Kachelmann-Verfahren

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'''Landgericht Köln''' '''Landgericht Köln'''
-*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 215/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.+*11.08.2010 - Kachelmanns Anwälte stellen den Fall folgerndermaßen dar: "Unsere Kanzlei hat für Jörg Kachelmann in den letzten Monaten fast 20 einstweilige Verfügungen allein gegen Bild (Print und Online) erwirkt. Die Richter der Pressekammer des Landgerichts Köln haben in einer mündlichen Verhandlung heute erkennen lassen, dass der Widerspruch von Bild.de gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 7. April keine Aussicht auf Erfolg hat." Kachelmann-Rechstanwalt Höcker im Gespräch mit MEEDIA: "Nach dem heutigen Stand der Beratungen geht das Gericht davon aus, dass Bild.de zu 100 Prozent verlieren wird."
-*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 216/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.+*15.05.2010 - <font color="#800000">'''28 O 175/10'''</font>; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu ber&#252;cksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. [[28 O 175/10 - 12.05.2010 - Kachelmann vs. Focus|'''Urteil''']]
-*15.05.2010 - Urteil, Aktenzeichen 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu ber&#252;cksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.+*16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 215/10'''</font>, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
-*02.06.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 318/10; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)+*16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 216/10'''</font>; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
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 +*16.06.2010 - <font color="#800000">'''28 O 318/10'''</font>, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag) ; Es wird dem Antragsggener verboten, Lichtbilder gemäß Anlagenkonvolut AS 0A, dort mit einem Kreuz gekennzeichnet, die den Verfügungskläger beim Hofgang in der JVA N zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. [[28 O 318/10 - 02.06.2010 - Jörg Kachelmann gewinnt gegen den Fotografen|'''Urteil''']]; Anwalt des Fotografen: Spyros Aroukatos
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 +*04.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O xxx/10'''</font>, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau.
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 +*11.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O 190/10'''</font> (Verfügung vom 07.04.2010), Widerspruchsverhandlung - Darf BILD.de über das Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann berichten? Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagt: Bild.de darf schon seit dem 19. Mai wieder über den Fall berichten. Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte damals selbst Inhalte aus der Ermittlungsakte via Pressemitteilung öffentlich gemacht. "Damit darf seit dem 19. Mai auch die Presse bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zitieren". Kachelmann verzichtete vor der Verhandlung hat auf das gerichtliche Verbot. Richterin Reske: Kachelmann hat "die Reißleine gezogen". Eine endgültige Entscheidung des Landgerichts wird erst Anfang September fallen. Bild-Anwalt Spyros Aroukatos; '''01.09.2010''': <font color="#800000">'''28 O 190/10'''</font> Das Landgericht Köln bestätigt durch Urteil den Anspruch Kachelmanns auf Verbot der Detailberichte in der strittigen Frühphase des Ermittlungsverfahrens.

Aktuelle Version

Bekannte äußerungsrechtlichen Klagen von Jörg Kachelmann

Landgericht Köln

  • 11.08.2010 - Kachelmanns Anwälte stellen den Fall folgerndermaßen dar: "Unsere Kanzlei hat für Jörg Kachelmann in den letzten Monaten fast 20 einstweilige Verfügungen allein gegen Bild (Print und Online) erwirkt. Die Richter der Pressekammer des Landgerichts Köln haben in einer mündlichen Verhandlung heute erkennen lassen, dass der Widerspruch von Bild.de gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 7. April keine Aussicht auf Erfolg hat." Kachelmann-Rechstanwalt Höcker im Gespräch mit MEEDIA: "Nach dem heutigen Stand der Beratungen geht das Gericht davon aus, dass Bild.de zu 100 Prozent verlieren wird."
  • 15.05.2010 - 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. Urteil
  • 16.04.2010 - 28 O 215/10, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.04.2010 - 28 O 216/10; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.06.2010 - 28 O 318/10, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag) ; Es wird dem Antragsggener verboten, Lichtbilder gemäß Anlagenkonvolut AS 0A, dort mit einem Kreuz gekennzeichnet, die den Verfügungskläger beim Hofgang in der JVA N zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Urteil; Anwalt des Fotografen: Spyros Aroukatos
  • 04.08.2010 - 28 O xxx/10, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau.
  • 11.08.2010 - 28 O 190/10 (Verfügung vom 07.04.2010), Widerspruchsverhandlung - Darf BILD.de über das Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann berichten? Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagt: Bild.de darf schon seit dem 19. Mai wieder über den Fall berichten. Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte damals selbst Inhalte aus der Ermittlungsakte via Pressemitteilung öffentlich gemacht. "Damit darf seit dem 19. Mai auch die Presse bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zitieren". Kachelmann verzichtete vor der Verhandlung hat auf das gerichtliche Verbot. Richterin Reske: Kachelmann hat "die Reißleine gezogen". Eine endgültige Entscheidung des Landgerichts wird erst Anfang September fallen. Bild-Anwalt Spyros Aroukatos; 01.09.2010: 28 O 190/10 Das Landgericht Köln bestätigt durch Urteil den Anspruch Kachelmanns auf Verbot der Detailberichte in der strittigen Frühphase des Ermittlungsverfahrens.
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