Rezipient

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 12:43, 23. Dez. 2008 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 12:44, 23. Dez. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 7: Zeile 7:
In Hamburg bestimmen das Verständnis des "durchschnittlichen Rezipienten" Richter Andreas Buske, Dr.Korte (LG HH ZK 24), Richter Schultze (LG HH ZK25) und Richterin Dr. raben (OLG HH, 7. Zivilsenat). Diese unabhängig und frei entscheidenn Ruchter haben eine sehr schlechte Meinung über den Horizont und das Verstaändnis des "durchschnittlichen deutschen Bürgers"'unmündoges Wesen quakifiziert wird. In Hamburg bestimmen das Verständnis des "durchschnittlichen Rezipienten" Richter Andreas Buske, Dr.Korte (LG HH ZK 24), Richter Schultze (LG HH ZK25) und Richterin Dr. raben (OLG HH, 7. Zivilsenat). Diese unabhängig und frei entscheidenn Ruchter haben eine sehr schlechte Meinung über den Horizont und das Verstaändnis des "durchschnittlichen deutschen Bürgers"'unmündoges Wesen quakifiziert wird.
-Im ahmen der [[Kunstfreiheit]] wird nicht auf den durchscnittlichen Rezipienten, sondern auf den [[Reizipieenz, mündiger |mündigen Rezipienten]] abgestellt+Im ahmen der [[Kunstfreiheit]] wird nicht auf den durchscnittlichen Rezipienten, sondern auf den [[Rezipient, mündiger |mündigen Rezipienten]] abgestellt.

Version vom 12:44, 23. Dez. 2008

Leser, Rundfunkteilnehmer oder sonstiger Medienkonsument.

Für die Beurteilung presserechtlicher Fälle kommt es häufig darauf an, wie eine Äußerung durch den "durchschnittlichen Rezipienten" verstanden wird. Wird diese falsch und schmähend verstandne, ergeht asicher eine Zensurverbot.

Wie es der durchschnittliche Rezipient versteht, bestimmen die Zensurrichter. Eine Umfrage bzw. die Hinzuiziehung von Sachverständigen ist den Richtern angeblich untersagft.

In Hamburg bestimmen das Verständnis des "durchschnittlichen Rezipienten" Richter Andreas Buske, Dr.Korte (LG HH ZK 24), Richter Schultze (LG HH ZK25) und Richterin Dr. raben (OLG HH, 7. Zivilsenat). Diese unabhängig und frei entscheidenn Ruchter haben eine sehr schlechte Meinung über den Horizont und das Verstaändnis des "durchschnittlichen deutschen Bürgers"'unmündoges Wesen quakifiziert wird.

Im ahmen der Kunstfreiheit wird nicht auf den durchscnittlichen Rezipienten, sondern auf den mündigen Rezipienten abgestellt.

Persönliche Werkzeuge