Streitwert in Äußerungsverfahren
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- | In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines [[Bildnis]]ses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. [[Beleidigung]]en können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren. | + | In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines [[Bildnis]]ses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. [[Beleidigung]]en und sonstige Verletzungen des [[Persönlichkeitsrecht]]s können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren. |
Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell Bessergestellten. | Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell Bessergestellten. | ||
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Version vom 07:20, 18. Nov. 2008
Nach dem Streitwert richten sich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtsgebühren und das gesetzlich durchsetzbare Honorar der Anwälte.
In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines Bildnisses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. Beleidigungen und sonstige Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren.
Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell Bessergestellten.