Abbildung eines Hauses
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Version vom 06:21, 30. Mai. 2015
Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
Urteile
Urteilssammlung bzgl. der Abbildungn von Häusern