Meta-Tag
Aus Buskeismus
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Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags [[Markenrecht|Markennamen]], z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es [[Abmahnung]]en wegen Markenrechtsverletzungen hageln. | Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags [[Markenrecht|Markennamen]], z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es [[Abmahnung]]en wegen Markenrechtsverletzungen hageln. | ||
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- | *Landgericht Hamburg [http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/markenrecht/olg-hamburg-5-w-17-10/ Beschluss] 5 W 17/10 vom 29.03.2010. | + | *Landgericht Hamburg [http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/markenrecht/olg-hamburg-5-w-17-10/ Beschluss] <font color="brown">'''5 W 17/10'''</font> vom 29.03.2010. |
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::2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen. | ::2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen. | ||
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[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Mata-Tags werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden.
Beispiele:
<meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" />
<title>Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung</title>
Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags Markennamen, z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen hageln.
Die Abmahner wollen zensieren, verstecken sich aber hinter ihren Markenrechten.
Die Zensur-Verhandlungen finden dann nicht in den Zensurkammern, sondern bei den Markenrechtskammern statt. Es heißt dann "wir wollen nicht die Inhalte verbieten, lediglich unsere Marke schützen."
[bearbeiten] Bekannte Fälle
[bearbeiten] Urteile - Verbote
- Landgericht Hamburg Beschluss 5 W 17/10 vom 29.03.2010.
- Tenor:
- verboten,
- im Rahmen geschäftlicher Handlungen
- im Rahmen geschäftlicher Handlungen
- a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
- a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
- b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
- b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
- 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen.