Abbildung eines Hauses

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 06:44, 30. Mai. 2015 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Urteile)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (06:54, 30. Mai. 2015) (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)

 
Zeile 1: Zeile 1:
-<center>{{Vorlage:Glossar}}</center><br>+<center>{{Vorlage:Glossar}}</center>
- +
=Abbildung eines Hauses= =Abbildung eines Hauses=

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Abbildung eines Hauses

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

[bearbeiten] Google

Suche in Google

[bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge