GoA
Aus Buskeismus
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- | Die '''Geschäftsführung ohne Auftrag''' (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis gemäß den [http://bundesrecht.juris.de/bgb/__677.html §§ 677 ff.] des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wer berchtigt ein ihm fremdes GTeschäft führt, hat Anspruch auf Aufwendungsersatz, [http://bundesrecht.juris.de/bgb/__683.html § 683 BGB]. | + | GoA = [[Geschäftsführung ohne Auftrag]] |
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- | == Praxis im Zensurrecht == | + | |
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- | Die durch eine [[Abmahnung]] entstandenen [[Anwaltskosten]] werden im Zensurrecht als solche wegen Geschäftsführung ohne Auftrag behandelt. Abmahnanwälte argumentieren, sie übernähmen durch die Abmahnung eine Tätigkeit zugunsten den Abgemahnten, durch welche er vor erheblichen weiteren Raubritter-Kosten geschützt werde - und verlangen hierfpr den angeblichen gerechtfertigten Ausgleich von Vor- und Nachteilen. | + | |
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- | Der Geschäftsführng ohne Auftrag greift analog der Denkweise von Diktatoren angeblich in den Rechts- und Interessenkreis des Abgemahnten ein. Die Abmahnanwälte wissen angeblich besser, was des Abgemahnten Glück ist. | + | |
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- | Insofern versteckt der Abmahnanwalt seine geschäftlichen Interessen hinter den angeblichen Interessen des Abgemahnten. | + | |
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- | Diese unerbetene und unverschämte Wahrnehmung fremder Interessen ist in den ungeschriebenen Zensurregln ausführlich geregelt und durch Richtersprüche untermauert. | + | |
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- | Missbrauch ist vorprogrammiert und wie in Dikaturen gewünscht. | + | |
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- | == Urteile == | + | |
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- | == Beispiele für Mißbrauch == | + | |
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- | == Kritik == | + | |
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- | == Weblinks == | + | |
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- | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag Wikipedia] | + | |
- | * [http://www.juratexte.de/GoA-Geschaeftsfuehreransprueche.pdf Ansprüche des Geschäftsführers bei angemaßter GoA] via [http://www.juratexte.de juratexte.de] - Aufsatz, der insbesondere die Funktion des § 687 II 2 BGB und die dazu vertretenen Auffassungen kritisch beleuchtet. PDF-Format. | + | |
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