Frick - Klagen und Ermittlungen
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Aus der [http://www.presseecho.de/wirtschaft/NA3731460292.htm Pressemitteilung] vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers: Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt. | Aus der [http://www.presseecho.de/wirtschaft/NA3731460292.htm Pressemitteilung] vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers: Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt. | ||
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+ | =Zensurbegehren seitens Markus Frick= | ||
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Version vom 13:34, 28. Jan. 2010
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Klagen und Ermittlungen gegen Markus Frick
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Schadensersatzklagen
- Amtsgericht Charlottenburg: 229 C 66/08 (Ergebnis unbekannt), 235 C 1007/08; Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück, 226 C 1009/08 - Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück.
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden. Der heutige Stand dieses Arrests ist unbekannt. Wir wissen auch nicht, ob diese Angaben stimmen.
- Landgericht Heidelberg: 2 O 261/07 Das Urteil vom 05.02.2008 – Tenor - 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.446,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. ist nicht rechtskräftig. Frick ist in Berufung gegangen - OLG Karlsruhe Az. 10 U 29/08). Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreute mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt. Der heutige Stand ist unbekannt. Ob die Kanzlei PPR & Partner weiterhin Frick-Geschädigte bzw. vermeintlich Geschädigte gegen Frick vertritt, wissen wir ebenfalls nicht.
- Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.
- Landgericht Berlin Von den über 200 Frick-Klagen wurden einige abgewiesen, andere Verfahren sind ausgesetzt. Es gab Vergleiche.
- LG Berlin, Zivilkammer 27: 27 O 846/08, 27 O 577/08, 27 O 654/08, 27 O 807/08 , 27 O 809/08 , 27 O 854/08, 27 O 857/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 871/08, 27 O 935/08, 27 O 902/08, 27 O 951/08, 27 O 955/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 960/08.
- Die Pressekammer (ZK 27) hat es allerdings geschafft, die Sachen anderen Kammern zu übergeben. Es soll hunderte bzw. tausende von Verfahren gegeben haben, erfuhren wir vom Richter Mauck.
- Landgericht Berlin 8 O 118/09 Rehctkäftiges Urteiel vom 3. Juli 2009. Es spricht einem Anleger nach Angaben des Frick-Anwalts einen Teil – allerdings nur etwa fünf Prozent – der geforderten Summe zu.
Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Frick wegen des Vorwurfs der strafbaren Marktmanipulation ermittelt (Az.: 3 Wi Js 1665/07). Frick legte gegen die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht für die Geschädigten (Az.: 514 AR 1/07) Verfassungsbeschwerde ein. Die Vollziehung wurde daher zunächst durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08). Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird (2 BvR 1043/08). Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Akteneinsicht für die Geschädigten nun uneingeschränkt möglich.
Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft - 19.08.2009
PM 58/2009 Anklage gegen „Börsenguru" Markus Frick wegen Börsenmanipulationen erhoben
Pressemitteilung Nr. 58/2009 vom 19.08.2009
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Der Pressesprecher -
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin Anklage gegen den Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber verschiedener Börseninformationsdienste Markus Frick wegen strafbarer Marktmanipulation am Aktienmarkt erhoben (Straftaten nach §§ 38 Abs. 2 i.V.m. 20a Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes).
Dem insoweit geständigen Angeschuldigten wird sogenanntes „Scalping“ vorgeworfen, indem er zwischen September 2005 bis Juni 2007 in seinen per E-Mail vertriebenen Börsenbriefen „Markus Frick Email-Hotline“ und „Markus Frick Inside“ (im September 2006 umbenannt in „Frick Trading“) in insgesamt 49 Fällen die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien empfohlen haben soll, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.
Den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge führten die Empfehlungen des Angeschuldigten zu erheblichen Kurssteigerungen bzw. Kursstabilisierungen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle soll der Angeschuldigte die durch seine Empfehlungen hervorgerufe Steigerung von Nachfrage und Kursniveau ausgenutzt haben, indem er die von ihm über eine mauritische Treuhandgesellschaft gehaltenen und zuvor von ihm empfohlenen Wertpapiere in großem Umfang veräußerte, ohne die Anleger darüber zu informieren.
In 23 Fällen liegen den Taten internationale Börsenmachenschaften nach dem sogenannten „Pump and Dump-Modell“ zugrunde, die sich auf die Unternehmen „Star Energy Corp.“, „StarGold Mines Inc.“ und „Russoil Corp.“ beziehen.
Der Erwerb dieser zunächst unter anderem Namen als Börsenmäntel ohne Geschäftstätigkeiten und Aktiva an der außerbörslichen US-Aktienhandelsplattform OTC Bulletin Board notierten Gesellschaften war der Startschuss für die Umsetzung eines in den USA als „pump and dump“ bekannten Geschäftsmodells durch zwei gesondert verfolgte Hinterleute und Drahtzieher. Diese sollen den Börsenmänteln zunächst durch Umbenennung (Star Energy Corp.) oder durch Gründung einhundertprozentiger Tochterunternehmen mit klangvollem Namen und anschließender Verschmelzung mit der Muttergesellschaft (StarGold Mines Inc. und Russoil Corp.) sowie durch Änderung des Geschäftsfeldes, das jetzt angeblich etwas mit der Ausbeutung von Bodenschätzen in Russland zu tun haben sollte, ein passendes Aussehen verschafft haben. So wurde aus der vormaligen „Cairo Aquisitions“ die „Star Energy Corp.“, aus der „Sockeye Seafood Group Inc.“ die „StarGold Mines Inc.“ und aus der „Cassidy Media Inc.“ die „Russoil Corp.“.
Im folgenden Schritt gaben die Gesellschaften in großem Umfang neue Aktien heraus oder splitteten die bereits vorhandenen Aktien mit der Folge, dass der Aktienbestand bei der Star Energy Corp. auf über 38 Millionen, bei der StarGold Mines Inc. auf 81 Millionen und bei der Russoil Corp. auf 342 Millionen aufgebläht wurde und der Nennwert der Papiere angesichts des kaum vorhandenen Eigenkapitals lediglich noch im Tausendstel- bzw. Zehntausendstelbereich eines US-Dollars lag. Über Konten mehrerer in Panama beheimateter Unternehmen bei namhaften Banken in der Schweiz sollen die gesondert verfolgten Organisatoren des „pump and dump“ - Geschäftsmodells die wertlosen Aktien daraufhin in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingebracht haben. Dies hatte gegenüber einer Zulassung zum Regulierten Markt den „Vorteil“ erheblich geringerer Transparenz und Kontrolle, insbesondere mussten die Drahtzieher keine testierten Jahresabschlüsse der zu vermarktenden Börsenmäntel vorlegen und damit die nahe Null liegende Kapitalausstattung offenlegen.
Parallel suchten sie sich geeignete Personen, die diese wertlosen Aktien („Pennystocks“) durch Streuen guter Nachrichten bekannt machen und im Preis verteuern sollten.
Diese Rolle soll in erster Linie der Angeschuldigte übernommen haben.
Infolge der Empfehlungen in der „Markus Frick Email-Hotline“ stiegen die Börsenkurse der Unternehmen trotz ihrer Wertlosigkeit und desolaten Vermögenslage auf Spitzenwerte von 3,08 Euro (Star Energy Corp.), 5,34 Euro (StarGold Mines Inc.) und 1,16 Euro (Russoil Corp.), bevor sie ab Mitte 2007 innerhalb kürzester Zeit auf nahe Null abstürzten.
Erhebungen der BaFin ergaben, dass mehr als 20.000 Anleger in einem Umfang von insgesamt über 760 Millionen Euro Aktien dieser drei Unternehmen erwarben. Durch den anschließenden rapiden Kursverfall erlitten insbesondere viele Kleinanleger, die den Empfehlungen des Angeschuldigten gefolgt waren, einen Totalverlust.
Der Angeschuldigte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend geäußert, ihm sei erst nach dem Absturz der Russoil- Aktie klar geworden, dass er von den gesondert verfolgten Hintermännern missbraucht worden sei. Diese hätten ihm -für ihn nicht erkennbar- unrichtige Unternehmensnachrichten übermittelt und ihm damit vorgespiegelt, es handele sich um Unternehmen mit einer sehr guten Zukunftsperspektive.
Zur Aufklärung der vielfältigen personellen und organisatorischen Verflechtungen der beteiligten Unternehmen und der sonstigen Hintergründe der Marktmanipulationen haben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin in enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie unter Mitwirkung weiterer deutscher und ausländischer Behörden vielfältige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, darunter Durchsuchungen im Bundesgebiet und umfangreiche Finanzermittlungen, im Wege der Rechtshilfe wurden zudem Unternehmensräumlichkeiten in der Schweiz durchsucht.
Zudem konnten zur Abschöpfung der durch die Kursmanipulationen erlangten Vermögenswerte in Deutschland und im Wege der Rechtshilfe auch in der Schweiz Konten und Depots des Angeschuldigten sowie einer Reihe deutscher und ausländischer Unternehmen mit Einlagen im Wert von insgesamt über 80 Millionen Euro gesichert werden.
Steltner Pressesprecher
Quelle: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2009.
Aus der Pressemitteilung vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers: Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt.