Lebach-Entscheidung I

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1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973 1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973
-Das Urteil betraf die [[Abwägung]] zwischen der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit mit dem [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]], das vor auch den Anspruch auf [[Resozialisierung]] stark gewichtete. 
 +Die Entscheidung betraf die [[Abwägung]] zwischen der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit mit dem [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]], das vor auch den Anspruch auf [[Resozialisierung]] stark gewichtete.
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 +Urteil ==
 +
 +[http://www.buskeismus.de/BVerfG/1BvR53672_lebach.htm Lebach I - Entscheidung]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 18:06, 6. Okt. 2008

Begriff

Eentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Resozialisierungsinteresses gegenüber der Film- und Rundfunkfreiheit


1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973 - Lebach-Urteil I (Lebachurteil I) - Urteil

Im Januar 1969 wurden bei einem Überfall auf ein Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach vier Soldaten brutal getötet, ein weiterer wurde schwer verletzt. Die Tat war von drei Jugendlichen begangen worden. Die Täter wurden rasch gefaßt und verurteilt. Der Fall erregte seinerzeit bundesweit großes Aufsehen. Das ZDF produzierte Anfang 1972 ein Dokumentar-Fernsehspiel über den "Lebach-Mord", in dem die drei Täter im Bild gezeigt und wiederholt namentlich genannt wurden. Gegen die Ausstrahlung setzte sich damals ein Tatbeteiligter, der kurz vor der Haftentlassung stand, mit einer Unterlassungsklage zur Wehr. Nachdem er mit seinem Unterlassungsbegehren zunächst vor den Zivilgerichten gescheitert war, untersagte das Bundesverfassungsgericht 1973 dem ZDF die Ausstrahlung des Fernsehspiels.

Im Januar 1969 wurden bei einem Überfall auf ein Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach vier Soldaten brutal getötet, ein weiterer wurde schwer verletzt. Die Tat war von drei Jugendlichen begangen worden, die Bundeswehr angehörten und homosexuell waren. Die Täter wurden rasch gefaßt und verurteilt. Der Fall erregte seinerzeit bundesweit großes Aufsehen. Das ZDF produzierte Anfang 1972 ein Dokumentar-Fernsehspiel über den "Lebach-Mord", in dem die drei Täter im Bild gezeigt und wiederholt namentlich genannt wurden. Gegen die Ausstrahlung setzte sich damals ein Tatbeteiligter, der kurz vor der Haftentlassung stand, mit einer Unterlassungsklage zur Wehr. Nachdem er mit seinem Unterlassungsbegehren zunächst vor den Zivilgerichten gescheitert war, untersagte das Bundesverfassungsgericht 1973 dem ZDF die Ausstrahlung des Fernsehspiels. 1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973


Die Entscheidung betraf die Abwägung zwischen der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das vor auch den Anspruch auf Resozialisierung stark gewichtete. == Urteil ==

Lebach I - Entscheidung

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