Ohne Präjudiz
Aus Buskeismus
Version vom 11:38, 19. Okt. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 18:10, 5. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Unterwirft man sich einer [[Unterlassungserklärung]], so muss dies nicht bedeuten, dass man den Anspruch für rechtmäßig hält. Wegen der regelmäßig hohen [[Streitwert]]e und unangenehmen [[Anwalt|Rechtsanwälten]] und [[Zensurrichter]]n ziehen viele ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vor. | ||
+ | In diesem Fall kann man erklären, dass man sich rechtsverbindlich zur [[Unterlassung]] verpflichtet, ohne aber, dass man den Anspruch hierzu als solchen anerkennt. Unter Adeligen spricht man dann von [[Anerkenntnis]] "ohne Präjudiz". | ||
+ | |||
+ | In diesem Falle kann man sein Gesicht wahren und macht dem Gegner die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche nicht leichter, als man muss. | ||
+ | |||
+ | == Kostentaktik == | ||
+ | |||
+ | Gibt man eine Unterlassungserklärung ohne Präjudiz ab, kann man die Übernahme der Anwaltskosten ablehnen. Der Gegner muss dann seinen [[Unterlasssungsanspruch]] trotzdem nachweisen, jedoch kann beschränkt sich dann der Streitwert auf das Anwaltshonorar, obwohl der Zensuranwalt die gleiche Arbeit hat. | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 18:10, 5. Nov. 2008
Unterwirft man sich einer Unterlassungserklärung, so muss dies nicht bedeuten, dass man den Anspruch für rechtmäßig hält. Wegen der regelmäßig hohen Streitwerte und unangenehmen Rechtsanwälten und Zensurrichtern ziehen viele ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vor.
In diesem Fall kann man erklären, dass man sich rechtsverbindlich zur Unterlassung verpflichtet, ohne aber, dass man den Anspruch hierzu als solchen anerkennt. Unter Adeligen spricht man dann von Anerkenntnis "ohne Präjudiz".
In diesem Falle kann man sein Gesicht wahren und macht dem Gegner die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche nicht leichter, als man muss.
Kostentaktik
Gibt man eine Unterlassungserklärung ohne Präjudiz ab, kann man die Übernahme der Anwaltskosten ablehnen. Der Gegner muss dann seinen Unterlasssungsanspruch trotzdem nachweisen, jedoch kann beschränkt sich dann der Streitwert auf das Anwaltshonorar, obwohl der Zensuranwalt die gleiche Arbeit hat.