26.05.2017 - Nur zwei Verkündungen
Aus Buskeismus
Version vom 19:07, 27. Mai. 2017 (bearbeiten) Test (Diskussion | Beiträge) (→Was war offenbar geschehen?) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 19:08, 27. Mai. 2017 (bearbeiten) (Entfernen) Test (Diskussion | Beiträge) (→Kommentar) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 87: | Zeile 87: | ||
Das war’s an diesem Freitag. | Das war’s an diesem Freitag. | ||
- | =Kommentar= | + | ==Kommentar== |
Was interesiert die Richter und Richterinnen der Hamburger Pressekammer die ZPO, wenn man diese umgehen kann und es keine justiziablen Folgen geben wird. | Was interesiert die Richter und Richterinnen der Hamburger Pressekammer die ZPO, wenn man diese umgehen kann und es keine justiziablen Folgen geben wird. |
Version vom 19:08, 27. Mai. 2017
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
| BUSKEISMUS VERKÜNDUNG | 09:50:42, vor der offiziellen Verkündung in der Geschäftsstelle
Hanseatisches Oberlandesgericht Gerichtspressestelle
der Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Sache 324 O 352/16 Helios Kliniken ./. RTL vor dem Landgericht Hamburg wurde verlegt auf Freitag, den 23. Juni 2017, 9:45 Uhr, Ziviljustizgebäude Raum B 334. Mit besten Grüßen André Buchholz Gerichtspressestelle Hanseatisches Oberlandesgericht Sievekingplatz 2 20355 Hamburg Tel. Geschäftsstelle der Präsidialabteilung: 040 - 42843 2017 |
Was war heute los?
Es war der Freitag nach Christi Himmelfahrt. Eine gute Gelegenheit für die Beamten, ein langes Wochenende zu genießen, noch dazu bei den schönen sonnigen Wetter.
Nun sind die Richter und Richterinnen nicht die besten Manager und waren offenbar nicht in der Lage am 23. März und 21. April, als die Verkündungstermine beschlossen und verkündet wurden, zwei bzw. einen Monat vorauszusehen. Zu überlastet mit dem täglichem Zensurgeschehen.
Mögliche auf den 26. Mai beschlossenen Verhandlungen konnten ohne Verstoß gegen die ZPO auf weinen anderen Freitag verlegt werden, ohne dass die Öffentlichkeit das mitbekommt. Bei Verkündungen ist das schwieriger. Die ZPO verlangt das öffentliche Verkünden von Urteilen und Aussetzungsbeschlüssen. Zumindest ist das die Praxis.
Die guten Zensoren und Zensorinnen hofften, dass von der Öffentlichkeit niemand erscheinen wird. In einem solchen Fall kann einfach behauptet und nachträglich unterschrieben werden, dass verkündet wurde.
Nun erschienen aber zwei Hansels, welche kein verlängertes Wochenende genießen wollten. An der Tür der Geschäftsstelle gab es keinen Aushang, dass eine Verkündung stattfinden soll.
Auf Nachfrage wurde um 9:42 schnell einer Terminrollre ausgedruckt und ausgehangen. Der Öffentlichkeit wurde mitgeteilt, dass die Verkündung erst um 10:00 erfolgen wird.
War wohl mit der Pressestelle ncith so angestimmt, denn diese „verkündete“ schon um 9:50
Hanseatisches Oberlandesgericht
GerichtspressestelleSehr geehrte Damen und Herren,
der Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Sache 324 O 352/16 Helios Kliniken ./. RTL vor dem Landgericht Hamburg wurde verlegt auf Freitag, den 23. Juni 2017, 9:45 Uhr, Ziviljustizgebäude Raum B 334.
Mit besten Grüßen
André Buchholz
Gerichtspressestelle
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel. Geschäftsstelle der Präsidialabteilung: 040 - 42843 2017
Was war offenbar geschehen?
Die Richter und Richterinnen waren nicht im Haus. Diese wurde zu Hause gestört. Der Vorsitzenden gelang es offenbar nicht, jemanden aus der Kammer in Gericht zu delegieren. Sie musste selber erscheinen.
Um 10:15 war die Vorsitzende Richterin Simone Käfer dann da, erhielt die Verkündungsblätter und verkündete zunächst das schon dwer Öffentlichkeit Bekannte.
In der Sache 324 O 352/16 erfolgt ein Beschluss. Die Verkündung einer Entscheidung wird ausgesetzt auf dem 23.06.2017
In der Sache 324 O 843/16 – die Vorsitzende stockte, auf dem Verkündungszettel stand offenbar kein Termin, sie überlegte – Die Verkündung einer Entscheidung wird ebenfalls ausgesetzt auf dem 23.06.2017.
Das war’s an diesem Freitag.
Kommentar
Was interesiert die Richter und Richterinnen der Hamburger Pressekammer die ZPO, wenn man diese umgehen kann und es keine justiziablen Folgen geben wird.
Es sind moderne Gutsherren, gefühlslos gegenüber dem normalen Bürger, den sie gerne für jeden Peanuts mit ihren Urteilen abstrafen.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.