Mahnbescheid

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-Der '''Mahnbescheide''' - für den Zensor ein einfacher Weg, Geld mit geringen Kosten einzutreiben - ist in dem Zensurgescheheneher ein selteter Wer, den die Zensoren begehen.+Der '''Mahnbescheide''' - für die Zensoren ein einfacher Weg, Geld mit geringen Kosten einzutreiben - ist in dem Zensurgeschehen eher ein selteter Weg, den die Zensoren begehen.
-Sinn kann dieser für die dei+Sinn kann dieser bei der [[Geschäftsführung ohne Auftrag]], wenn die Abgemahnten ohne Anerkennung des Rechtsanaspruchs und der Kosten eine strafbewehrte [[Unterlassungsverpflichtungserklärung]] abgeben. Der Zensor wird zunächst Mal abmahnen.
-Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.+Die Betroffenen sollten wissen, dass die die Falle in dem gerichtlichen Mahnverfahrens darin liegt, dass das Gericht nicht prüft, ob die abgemahnte Forderung zu Recht besteht. Das Gericht prüft lediglich formal, und erlässt einen Mahnbescheid, der dem Abgemahnten von Amts wegen zugestellt wird.
-Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.+Damit ist ein gerichtlicher Vorgang eingeleitet nd der Schriftverkehr hat mit dem Gericht zu erefolgen. Schreibt man lediglich dem Abmahner, so hat man schon fast verloren.
-Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: “Einfach nicht reagieren” beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.+'''Alle Betroffenen sollten wissen''': Ist die Abmahnung unberechtigt oder werden zu hohe Kosten für die [[Geschäftsführung ohne Auftrag]] verlangt, so muss der Abgemahnte innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist kann das duster werden. Bei "einfach nicht reagieren" erhält der Abmahnerohne Anhörung des Abgemahnten einen gerichtlichen Titel in der Hand, mit dem der Abmahner auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen kann. Man muss zunächst zahlen. Das Geld wiederzubekommen ist wesentlich schwiweriger als durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
 +Nach dem Widerspruch liegt es in der Hand des Abmahners, das Verfahren weiter zu betreiben und eine Klage einzureichen.
 +== Besonderheiten ==
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 +War man im Urlaub, krank etc. und konnmte man die zweiwöchige Frist objektiv nicht einhalten, dann gibt es die Möglichkeit die Sache in den früheren Stand zu bringen.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 08:16, 16. Mär. 2009

Der Mahnbescheide - für die Zensoren ein einfacher Weg, Geld mit geringen Kosten einzutreiben - ist in dem Zensurgeschehen eher ein selteter Weg, den die Zensoren begehen.

Sinn kann dieser bei der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn die Abgemahnten ohne Anerkennung des Rechtsanaspruchs und der Kosten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Der Zensor wird zunächst Mal abmahnen.

Die Betroffenen sollten wissen, dass die die Falle in dem gerichtlichen Mahnverfahrens darin liegt, dass das Gericht nicht prüft, ob die abgemahnte Forderung zu Recht besteht. Das Gericht prüft lediglich formal, und erlässt einen Mahnbescheid, der dem Abgemahnten von Amts wegen zugestellt wird.

Damit ist ein gerichtlicher Vorgang eingeleitet nd der Schriftverkehr hat mit dem Gericht zu erefolgen. Schreibt man lediglich dem Abmahner, so hat man schon fast verloren.

Alle Betroffenen sollten wissen: Ist die Abmahnung unberechtigt oder werden zu hohe Kosten für die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt, so muss der Abgemahnte innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist kann das duster werden. Bei "einfach nicht reagieren" erhält der Abmahnerohne Anhörung des Abgemahnten einen gerichtlichen Titel in der Hand, mit dem der Abmahner auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen kann. Man muss zunächst zahlen. Das Geld wiederzubekommen ist wesentlich schwiweriger als durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Nach dem Widerspruch liegt es in der Hand des Abmahners, das Verfahren weiter zu betreiben und eine Klage einzureichen.

Besonderheiten

War man im Urlaub, krank etc. und konnmte man die zweiwöchige Frist objektiv nicht einhalten, dann gibt es die Möglichkeit die Sache in den früheren Stand zu bringen.

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