Anführungsstriche im Verbotstenor

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Rolf (Diskussion | Beiträge)

 
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-Die im [[Unterlassungsverfügung|Verbotstenor]] in Anführungstriche gesetzten Wörter bedeuten, dass die Äußerung als Ganzes verboten ist. Einzelne Passagen dürfen durchaus geäußert werden.+Die im [[Verbotstenor]] einer [[Unterlassungsverfügung]] in Anführungstriche gesetzten Wörter bedeuten, dass die Äußerung als Ganzes verboten ist. Einzelne Passagen dürfen durchaus geäußert werden.
== Beispiel == == Beispiel ==

Aktuelle Version

[bearbeiten] Begriff

Die im Verbotstenor einer Unterlassungsverfügung in Anführungstriche gesetzten Wörter bedeuten, dass die Äußerung als Ganzes verboten ist. Einzelne Passagen dürfen durchaus geäußert werden.

[bearbeiten] Beispiel

Wird z.B. verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

(Anwalt Herkules Joppalino) "arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus"

so bedeutet das, dass die Äußerung, Anwalt Herkules Joppalino "arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus" verboten ist, erlaubt ist jedoch die Äußerung, dieser Anwalt "arbeitet als Einzelanwalt".

[bearbeiten] Siehe auch

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