Das habe ich so wörtlich nicht gesagt
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 17:39, 20. Dez. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 17:39, 20. Dez. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rolf (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. dass habe ich nicht gesagt. | '''Der Richter im Verfüfungsverfahren''': Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. dass habe ich nicht gesagt. | ||
- | '''Der Anwalt''': Das habe ich so wörlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br> | + | '''Der Anwalt''': Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.<br> |
Zensurguru bei Buske, 2008 | Zensurguru bei Buske, 2008 |
Version vom 17:39, 20. Dez. 2008
Glaubhaftmachung positibver Kenntnis
Der Richter im Verfüfungsverfahren: Da reicht es, wenn substantiiert bestritten wird, und da reicht es zu sagen. dass habe ich nicht gesagt.
Der Anwalt: Das habe ich so wörtlich nicht gesagt, aber sinngemäß könnte ich Anderes gedacht haben. Darüber kann ich jetzt mal nachdenken. Will aber wörtlich dazu nichts sagen.
Zensurguru bei Buske, 2008