkehr vs. Christian Wolf 324 O 543/18
Genauer:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistil Telekommunikation (BG Verkehr) vs. Christian Wolf 324 O 543/18
In der Sache 324 O 543/18 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistil Telekommunikation (BG Verkehr)gegen Christian Wolf, einem ehemaligen Arzt, der für diese Gesellschaft arbeitet, gab es fast ein Dutzende Äußerungen, die verboten werden sollten. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ging alle der Reihe nach durch und viele gehen als zulässige Meinungsäußerung, wie „in Stasimanier“, „faschistische oder nationalsozialistische Vergangenheit“ durch, viele werden verboten, wie „sei Reservist der Bundesmarine“, „mit 50 in die Verwaltung gewechselt“. Die Details werden wir im Urteil – Verkündung am 05.07.2019 - lesen können, denn diese staatlich eingesetzte Sprachaufseherin äußerte sich in der Verhandlung so, dass man nicht richtig verstehen konnte, was sie meint. Gebe ich das alles wider, so erkennt man zwar erneut die mangelnde Qualifikation dieser Richterin, was zur unsinniger Zensur führt, aber was bringt das an neuen Erkenntnissen?. Viele der beanstandeten Postings des Beklagten findet man immer noch im Netz
Hier einige der missfälligen Postings:
- Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG-Verkehr hat nicht nur die Voraussetzungen für die Vernichtung der Traditionsschifffahrt geschaffen, auch die Rechte der Seeleute wurden weitgehend aufgehoben Was hier geschildert wird, lässt sich alles rechtlich belegen. Es ist wichtig Öffentlichkeit herzustellen um eine Sanktionierung der Verantwortlichen zu erzwingen. Deshalb bitte Teilen und Kommentieren. Kleine Erfolge haben wir schon.
- Ich verweise auf meine Posts, in welchem ich zitiere, wie die Dienststelle Schiffssicherheit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens den Zugang behinderter Menschen zum Seemannsberuf verhindern wollte.
- Auch der Seeärztliche Dienst ist mittlerweile eine geschlossene Gesellschaft mit Corpsgedanken und Kadavergehorsam. Man muss sich des Wohlwollens des Langenbuch unterwerfen und bereit sein, gegen Gesetze und ärztliche Grundregeln zu verstoßen, um Mitglied zu bleiben oder zu werden.
- Dr. Langenbuch und Herr Bubenzer betreiben die totale Überwachung der Seeleute. Sogar pseudowissenschaftliche Forschung an den Seeleuten wird betrieben. Die Grundrechte der Seeleute werden umfassend ignoriert. Die Seeärzte müssen sogar die privaten Kontaktdaten ihrer Mitarbeiterinnen bis hin zur Putzfrau an die Dienststelle Schiffssicherheit melden, wenn irgendjemand diese mal sehen will. Einen Grund braucht es nicht. Was alles gesammelt wird, steht im §19 SeeArbG. Ich nenne diesen Paragraphen auch die Nordkorea-Doktrin. Es ist schon ein "spezielles" Verständnis des Grundgesetzes erforderlich um dies gut zu heißen.
- Es geht hier nicht um mich, mal nachlesen, es geht darum, dass eine Verwaltung im tiefsten braunen militaristischen Gedankensumpf nicht gestoppt werden kann und immer mehr Leute darunter leiden, weil deren Grundrechte missachtet werden und die Hamburger Justiz nichts dagegen unternimmt und sich sogar einbinden lässt. Und da ist ein Vergleich zu den Eichmann-Protokollen durchaus angebracht.
Verkündung einer Entscheidung am am 05.07.2019, 9:45, Geschäftsstelle, Raum B334
Gerrit Haager vs. Lausitzer Mediengruppe GmbH & Co KG 324 O 430/18
Gerrit Haager vs. Nordkurier Me3dienegruppe GmbH & Co. KG 324 O 431/18
In den beiden Sachen von Gerrit Haager ging es um eine der Kammer schon bekannte Sache 324 O 65/18 gegen die Morgenpost. Wir hatten berichtet.
Die Kammer machte deutlich, dass beide Klagen abgewiesen werden. Verkündung einer Entscheidung am 14.06.2019.
Gerhard Amendt vs. Merkurist Rhein-Main GmbH 324 O 69/19
Das war heute die interessanteste Sache. Die Themen „Familie“, „Homosexualität“, „Scheidung“, „Scheidungskinder“ sind allgegenwärtig. Damit wird Politik gemacht, darüber wird geforscht, gestritten.
Es ist kein Geheimnis, dass gerade die Familiengerichte, die Auseinandersetzungen um die Kinder, Streit das Eigentum tiefe Verunsicherung bei sehr vielen Menschen in das heutige deutsche Rechtssystem erzeugt. Betreuung durch staatlich eingesetzet Personen, WWegnahme der Kinderf hben sich zu einen z.T. hoch kriminellen Geschäftszwei entzwickelt. pPolitik uns Sopziologie, basierend auf Psychologie hinken sichtlioch den notenidgen Bedüfnissen der Menshcne - Menshcheit - hinterher.
Es gibt zu diesem Thema viele wissenschaftliche Untersuchungen, naturwissenschaftliche, soziologische, psychologische, medizinische aber auch machtpolitische.
Technuisch ist die Menshcheit in dwer Lage, sich zu vernichten. Wie das soziologisch, politisch. ökonomisch verhindert werden kann, weiß niemamnd.
Die klügsten Köpfe sollte sich
Heute erlebte ich zwei dieser - mir bis dahin unbekannten Personen - der eine Wissenschaftler, der Soziologe Prof. Gerhard Amendt als Kläger, der andere ein Manager Tom Todd als Zuschauer. Beide überzeugnet mich nicht.
Weshalb klagte Gerhard Amendt? Weshalb soll Richterin Simone Käfer in den gesellschafts-politischen Wissenschaftsbetrieb, in dem sich der Professor Amendt und der Unternehmer Todd zu Hause fühlen, eingreifen?
Professor Gerhard Amendt weiß, dass er recht strittige, heiße Themen aufgreift, entsprechende Positionen vertritt. Den Gegenwind scheint dieswer Professor nicht verkraftet zu haben. Haben hn da seine wissensjhcfatlioche Erkenntnisse nicht helfen können? Oder war das der bekannte Widerspruch zwishcne tgheorie und Praxis, in der Physik sagt man, das Experiment hat die Theorie nicht bestgätiogt.
In der Gerichtsverhandlung ließ dieser Professor die Öffentlichkeit für lange Zeit ausschließen. Hat er dafür psychologische, soziologische, politische Erkklärungen oder obsiegte der Kleingesit, um so zu entscheiden? In dieser Frage gab es Konsens mit der Hamburfger staatlich geprüften und auf Lebenszeit eingesetzten Zensorin, der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Sieht so die politische-gesellschaftliche Auseinandersetzung für diesen Professor aus?
Corpus Delicti
Artikel von merkulst.de vom 25.03.2018: Eine Konferenz, die an der Goethe-Uni stattfinden soll, wirft Fragen auf. Wer sind die Organisatoren der Veranstaltung „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ und welche Redner werden erwartet? Von Marcel Richters; Freier Autor von Merkurist.de veröffentlicht am 25.03.2018 20:07 Verfechter der "Konversationstherapie" an der Goethe-Universität? Vortrag mit umstrittenen Referenten geplant
Der Name der Konferenz an der Frankfurter Goethe-Universität klingt harmlos. „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“, veranstaltet von der AG Familienkonflikt. Auch ein erster Blick ins Programm macht noch nicht stutzig. Es finden sich Vorträge zu Gewalt in Familie und Partnerschaft. Unter den Referenten sind Professorinnen und Professoren renommierter Hochschulen versammelt. Aber was harmlos scheint, ist es nicht unbedingt. Die Organisatoren der Konferenz stehen in Verbindung mit einem Institut, das für die Forschung zur „Reorientierungstherapie“ bekannt ist. Stört sich die Goethe-Universität nicht an solchen Verbindungen? Merkurist hat nachgefragt. Umstrittener wissenschaftlicher Leiter
Der wissenschaftliche Leiter der Veranstaltung ist der in Frankfurt geborene Dr. Gerhard Amendt. Amendt kann als Professor und ehemaliger Berater der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf eine beeindruckende Karriere zurückblicken. Neben dem Betrieb des Ikaru-Verlags in Frankfurt-Bockenheim publizierte Amendt auch beim Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG). Bekannt ist das Institut für seine Forschung zur „Reorientierungstherapie“, eine fragwürdige „Therapie“ mit dem Ziel, Homosexuelle „umzuorientieren“, also heterosexuell zu machen. In den beim DIJG veröffentlichten Artikeln von Amendt (Link zu Artikel 1, Link zu Artikel 2) wird Homosexualität u.a. in die Nähe von Pädophilie und Perversion gerückt. Zudem solle die homosexuelle Fortpflanzung, etwa wenn schwule und lesbische Paare heiraten und adoptieren können, zum Wohle der Kinder abgelehnt werden.
Beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare fordert Amendt, diese „aggressive Parodie“ zu „bändigen“. Darüber hinaus zählt die Friedrich-Ebert-Stiftung Amendt in ihrer Publikation „Geschlechterkampf von rechts“ von 2010 zu den führenden Köpfen der „antifeministischen Männerrechtsbewegung“. Ebenfalls wurde Amendt von der Männerarbeit in der Evangelischen Kirche Deutschlands in einem offenen Brief kritisiert, nachdem er die Abschaffung der Frauenhäuser gefordert hatte.
Organisator steht mit „Demo für Alle“ in Verbindung
Ebenfalls fragwürdig erscheint der Organisator der Veranstaltung, Tom Todd. Dieser ist zweiter Vorsitzender des AGENS e. V. Der Verein gibt vor, auf die „Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuarbeiten“, kooperiert mit Gruppen wie der „Demo für Alle“, die bereits mehrfach wegen ihres Frauen- und Familienbildes in der Kritik stand. Erst im Januar demonstrierten in Frankfurt 2.500 Menschen gegen eine Konferenz der „Demo für Alle“, Oberbürgermeister Peter Feldmann hatte die Demonstration mit einem Redebeitrag unterstützt. AGENS selbst gibt sich weniger wissenschaftlich als das DIJG. So wird auf der Website des Vereins geschlechtsneutrale Sprache als „Manipulationsversuch“ an der Gesellschaft bezeichnet und es wird vor der Ausbreitung von „Homosexualität als neue Normalsexualität“ gewarnt. Auch vor Verschwörungstheorien schreckt man bei AGENS nicht zurück, wie Artikel auf der Website zeigen. Trotz dieser Hintergründe soll es sich bei der Konferenz in Frankfurt um eine wissenschaftliche Veranstaltung handeln.
Werbung mit nicht vorhandener Akkreditierung
Inzwischen wirbt die Website nur noch mit der Beantragung der Anerkennung - und dem Campus der Goethe-Universität. Bildquelle: Screenshot Merkurist
Die Veranstaltung wurde noch bis vor kurzem mit Anerkennung der Landesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer als Fortbildungsveranstaltung beworben. Inzwischen ist der Abschnitt umgeschrieben und es wird nur noch eine Beantragung bei der Psychotherapeutenkammer erwähnt. Diese machte auf Anfrage von Merkurist klar, dass der Antrag auf Akkreditierung zwar vorliege, aber „eine Entscheidung darüber, anders als es der Internetauftritt der Tagung suggeriert, noch nicht getroffen wurde“ und dass „aus organisatorischen Gründen eine Anerkennung erst rückwirkend erfolgen könnte“, wenn überhaupt.
Die Landesärztekammer Hessen hatte aufgrund formal korrekter Kriterien „keine Handhabe, die Bepunktung zu verweigern“, wie sie auf Anfrage mitteilt. Allerdings wurde die Anerkennung inzwischen aufgrund eines „nachträglich festgestellten formalen Fehlers“ widerrufen.
Goethe-Universität weist Kritik zurück, Veranstalter bleiben wortkarg
Die Goethe-Universität, die ihre Räume für die Veranstaltung zur Verfügung stellt, verweist auf ihre Tochtergesellschaft CAMPUSERVICE GmbH. Diese sei allein für die Vermietung verantwortlich und habe die Veranstaltung im Vorhinein geprüft, so der Sprecher der Universität Dr. Olaf Kaltenborn. Nur weil man Räume vermiete und bezahlungspflichtigen Service anbiete, heiße das nicht, dass man sich mit den Inhalten einer Veranstaltung identifiziere. Die aktuelle Konferenz sei aufgrund einer eingereichten Veranstaltungsskizze erlaubt worden und habe keinen Grund zur Kritik gegeben, da „der Kongress als Fortbildungsveranstaltung von der Landesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer anerkannt wird“. Man wolle den Fall aber zum Anlass nehmen, CAMPUSERVICE zu bitten, ihr Verfahren zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren.
Wie reagiert die Universität auf die Vorwürfe?
Birgit Wollenweber von CAMPUSERVICE erläutert, dass die Anfrage für die Veranstaltung durch das „Institut für Geschlechter & Generationenforschung über die Universität Bremen“ erfolgt sei. Amendt habe sich als Vertreter der Uni Bremen „und damit als Wissenschaftler“ in Frankfurt gemeldet und habe seine Anfrage unter Angabe seiner E-Mail-Adresse an der Uni Bremen gestellt. Daher habe CAMPUSERVICE keinen Zweifel gehabt, dass Amendt zur Universität Bremen gehöre.
Eine Anfrage bei der Universität Bremen ergab ein differenzierteres Bild. So bestand das Institut für Geschlechter- und Generationenforschung von 1996 bis 2002 und wurde von Amendt ins Leben gerufen, mit dessen Weggang aus Bremen aber auch wieder geschlossen. Offizielle Ämter an der Universität Bremen hat Amendt laut Pressesprecherin Kristina Logemann nicht mehr inne, auch sonst ist keine aktuelle Verbindung Amendts zur Universität nachzuweisen. Dennoch hatte er sich offenbar gegenüber der Goethe-Universität als Vertreter der Bremer Universität ausgegeben.
Auch über das Thema Anerkennung als Fortbildung war die Universität in Frankfurt offenbar falsch informiert. Von der zurückgenommenen beziehungsweise noch ausstehenden Anerkennung habe man dort nichts gewusst. Davon erfuhr die Goethe-Universität erst durch Recherchen von Merkurist. Trotzdem werden die falsche Werbung und der Rückzug der Landesärztekammer laut Kaltenborn die Entscheidung der Universität, ihre Räumlichkeiten zu vermieten, nicht beeinflussen.
Wie die Veranstalter selbst zur Kritik an ihnen stehen, bleibt unklar. Auf Nachfrage von Merkurist wollten sie keine Stellung beziehen und verwiesen stattdessen auf eine anstehende Pressekonferenz. Auf der Website des DIJG finden sich nur Stellungnahmen bis zum Jahr 2014. In diesen wird die „Konversionstherapie“, die Homosexuelle zu Heterosexuellen machen soll, wortreich verteidigt.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war von Konversationstherapie anstatt Konversionstherapie die Rede. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt xxxx (?)
Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx (?)
Tom Todd als Zuhörer im Gerichtssaal
Notizen aus der Verhandlung Gerhard Amendt vs. Merkurist Rhein-Main GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beklagte-Vertreter erhält Schriftsatz vom 07.05.19 und erklärt den Schriftsatz vom 13.05.19 hat er schon. Es geht um einen Anspruch auf Geldentschädigung. Ausgangspunkt war eine Veranstaltung an der Universität Frankfurt. Die Beklagte veröffentlichte dazu einen Artikel und warnte davor, dass es um Therapierbarkeit vom Homosexualität geht. Die Veranstaltung wurde gestört. Die Vorwürfe waren unbegründet, meint der Kläger. Der Beklagte wurde abgemahnt und gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
Kommentar RS: Den Artikel finden wir allerding immer noch im Internet. Zu was hatte sich die Beklagte verpflichtet?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie (der Kläger) meine, eine Geldentschädigung ist unabdingbar erforderlich. Das Ganze wurde ausgelöst durch den beklagten. Angeblich meinen Sie, die Homosexualität kann therapeutisch behandelt werden. so dass man zum anderen Liebesleben kommt. Sie sagen, Sie haben zu keinem Zeitpunkt diese These vertreten. Sie bekommen aber diese Meinung nicht wieder weg. Die Rüger der Zuständigkeit wird zurückgenommen. Dass Sie mit radikalen Thesen auftreten, bestreiten Sie nicht. „Konversationstherapie“ und andere Schlagworte haben ihre Wirkung. Wir haben beiden mitgeteilt, dass die Kammer Bauchschmerzet hat mit der Klage. Der Kläger befasst sich nicht mit diesen Themen. Das hat die Beklagte gemacht. Dass man sich als Wissenschaftler in der Ehre vwerletzt fühlt, ist verständlich. Aber bei Geldentschädigung sind die Hürden sehr hoch. Wir haben hier die Sozialsphäre, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) wurde abgegeben.
Klägeranwalt: Die UNVE wurde unter einer Bedingung abgegeben … Einsicht … .
Beklagtenanwalt: .. betraf all das, für was der Professor arbeitet.
Richter Dr. Thomas Linke: Was die Kammer sagt, man hat sich nicht gesträubt. Die Beklagte hat reagiert, zeitnah.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann hat die beklagte belegt, dass die Öffentlichkeit Ihre Thesen angreift. Es sind schon polarisierende Ansichten. Aufsätze – biologische Ausrichtung, dann Familienhäuser, Mütterlichkeit, Väterfeindlichkeit. Sie sagen es ist ein Aufsatz, heißes Wasser. Es sind provokante Thesen. Die Beklagte hat reagiert, hätte es besser machen können. Dann haben wir Ihre Thesen, liegt auch in der Familientherapie. Haben Sie nicht gesagt, aber auch nicht gesagt, ist abwegig, ist falsch. Es stellt sich die Frage, rechtfertigt das Geld? Finden wir schwierig.
Kläger Gerhard Amendt: Ich habe vorgetragen wie Homosexualität von verschiedene Psychologen begründet wird. Es ist nicht üblich, sich zu distanzieren. Der Text ist sehr liberal. Es gibt keinen Grund für Homosexuelle, sich zu rechtfertigen. Kein heterosexuelle rechtfertigt sich. Für eine Behandlung brauchen sie die Einwilligung, Bereitschaft, d.h., man leidet nicht darunter. Es heißt nicht, man muss eine Therapie machen. Ist im Strafrecht so. Auch im Zusammenhang mit den [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html § 218. Mit diese Thesen zuzuschreiben, ist … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Frage der Unterlassung oder Geldentschädigung?
Richter Dr. Thomas Linke: Frage, Sie werden missverstanden. Ist das eine schwerer Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrecht? Es sind hochaktuelle Themen.
Kläger Gerhard Amendt: Alles, was ich publiziert habe, sind heiße Themen, auch Fragen der Abtreibung, eindeutig gegen die Zwangsberatung. Als wissenschaftliches Problem aufzuzeigen und … . Hier ist was anderes passiert. Ich habe an der Universität Bremen gelehrt. Es heißt, dort hoch Linke und Kommunisten. Wurde sehr heiß diskutiert, auch unsachlich. Mit unterzustellen, dass ich eine Zwangstherapie fordere. Was ist mit dem Kollegen passiert, ist er senil geworden? Ausgelöst durch den Artikel. Hat sich ausgewirkt nicht nur in der Wissenschafts- sondern auch in der Familiensphäre. Wurde als Großvater nicht tauen, weil … . Darf die geliebte Enkelin seit drei Jahren nicht sehen. Begründet wird das mit der Frankfurter Zeitung, den Thesen.
Kommentar RS: Seit drei Jahren? Der Artikel der Beklagten war vor anderthalb Jahren. Kann also nicht die Ursache sein.
Kläger Gerhard Amendt: Natürlich weiß ich, dass Wissenschaftler, die mich keines … würdigen, … . Aber das Entsetzliche war … Hamburg, Berlin .. . Die FAZ, Frankfurter Rundschau haben das anders begründet. Bestimmte Leute sprechen nicht mehr mit mir. Gehe ein Stück deklassier als Wissenschaftler. Alle anderen haben den Medientsunamie mitgemacht. Ich habe alle diese Kampagnen nicht im Einklang … . Habe nichts gegen Schwule. Mein Bruder war schwul. Hat mit hoch angerechnet, meine Akzeptanz. Habe in meinen Publikationen scharf … war aber nie verheerend. Die Kommunikation mit mir ist abgebrochen. Es gibt Ängste, Kontakt mit mir zu haben wegen der Beförderung. Was in Amerika passiert. Die Leute werden ausgeschlossen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn das Thema wird, klönnen wir die Öffentlichkeit ausschließen.
Kläger Gerhard Amendt: Bitte darum.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Solange die Interessen des Klägers gegenüber den Interessen der Öffentlichkeit überwiegen, wir die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Machen wir häufig.
Ca. zehn Studenten, deren Dozent und die Pseudoöffentlichkeit verlassen den Gerichtssaal. Nach ca. einer halben Stunde wird die Öffentlichkeit wieder zugelassen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kläger hat zu den gesundheitlichen Folgen vorgetragen. Insofern … Auch über Folgen für die Enkelkinder, für das wissenschaftliche Leben und andere. O.k. Machen wir weiter.
Richter Dr. Thomas Linke: … besprochen, welche positiven Wirkungen hätten anders ausgehen können? Was kann man sicher bekommen. Was man als … hat.
Klägeranwalt: Habe noch gar nichts gesagt. Es geht um Genugtuung. Unwahr, dass es Sozialsphäre ist. Spreizung ist groß, letztendlich Intimsphäre. Wir haben anschaulich gehört, die Eingriffsintensität. Haben noch die Geldentschädigungs-Kategorien. 20.000,-- Geldentschädigung …. . Beklagter ist zum Feind der Homosex-Szene gemacht worden. Seitdem steht er am Pranger. Das trifft ihn gesundheitlich, er nimmt Medikamente. Es ist veraltet … . De Beklagte beruft sich auf einen Aufsatz von 2002 in wuestenstrom. Das rechtfertig nicht die aktuelle Berichte.
Richter Dr. Thomas Linke: Es geht um Ihr wissenschaftliches Werk.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Parallelverfahren ist nicht unser Thema.
Klägeranwalt: Prof. Dr. L. sagt, es ist nicht die persönliche Ehre. Art. 3. Es geht um seine Verbannung aus dem wissenschaftlichen Diskurs. … Deswegen hat der Kläger seitdem schwere, eine soft law bezeichnet … Ist zur Veranstaltung nicht geladen.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Wissenschaftsrecht, ja. Das Äußerungsrecht gilt auch für den Beklagten. Die andere Frage. Es ist nur eine Frage, inwieweit all diese Folgen causal auf die streitgegenständlichen Äußerungen zurückzuführen sind. Hat die die Beklagte tatsächlich …
Klägeranwalt: Es steht fest, dass die Beklagte als erste berichtet hat.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Folgt daraus … ?
Klägeranwalt: Warum haben wir die Beklagte genommen? Sie ist Ersttäter. Die Beklagte ist nicht Axel Springer, hat aber den Tsunami losgetreten.
Richterin Gabriele Ellerbrock: … .
Kläger Gerhard Amendt: Jeder Journalist, der arbeitet, weiß, dass das das Prinzip ist. Homepage wirkt multiplikatorisch. Das ist deren ökonomisches Modell. Hat sich so herausgestellt. Dass man nicht wissenschaftlich vorgeht, dass jemand absichtlich …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben die F.A.Z. genannt. Sind private Themen, die man nicht hier … Ist die Klage geeignet, Ihr Anliegen , die polemischen Themen, anzusprechen?
Kläger Gerhard Amendt: Für mich ist es ein gesellschaftliches Problem, dass man Zuflucht … zum Gericht gehen muss. Habe erfahren als Soziologe, dass man nichts anderes machen kann. … ist das der Indikator. Das ist so, dass vile Kollegen den Rechtsweg nicht gehen wagen. Viele Universitäten … Betrifft … Genger.
Richter Dr. Thomas Linke: Ist das nicht was, eine öffentliche Entschuldigung seitens des Beklagten? Was in die Öffentlichkeit tritt, geht weit über die UVE. Was Sie scher sagen, … zum Gericht wollten Sie nicht gehen.
Kläger Gerhard Amendt: … würden nicht nur bedauern, sondern als politischer Indikator. Viele Professoren sagen, dass die Gerichte nicht der Ort sind für die neue Dimension der Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der BGH und das BVerfG haben gerade , setzen hohe Hürden. Der Diskurs soll gerade nicht durch Verbote unterwandert werden. Sie rufen uns als Gericht an. Es gibt einen sehr weiten Maßstab gerade für den Diskurs.
Kläger Gerhard Amendt:Meine wissenschaftliche Geschichte ist gerade für diesen Bereich zu arbeiten. Gerade in der linken Universität Bremen. Gerade die Kollegen, die Pädophilie … Habe nicht durchgesetzt. Habe nicht versucht, aufzuwiegeln.
Richter Dr. Thomas Linke: Ist gerade der richtige Gedanke. Die Beklagte will sich entschuldigen.
Beklagtenanwalt: Die Geschäftsführerin ist sehr unglücklich.
Kläger Gerhard Amendt: Es ist nicht mein Interesse, es sind Mitarbeiter, für die das wichtig ist.
Beklagtenanwalt: Die Journalisten sind nicht die Sympathieträger. Der Bericht, der vielleicht zu persönlich werden wird. Bei Geldentschädigung sind wir zu weit entfernt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gibt Entscheidungen. Folge ..
Richterin Gabriele Ellerbrock: Gibt es überhaupt etwas, außer einer Gerichtsentscheidung, etwas Außergerichtliches?
Kläger Gerhard Amendt: Weil ich eine Klärung für ein erweitertes Publikum, ein Argument haben möchte, „das darf man nicht machen“.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir können ins Protokoll aufnehmen. Dass … unwahr ist. Dafür brauchen Sie nicht ein Urteil.
Kläger Gerhard Amendt: Wie in Franfurt5. Es geht mir wirklich auch um diese strittige Dimension. Wie Sie sagen, Nachweisbarkeit. Gerichtliche Feststellung.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Sie machen hier eine Richtigstellungsanspruch. Klage ist Geldentschädigung. Geldentschädigung verklangt intensives Einwirken. Wenn wir dazu kommen, dass hier rechtswidrig berichtet wurde, wenn das im Protokoll steht, es ist rechtswidrig, dann führt das noch nicht zur Geldentschädigung. Hat zur Folge, dass wir Rechtswidrigkeit unterstellen, aber keine Geldentschädigung zusprechen. Im Urteil kann das anders aussehen. Deswegen ins Protokoll. Dann hätten Sie das sicher.
Klägeranwalt: Wir haben Beispiele. LG Oldenburg. Bezeichnung 2allergrößte Pfeife“ 15.000 DM. Dieser Fall ist viel schlimmer.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier haben Sie eine UVE. Sozialsphäre. Es werden ohnehin provokante Thesen vertreten. Möglicherweise ist das, was die Beklagten geschrieben haben, eine zulässige Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung. Haben B3, Theorie zu Homosexualität. Man positioniert sich nicht dazu. Kann man dann nicht die Medinung haben, das heißt, willst dich nicht positionieren. Dann die Frage, erreicht es die Höhe. Wir haben eine Meinungsäußerung. Dann OLG, BGH.
Klägeranwalt: Heute neu.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alles neu, was sie alle geschultert haben.
Klägeranwalt: Der Kläger möchte sich die Option offen haben, die Berufung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gesundheitliche Folgen … müssten wir diskutieren. Öffentlichkeit ausschließen. Es war beindruckend. Das eigentliche Begehren, dass es rechtswidrig wären. Bekommen Sie durch ein Urteil eventuelle nicht. Dann wollen Sie Diskutieren? Gut. Die Frage ist, wir verhandeln schon lange. Können Sie sich was vorstellen? Oder nur Urteil? Können wir machen.
Klägerseite verlässt den Gerichtssaal. Alle anderen ebenfalls.
Kläger Gerhard Amendt nach Wiedereintritt: Bin beeindruckt von der Verhandlung, davon, wie Sie geführt haben. Mir fällt die Entscheidung nicht leicht, dass Sie ein Urteil fällen möchten.
Klägeranwalt: Ist extra aus Österreich angereist.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt, der Kläger mit der Maßgabe, dass der Streitwert 20.001,-- € beträgt. Wegen der BGH-Option.
Beschlossen und verkündet
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.06.2019, 9:45, Saal B334
Schriftsatznachlass geben wir der Beklagten nicht, weil nicht darauf ankommt. Antrag ist ja gestellt wg. dem OLG.
Kommentar RS
Sind die Zwillngsbrüder Amendt eineinige Brüder, dann ist die wissenschaftliche Haltung von Prof. Gerhard Amendt bezüglich Homosexualität, Männlichkeit, Vaterschaft etc. erklärbar. Die eigenen Erfahrungn sind offenbar das Motiv gewesen, sich mir solchen Fragen provokativ zu beschäftigen.
Auch der Auschluss der Öffentlichkeit in der heutigen Verhandlung ist nachvolltziehbar, weil die Vorsitzende Richterin Simone Käfer eben keine Wissenschaftlerin ist. Sie muss - und kann nicht anders - eine formal-juristische Verhandlung führen. Den Zusammenhang zwischen den eigenen, persönlichen Erfahrungen dieses Wissenschaftlers härtte die Richterin fürt wissenschaftlioche Erkenntnisse nutzen können. Darf sie nicht. Darin asehe ich einen der Gründe, dasss deutschland in der Wissenshcaft nachhinkt.
Dass der Kläger, Gerhard Amendt, seine eigenen efahrng für seine wissenwschaftlichen Forschungen nutzt, macht ihn als Wissenshxcaftler interessant, aber die Ergebnisse seiner Forschungen aind hart zu hinterfragen. Auch wenn dieser Wissenschaftler, wie viel Ärzte in der Vergangenheit, Medikamente und sonstige Therapieverfahren an sich testet, wären das für das Gebiet der Homosexualität keien sauberen Experimente, die Ertgebnisse wenig wert.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.