Abbildung eines Hauses

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-Die Abbildung eines Hauses kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit [[Erkennbarkeit|identifizierend]] berichtet und mangels sonstigem [[Berichtsinteresse]] lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.+<center>{{Vorlage:Glossar}}</center>
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-Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).+Die '''Abbildung eines Hauses''' kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit [[Erkennbarkeit|identifizierend]] berichtet und mangels sonstigem [[Berichtsinteresse]] lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
-== Urteile ==+Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
-[http://www.buskeismus.de/jipp/rechtliche_aspekte_gebaeudefoto.htm Urteilssammlung] bzgl. der Abbildungn von Häusern+==Google==
-[http://www.karlhoeffkes.de/uploads/Zeitzeugeninterviews.zip Zeitzeugeninterviews.zip]+Suche in [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Zul%C3%A4ssigkeit+Abbildung+eines+Hauses Google]
== Siehe auch == == Siehe auch ==

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Abbildung eines Hauses

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

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