21.09.2018 - Pressekammer Hamburg ist überflüssig
Aus Buskeismus
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::: Dass ich gern auf diese Ärztin verzichten würde, weil Sie gegen ihre Patienten klagt, anstelle andere Wege zu suchen, wie man mit unzufriedenen Patienten umgeht, ist offenbar im Rechtsstaat Deutschland seitens der inländischen und ausländischen Macher westlicher Werteprägung als Meinungsäußerung unerwünscht. Google unterstützt damit die Kriminellen beim Weg in die gesellschaftliche Sackgasse. | ::: Dass ich gern auf diese Ärztin verzichten würde, weil Sie gegen ihre Patienten klagt, anstelle andere Wege zu suchen, wie man mit unzufriedenen Patienten umgeht, ist offenbar im Rechtsstaat Deutschland seitens der inländischen und ausländischen Macher westlicher Werteprägung als Meinungsäußerung unerwünscht. Google unterstützt damit die Kriminellen beim Weg in die gesellschaftliche Sackgasse. | ||
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+ | '''23.11.2018:''' Google hat offenbar immer noch nicht zensiert: [https://www.google.de/search?q=edye-kanzow+augenarzt&oq=edye+k&aqs=chrome.1.69i57j35i39j0l4.4521j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8#lrd=0x47b188d0e2190b17:0xc609693935555cde,1,,, Google]. Die Augenärztin hat sich bei mir auch nicht gemeldet, auch nicht deren Rechtsanwalt. | ||
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+ | Anders reagiert der ehemalige Assistenzarzt am UKE Hamburg Daniel Toben. Dieser Arzt verbietet über die vom ihm vor dem Landgericht Hamburg am 12. Mai 2017 geführtes Gerichtsverfahren in einer Weise zu berichten, die ihn identifitzierbar macht und einen Zusammenhang zwischen seiner Person und den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen herstellt, insbesondere dazu den vollen Namen des Antragstellers im Zusammenhang mit einer Verlinkung zu einem Foto des Antragsrtellers sowie einer Verlinkung zu einem Bericht, welches das gegen ihn geführtes Strafverfahren behandelt, zu berichten, wie geschehen unter <u>www-buskeismus.de/termine_17_2Q.html</u>. | ||
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Version vom 15:43, 25. Nov. 2018
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
Pressekammer Hamburg ist überflüssig. VorsRi’in fehlt es an notwendiger sprachlicher Qualifikation.
| Durchgebrannt mit 14: Josephine will Onkel (49) heiraten |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Pudding-erbe carl ferdinand oetker - zwei millionen euro für halbes jahr arbeit |
Was war heute los?
Kein alltäglicher Zensurfreitag beim Landgericht Hamburg, obwohl auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar. Die Terminrolle verrät das nur für Kenner.
Es begann mit der Verkündung. Eine Augenärztin gewann gegen Jameda. Die Reaktion folgte prompt durch Google removals@google.com:
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf die folgende von Ihnen verfasste Bewertung auf Google My Business und bitten Sie um Ihre Mithilfe.
- Rolf Schälike
- ★
- Dr. Ursula Edey-Kanzow klagt gegen Patienten wg. unangenehmen wahren Bewertungen bei Jameda GmbH, anstelle Unmut, Unzufriedenheit menschlich zu sehen, nicht gerichtlich zu lösen versuchen. Habe die Verhandlung beim Landgericht Hamburg, Az. 324 O 110/18, beobachtet, peinlich. Solch einer Ärztin würde ich meine Augen nicht anvertrauen.
- Der Beschwerdeführer behauptet, die Bewertung verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.
- Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.
Wir haben geantwortet und beobachten nun, wie Google reagiert. Die Hoffnung, dass die Augenärztin, Dr. Ursula Edey-Kanzow, sich mehr den Patienten widmet als den Gerichten und den Beschwerden gegen u.a. auch unberechtigte Kritik, haben wir nicht aufgegeben. Google und sogar Richterin Käfer vertrauen wir in dieser Frage immer noch. Die Zukunft wird es zeigen.
01.10.2018: Google hat relativ schnell reagiert. Ich erhielt eine Mail mit folgendem Inhalt:
- Google wurde informiert, dass bestimmte Inhalte in Ihrem Erfahrungsbericht mutmaßlich die Rechte anderer verletzen.
- Aus diesem Grund haben wir den betreffenden Erfahrungsbericht entfernt. Hätten wir dies nicht getan, könnten wir auf Unterlassung verklagt werden, ungeachtet dessen, ob eine solche Klage begründet wäre oder nicht.
- Kommentar RS: Offenbar hat Google das Käfer-Verbotsurteil erhalten. Das genügt, um zu zensieren, Meinungen zu unterdrücken.
- Dass ich gern auf diese Ärztin verzichten würde, weil Sie gegen ihre Patienten klagt, anstelle andere Wege zu suchen, wie man mit unzufriedenen Patienten umgeht, ist offenbar im Rechtsstaat Deutschland seitens der inländischen und ausländischen Macher westlicher Werteprägung als Meinungsäußerung unerwünscht. Google unterstützt damit die Kriminellen beim Weg in die gesellschaftliche Sackgasse.
23.11.2018: Google hat offenbar immer noch nicht zensiert: Google. Die Augenärztin hat sich bei mir auch nicht gemeldet, auch nicht deren Rechtsanwalt.
Anders reagiert der ehemalige Assistenzarzt am UKE Hamburg Daniel Toben. Dieser Arzt verbietet über die vom ihm vor dem Landgericht Hamburg am 12. Mai 2017 geführtes Gerichtsverfahren in einer Weise zu berichten, die ihn identifitzierbar macht und einen Zusammenhang zwischen seiner Person und den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen herstellt, insbesondere dazu den vollen Namen des Antragstellers im Zusammenhang mit einer Verlinkung zu einem Foto des Antragsrtellers sowie einer Verlinkung zu einem Bericht, welches das gegen ihn geführtes Strafverfahren behandelt, zu berichten, wie geschehen unter www-buskeismus.de/termine_17_2Q.html.
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In der ersten Verhandlung klagte Veysi Efe gegen M. Cürükkaya. Dazu finden wir allerhand im Internet. Um was es konkret ging, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren. Formal juristisch gesehen, fehlte beim Antragsgegner offenbar die Passivlegitimation. Eine Verlinkung muss der Antragsgegner auf seiner Site www.kudistan-post.eu trotzdem löschen, ansonsten wird er Störer und Käfer&Buske müssen entscheiden, wie die Kurden in Europa untereinander streiten dürfen und wie nicht.
Der nächste Fall
Gerrit Haager vs. Morgenpost GmbH 324 O 165/18
Diese Sache war deswegen vom besonderen Interesse, weil es sich um eine Deutschland weit bekannte Geschichte handelte, bei der der Kläger und seinen Freundin viel zu leiden hatte und hat, weil deren Handlungen zwar erlaubt waren, aber von vielen nicht verstanden, sogar verurteilt wurden und werden und für die Meiden ein gefundenes Fressen für ihr Geschäft darstellten.
Gerrit Haager klagte gegen die Morgenpost, weil er meinte diese habe mit dazu beigetragen, dass er und seine Freundin Leid erlitten und immer noch erleiden. Vertreten wurde Gerrit Haager von zwei Rechtsanwälten und Geldentschädigung wird nicht nur von der Morgenpost verlangt. Ion der Verhandlung konnte nicht geklärt werden, ob der Kläger die Anwälte aus der eigenen Tasche zahlt oder von diesen einfach abgezockt wird. Die Anwälte waren keine mir bekannten Medienanwälte und erzeugten nicht den Eindruck im Medienrecht die notwendigen Erfahrungen zu besitzen.
Angefangen hat das damit, dass die Freundin als möglich Zeugin von den Anwälten des Klägers des Saals verwiesen wurde. Richterin Käfer hatte das nicht verlangt, den Anwälten freie Hand gelassen. Die Freundin hätte auch bleiben könne, niemand hatte das Recht, sie des Saals zu verweisen.
Verhandelt wurde formal juristisch. Der Kläger hatte keine Chancen, bis auf eine kleine Ausnahme.
- Die seinerzeitige Berichterstattung wäre zulässig, weil
- es ein besonderer, seltener, kein alltäglicher Fall sei. Es sei ein Einzelfall, kommt nicht jede Woche vor: Minderjährige verschwindet, Altersunterschied mehr als 30 Jahre, Flucht ins Ausland, europaweite Fahndung wg. sexuellem Missbrauch durch den Kläger, später Suche nach dem Mädchen bzw. dem Kläger.
- der Kläger und seine Freundin hätten sich selbst geöffnet bei RTL durch Interview.
Die Vorsitzende Richterin und Richter Dr. Thomas Linke betonten, der Fall löste eine große Welle in den Medien aus. Das öffentliche Interesse war groß und das Recht auf Vergessen kann man wegen der Selbstöffnung bei RTL vergessen.
De Vorsitzende Richterin betonte, dass es gerade Aufgabe der Presse sei, bei Fahndungen durch Veröffentlichung tätig zu werden. Gab es später nur einen Suchaufruf der Polizei (Aufenthaltsermittlung), so sei das ebenfalls eine Fahndung. Darüber durfte berichtet werden.
Nachzudenken war die Vorsitzende bereit nur bei den Passagen „sexuellem Missbrauch“ transportierten.
Das Problem des Klägers verstand die Vorsitzende, aber es ist jetzt nicht zu klären. Die Vorsitzende wüsste, dass es Leute gib, die spinnen, bei Postings … Das hißt aber nicht, dass die Medien nicht über die Sache berichten dürfen.
Hintergrund der Klage
Im Sommer 2015 hielt die Liebes-Flucht von Josephine aus Brandenburg ganz Deutschland in Atem. Knapp fünf Wochen war die damals 14-Jährige mit ihrem 33 Jahre älteren Onkel – dem heutigen Kläger - spurlos verschwunden - bis sie in Südfrankreich aufgegriffen wurden. Doch damit war der Fall längst nicht erledigt.
Wie jetzt bekannt wurde, verklagte Josephine ihre Eltern. Mit Erfolg. Nach dem bereits Ende März 2016 gefassten, aber erst jetzt bekannt gewordenen Senatsbeschluss müssen Eltern es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG).
Konkret gingen Josephine und ihr Onkel gegen einen von ihren Eltern erwirkten Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg (Oberhavel) vor. Die Eltern des Mädchens hatten nach ihrer Rückkehr aus Südfrankreich immer wieder versucht, den Kontakt der Tochter zu ihrem Onkel mit aller Macht zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen. Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde.
Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, "zielorientiert und stabil" geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei. Quelle
Ja, VorsRi’in Käfer beherrscht die juristische Sprache offenbar nicht
Recht auf Vergessen
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sprach immer wieder vom „Recht auf Vergessen“, nie vom „Recht auf Vergessen werden“.
Weiß Richterin Simone nicht, dass das Recht auf vergessen, das Recht eines jeden ist, etwas zu vergessen. Das wird niemanden verboten.
Das „Recht auf Vergessen werden“ betrifft die Medien, andere als den betroffenen. Es geht um das Recht, nicht mehr mit Handlungen öffentlich konfrontiert zu werden und das schon Vorhandene aus dem Netz zu nehmen.
Öffentliches Interesse
Auch bei diesem Begriff können oder wollen die Vorsitzende Richterin und Richter Dr. Thomas Linke offenbar nicht erkennen, dass es einen Unterschied zwischen dem „öffentlichen Interesse“ – das Interesse des Staates – und dem „Interesse der Öffentlichkeit“ – den Interessen der Medien und anderer über etwas zu berichten, zu sprechen, zu schreiben, zu veröffentlichen. Was die Öffentlichkeit interessiert, hat ein Gericht nicht zu entscheiden. Es darf nur entscheiden, ob die Befriedigung des Interesses der Öffentlichkeit im Einzelfall erlaubt oder eben nicht erlaubt ist.
Die Vorsitzende Richterin sprach zwar auch vom Interesse der Allgemeinheit, aber immer wieder vom „öffentlichen Interesse“. Sie meinte vielleicht, dass staatliche Stellen eingreifen müssen, wenn ein 14jähriges Mädchen von einem über 40jährigen Mann aus der Familie genommen wird und nach Frankreich verschwindet.
VorsRi’in erwartet von der Presse, bei Fahndungen aktiv zu werden
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer meinte, es sei gerade Aufgabe der Presse bei Fahndungen mitzuwirken.
Bedeutet das, dass der Staat bestimmt, was die Presse zu schreiben, zu berichten hat?
Kommentar von RS zu dem Fall Gerrit Haager
Parallel zu den Verhandlungen in der Pressekammer Hamburg wurde deutschlandweit diskutiert, was „Hetzjagd“ sei und welchen Unterschied es zwischen „Mord“ und „Totschlag“ gibt. Die Feinheiten der deutschen Sprache und deren richtige bzw. bewusst falsche Nutzung führte zu einer Regierungskrise und zur weiteren Spaltung der Gesellschaft in Deutschland. In Pressekammern wurden diese Wörter nicht verhandelt. Es wäre auch sinnlos gewesen, denn Politik machten nicht die Pressekammern, sondern andere.
Ähnlich verhält es sich mit den Wortklaubereien, welche in Hamburg verhandelt werden. In der Haager-Verhandlung wurde klar, dass das Leid und Elend, was dieses Liebespaar erlebte, weil es ein Ereignis bot, welches „nicht jede Woche vorkommt“ presserechtlich nicht zu packen ist.
Hinzu kommt das diese offenbarte, dass die Vorsitzende Richterin sogar die juristische deutsche Sprache nicht beherrscht, geschwiege denn die Sprache der Journalisten, Künstler, Schriftsteller, Blogger, die der einfache Menschen.
Die falsche Verwendung des Wortes „Hetzjagd“, obwohl nur auf das eine Video bedacht und damit presserechtlich im Käfer&Buske-System nicht angreifbar, führte dazu, dass der Äußernde seine Posten verlor und nun nur – und zwar ohne Gehaltsverlust - noch beraten darf.
Wäre es nicht an der Zeit, die Vorsitzender Richterin Simone Käfer und den Richter Dr. Thomas Linke als Richter zu entlassen und irgendwo bei gleichem Gehalt als Berater tätig werden zu lassen.
Das formale Ergebnis wird verkündet am 19.10.18 um 9:45 in der Geschäftsstelkle der Pressekammer, Raum, B334.
Die nächsten beiden Sachen
Carl Ferdinand Oetker vs. Axel Springer SE, BILD GmbH 324 O 136/18
S. Haub-Rappert vs. Axel Springer SE, BILD GmbH 324 O 217/18
Diese beiden Sachen betrafen Vertreter der Wirtschaft aus den größten – Milliarden schweren – Unternehmen Deutschlands.
Corpus Delicti Carl Ferdinand Oetker
Bericht in Print und Internet über den Abgang als Aufsichtsratsvorsitzender.
Corpus Delicti S. Haub-Rappert
Bericht unter der Überschrift „Scheidungskrieg“.
Verhandlungen
In der Sache Carl Ferdinand Oetker hatte das LG eine Einstweilige Verfügung nur zum Teil erlassen, das OLG auf die Beschwerde hin mehr.
In der Sache von S. Haub-Rappert, ex-Gattin eines der Chefs aus der Tengelmann-Gruppe
Kommentar von RS
Es ging um die Berichte aus dem Leben und dem Geschäft von Milliardären. Die Details interessieren nur kleine Kreise seinesgleichen, die aber wissen, dass bei den Pressekammern die eher gewinnen, die schlauer lügen.
Zwei überflüssige Verhandlungen. Gewinner waren in diesem Geschäft nur die Anwälte.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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